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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2022-03-15

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2022-03-15

Wortprotokoll

Sie haben es gehört, die Motion will, dass der Bundesrat die Vernehmlassungsvorlage zur Änderung der Lex Koller aus dem Jahr 2017 dem Parlament als Botschaft unterbreitet. Der Bundesrat hatte 2018 auf eine entsprechende Botschaft verzichtet. Er zog damit auch die Konsequenzen aus der Vernehmlassung, in der eine Revision der Lex Koller sowohl von den verschiedenen Organisationen wie auch von den Parteien grossmehrheitlich abgelehnt worden war.

Der Vorentwurf 2017 sah Änderungen in verschiedenen Bereichen der Lex Koller vor. Eine Vielzahl dieser Änderungen wurde in der Vernehmlassung wirklich stark kritisiert. Für den Bundesrat ist es daher unklar, ob die Botschaft sämtliche 2017 vorgesehenen Anpassungen enthalten soll, also auch diejenigen, die in der Vernehmlassung auf starke Ablehnung gestossen waren. Es wurde auch von Ständerat Fässler gesagt: Es ist nicht ganz klar, was die Motion meint. Man hätte ja sagen können: die Vorlage 2017, insbesondere die Punkte eins, zwei und drei. Das wäre klar gewesen. Hier lässt man uns aber schon etwas ratlos zurück.

Die Motion äussert sich auch nicht dazu, ob die vom Bundesrat mit der Vorlage 2017 lediglich zur Diskussion gestellten Punkte übernommen werden sollen. In einer Vernehmlassungsvorlage gibt es immer auch Punkte, die man nicht verbindlich beantragt, aber die man einmal zur Diskussion stellt. Aus dem Motionstext geht somit nicht klar hervor, welche der vorgesehenen Anpassungen der Lex Koller aus dem Jahr 2017 nun zu übernehmen wären. Herr Ständerat Rieder hat von einem trojanischen Pferd gesprochen.

Ich möchte Ihnen einfach kurz noch die wichtigsten Punkte referieren, die 2017/18 als Argumente gegen eine Revision ins Feld geführt wurden. Es hiess, es entstünde ein erheblicher Vollzugsaufwand. Zudem seien die Änderungen schädlich für den Wirtschaftsstandort Schweiz. Grundsätzlich wurde der Handlungsbedarf im Bereich der Lex Koller verneint. Eine extern eingeholte Regulierungsfolgenabschätzung kam zum Ergebnis, dass die bisherige Regelung aus ökonomischer Sicht vorteilhafter sei. Ferner wurde eingebracht, dass in der aktuellen Lage gerade die Berggebiete auf ausländische Kapitalgeber angewiesen seien. Das waren die hauptsächlichen Kritikpunkte in dieser Vernehmlassung, und deshalb hat der Bundesrat diese Vorlage 2018 dann nicht weiterverfolgt.

Im Verlauf der letzten Jahre wurden punktuelle Anpassungsvorschläge in Bezug auf die Lex Koller im Parlament aufgenommen. Im Zusammenhang mit diesen Vorschlägen hat sich aber gezeigt, dass sich die Ausgangslage bezüglich einer Revision seit 2017 nicht geändert hat. Es steht fest, dass im Bereich der Lex Koller diametral entgegengesetzte Interessen bestehen. Wir haben das jetzt auch vom Sprecher der Mehrheit und von der Sprecherin der Minderheit gehört. Der Bundesrat hat einen Reformversuch unternommen, der gescheitert ist, das muss man hier einfach zur Kenntnis nehmen. Die Vernehmlassung aus dem Jahr 2017 und die jüngeren parlamentarischen Debatten machen deutlich, dass es hier sehr schwierig ist, eine mehrheitsfähige Lösung zu finden. Es wäre wohl geradezu leichtsinnig vom Bundesrat - und der Bundesrat sollte ja nicht leichtsinnig sein -, die gleiche Vorlage noch einmal zu bringen.

Im Übrigen lehnen auch die Kantone die vorliegende Motion ab.

Ich möchte Sie deshalb bitten, der Mehrheit Ihrer Kommission und dem Bundesrat zu folgen.

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