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Müller Damian · Ständerat · 2022-03-15

Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2022-03-15

Wortprotokoll

Wir alle wissen, dass die Situation in den Flüchtlingslagern am Rand von Europa aufgrund der Covid-19-Pandemie nicht einfacher geworden ist. Vor diesem Hintergrund fordert die Motion Jositsch die Wiedereinführung des Botschaftsasyls. Damit lösen wir aber keine Probleme, sondern schaffen neue. Wie Sie wissen, wurde das Botschaftsasyl mit der Revision des Asylgesetzes aus dem Jahr 2012 abgeschafft. Dieser Entscheid war Teil der dringlichen Revision des Asylgesetzes, die das Stimmvolk am 9. Juni 2013 mit 78,4 Prozent Ja-Stimmen guthiess. Bis zu diesem Zeitpunkt war die Schweiz der einzige Staat in Europa, der die Einreichung von Asylgesuchen auf Schweizer Vertretungen im Herkunftsstaat der Betroffenen zuliess. Dies führte zu einer ungleichen Verteilung der Asylgesuche zulasten der Schweiz.

Wenn wir jetzt das Botschaftsasyl wiedereinführen würden, wären wir also erneut ein Anziehungspunkt für Asylsuchende. Denn es gibt in der EU momentan keine Bestrebungen, die Möglichkeit der Einreichung von Asylgesuchen auf Auslandvertretungen einzuführen.

Die Schweiz verschliesst die Augen nicht vor dem Leid gefährdeter Personen. Ist jemand unmittelbar und ernsthaft an Leib und Leben gefährdet, kann er oder sie den notwendigen Schutz erhalten, dafür gibt es das humanitäre Visum nach Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung über die Einreise und die Visumerteilung. Die Person kann damit umgehend [PAGE 179] Schutz erhalten, und ihr Asylgesuch kann nach internationalen Standards nach der Einreise geprüft werden. Diese Praxis hat sich bewährt, und sie trägt der humanitären Tradition der Schweiz Rechnung.

Zusätzlich nimmt die Schweiz Flüchtlinge im Rahmen von Resettlement-Programmen auf, dies gemäss Artikel 56 des Asylgesetzes. Besonders schutzbedürftige und durch das UNHCR anerkannte Flüchtlinge können somit in einem sicheren Staat bleiben. Seit 2013 hat die Schweiz in diesem Rahmen über 4800 Personen eine sichere Einreise in die Schweiz ermöglicht und Asyl gewährt. Das alles zeigt, dass die Schweiz mit den bestehenden gesetzlichen Instrumenten ihre Verantwortung sehr wohl wahrnimmt.

Die SPK-S hat die Motion vorberaten und hat die Delegationen verschiedener Organisationen und Fachstellen angehört: die Schweizerische Flüchtlingshilfe und den Verein Asylex als schweizerische NGO, die Eidgenössische Migrationskommission (EKM) als Fachkommission des Bundes sowie das Schweizer Büro des UNHCR als Vertretung einer[NB]internationalen Organisation. Danach ist die Mehrheit der SPK-S zum Schluss gekommen, dass eine Wiedereinführung des Botschaftsasyls ohne Absprache mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union nicht umsetzbar wäre. Durch die einseitige Wiedereinführung dieses Instruments würde die Schweiz eine unerwünschte Sogwirkung auslösen, die zu einem Anstieg der Zahl der Asylgesuche führen könnte, den die Schweiz als einzelnes Land nicht bewältigen könnte.

Die Minderheit der Kommission beantragt, die Motion anzunehmen, weil sie die Wiedereinführung des Botschaftsasyls aus humanitären Gründen für geboten erachtet.

Die Kommission beantragt mit 6 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion abzulehnen. Ich bitte Sie, den Argumenten des Bundesrates sowie der Kommissionsmehrheit zu folgen und die Motion abzulehnen.