Pfisterer Thomas · Ständerat · 2002-12-03
Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-12-03
Wortprotokoll
Die Schuldenbremse im parlamentarischen Alltag: Wir haben den Auftrag, den Ausgleich zu erreichen. Erreichbar ist er aber nicht mit einem Kahlschlag. Erreichbar ist er nur in einem teils mühsamen Prozess, in dem wir jetzt stecken. Die Anträge der Finanzkommission erreichen dieses Ziel und machen es auch für Bundesrat und Verwaltung im Laufe des Jahres erreichbar. Es ist unsere Aufgabe, nach diesem ersten Mal, in dem wir die Schuldenbremse anwenden, darüber zu diskutieren, wie dies abgelaufen ist.
Soweit für mich ersichtlich, hat sich das Parlament dieser Herausforderung konstruktiv gestellt, und das möchte ich ausdrücklich auch an die Adresse der ehemaligen Gegner der Schuldenbremse sagen. Das ist ein Zeichen einer erfreulichen politischen Kultur. Das Ergebnis ist, dass das Budgetierungsverfahren aufgewertet wurde, ohne dass deswegen der politische Gestaltungsspielraum des Parlamentes verloren gegangen ist. Drei Bemerkungen:
1. Die Schuldenbremse setzt bei einer Einnahmenprognose an. Solche Schätzungen sind nichts Neues. Sie werden aber jetzt besonders wichtig, weil sich das Mass der zulässigen Ausgaben danach richtet. Sie sind damit vermehrt dem Risiko ausgesetzt, dass man sie zu beeinflussen sucht oder suchen könnte. Kommt der Bundesrat erst in einem relativ späten Stadium zur Erkenntnis, dass die Einnahmenprognosen nicht mehr stimmen - in unserem Fall erst im Oktober, nach der Budgetverabschiedung am 30. September -, dann war er bei wesentlichen Differenzen schon bisher vernünftigerweise gehalten, Kürzungsanträge zu stellen. Eine Differenz von einer Milliarde Franken musste zu Budgetkorrekturen führen. Das ist natürlich erst recht der Fall, wenn sich die Ausgaben so direkt wie jetzt bei der Schuldenbremse nach den Einnahmen richten.
Diese Korrektur der Einnahmenschätzung hat die parlamentarische Arbeit diesen Herbst erschwert. Solche Situationen sind künftig möglichst zu vermeiden. Freilich darf nicht übertrieben werden. Wir dürfen nicht an Flexibilität verlieren. Die Schuldenbremse hat im Grunde genommen nur den Druck erhöht und das Problembewusstsein in Verwaltung, Bundesrat und Parlament verstärkt. Sie zwang dazu, die erforderlichen Anpassungen jetzt schon, im Budget 2003, vorzunehmen und sie nicht auf später zu verschieben. Das Parlament hat diesen Flexibilitätstest bestanden. Wir dürfen vielleicht sogar sagen, unser politisches System, das man oft als wenig handlungsfähig rügt, habe sich in diesem Herbst anpassungsfähig gezeigt. Dafür gebührt dem Bundesrat, dem Herrn Bundespräsidenten Villiger, aber auch dem Parlament - wenn ich das unbescheiden sagen darf - ein gewisses Kompliment.
2. Die Anwendung der Schuldenbremse führt zumindest gedanklich zu zwei Runden der Budgetberatung. Sie bedeutet indessen nicht, dass das Parlament seinen politischen Gestaltungsspielraum verloren hätte. Das ist nicht geschehen und soll nicht geschehen. Es muss an sich nach wie vor möglich sein, auch hier in der Plenardebatte, dass jedes Parlamentsmitglied einen Antrag auf Erhöhung, vielleicht auch auf Kürzung einzelner Positionen stellt. Das muss möglich sein. Zudem kann sich ein zusätzlicher Spielraum aus einer entsprechend schlechten Konjunkturlage ergeben.
Aber eben, die Schuldenbremse wirkt in gleichsam zwei Schritten: Zunächst ist sie ein Appell an jedes Mitglied, bei solchen Anträgen Zurückhaltung walten zu lassen und den Gesamtzusammenhang zu sehen, sich um eine Verknüpfung von Sach- und Finanzpolitik zu kümmern, ich erinnere an meine Motion 00.3713. Wer anders handelt, z. B. ein Parlamentsmitglied, das Anträge ohne Rücksicht auf den Gesamtzusammenhang stellt, riskiert dann einfach, dass es in einer allfälligen zweiten Runde nicht durchdringt. Es muss also eine zweite Runde stattfinden, wenn in einer ersten Runde Ausgaben bewilligt werden, die den Rahmen eines strukturell ausgeglichenen Haushaltes übersteigen.
Das haben dieses Jahr wohl der Bundesrat, aber vor allem die Finanzkommission des Ständerates erlebt. Das könnte auch im Plenum notwendig werden, um die Ausgaben im Umfang des strukturellen Defizits zu reduzieren. Weiter gehende Ausgaben sind ja nur zulässig, wenn ausserordentlicher Zahlungsbedarf geltend gemacht werden kann, also wenn sie finanziert werden können, allenfalls durch Kompensation. In diesem Sinne hat die ständerätliche Finanzkommission eine zweite Runde durchgeführt, sich dann aber auf Vorschlag des Kommissionspräsidenten direkt auf gewisse strategische Bereiche konzentriert, nämlich auf Strassenbau, Umweltschutz und Personalwesen, und hat dort den Ausgleich gefunden. Sie hat damit - und das ist doch etwas Neues - in einer besonderen, neuen Art Prioritäten gesetzt, in echt politischem Sinne Prioritäten gesetzt.
Wenn es uns gelingt, mit dem Finanzplan schuldenbremsenkonform ein Instrument in die Hand zu bekommen, um diese Priorisierung noch vernünftiger durchzuführen, ist das sehr, sehr erfreulich. Dann erreichen wir eben auch Zustimmung zur gesamten Vorlage. Noch einmal: Künftig wird es nötig sein, dass allenfalls auch in den Plenarberatungen derartige zweite Runden durchgeführt werden müssen. Wenn wir das nicht zustande bringen, müssen wir in Sparprogramme ausweichen, müssen wir mit dem Zweihänder zuschlagen - bereits ein Kreditsperrungsgesetz ist eine relativ grobe Massnahme. Bei all diesen groben Massnahmen verliert das Parlament tendenziell an Einfluss. Verwaltung, Kantone, Verbände, Parteien usw. gewinnen an Gewicht.
3. Wir sollten diese ersten Erfahrungen sammeln und mit Blick auf die Budgetierung 2004 auswerten. Denken wir an die Schätzungsmethode und an die Schätzungskorrekturen, an den Ablauf in Bundesrat, Verwaltung, Kommissionen und Plenum und namentlich an die Abstimmungen in mehreren Runden. Die Diskussion um die Budgetrichtlinien für das Jahr 2004 in den Finanzkommissionen beider Räte könnte dazu eine Gelegenheit bieten.
Ich bitte Sie, das Budget nicht zurückzuweisen.