Lexipedia

Rieder Beat · Ständerat · 2022-03-15

Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-03-15

Wortprotokoll

Erlauben Sie mir, als Vertreter eines Gebirgskantons ein paar Gedanken zu dieser Motion abzugeben.

Der Berichterstatter hat es bereits erwähnt: Wenn ich nicht weiss, was diese Motion will - will sie eine Liberalisierung oder eine Verschärfung der Lex Koller? -, dann ist dieses Ding für mich ein trojanisches Pferd, und trojanische Pferde entsorge ich im Meer und behalte sie nicht in der Stadt. Das ist die geschichtliche Erfahrung, und darum bitte ich Sie, diese Motion mit der Kommissionsmehrheit abzulehnen.

Ich möchte den Blick aber doch ein wenig dafür öffnen, welche Situation wir bei der Diskussion über die Lex Koller im Immobilienbereich eigentlich haben. Wir haben drei Gesetzgebungen in der Schweiz, welche den Immobilienmarkt vor allem für die Gebirgskantone enorm prägen. Das ist nicht alleine die Lex Koller, sondern in erster Linie das Raumplanungsgesetz. Wir sind in den Gebirgskantonen im Moment daran, Baugebiet im Wert von Milliarden von Franken auszuzonen. Wir müssen diese Bauzonen entsprechend dem RPG 1 zurückstufen und zulasten der Bürgerinnen und Bürger auszonen, womit wir das Bauland verknappen. Das ist die erste Gesetzgebung, die in diesen Immobilienmarkt in den Gebirgskantonen - ich betone: vor allem dort - hineinspielt. Es gibt in diesem Bereich also eine Verknappung des Baulandes.

Der zweite gesetzgeberische Bereich ist die bestehende Lex Koller. Sie hat ein engmaschiges Kontrollsystem von Bund und Kantonen geschaffen, mit dem kontrolliert wird, was für Immobilien an Ausländer gehen, von der kleinsten Wohnung bis zur Villa. Dabei wird einem jährlichen Kontingent Rechnung getragen. Vielleicht wissen das die meisten von Ihnen nicht, aber es gibt 1500 Kontingentseinheiten, die pro Jahr für die ganze Schweiz auf die Kantone aufgeteilt zur Verfügung stehen. Das heisst, das Kontingent ist auch begrenzt.

Die dritte Gesetzgebung, die wir in der Schweiz mit einem knappen Mehrheitsentscheid beschlossen haben, ist die Zweitwohnungsgesetzgebung. Dort haben wir entschieden, dass in all jenen Gemeinden, welche die berühmten 20 Prozent an Zweitwohnungen bereits haben, keine neuen solchen Wohnungen mehr gebaut werden können. Das ist also ein Verbot für den Bau von neuen Zweitwohnungen in der Schweiz und vor allem in vielen Gebieten der Gebirgskantone.

Diese drei Gesetzgebungen spielen nun ineinander hinein. Ich muss Ihnen einfach die Situation in meinem Kanton schildern; ich kenne nicht in allen Kantonen die Verhältnisse. In meinem Kanton schaut es so aus: weniger Angebot, explodierende Preise und eine steigende Nachfrage von Schweizerinnen und Schweizern im Immobilienmarkt. Die Anzahl der Wiederverkäufe von bestehenden Wohnungen von Ausländern an Schweizer ist grösser als die Anzahl der Wiederverkäufe von Ausländern an Ausländer. Das heisst, es wird mehr Boden, es werden mehr Liegenschaften repatriiert, weil die Schweizer aufgrund der Covid-19-Krise, aufgrund der Attraktivität dieses Immobilienmarktes wieder Gefallen an diesen Liegenschaften gefunden haben.

Was haben wir mit diesen drei Gesetzgebungen gemacht? Wir haben den Immobilienmarkt in unserem Kanton verteuert, vor allem für Schweizerinnen und Schweizer. Das ist Fakt. Wir haben keinen Neumarkt mehr. Neuwohnungen gibt es nicht mehr. Wir haben nur noch den Wiederverkaufsmarkt. Die Kontingente, die früher ausgenutzt wurden, zum Beispiel diese 300 Einheiten für den Kanton Wallis, werden heute nicht mehr gebraucht, weil es keine neuen Wohnungen mehr gibt. Die Wiederverkäufe konzentrieren sich jetzt eher auf Schweizer als auf Ausländer. Das heisst im Klartext, wir haben uns selbst ins Knie geschossen.

Bei den Betriebsstätten ist es noch extremer. Bei uns im Wallis sind das vor allem Hotels, Einrichtungen der Parahotellerie und Restaurants. Es gibt grossen Investitionsbedarf, schlechte Zahlen, schlechte Renditen, keine schweizerischen Investoren. Die Anlagen sind daher nicht mehr überlebensfähig. Dieser Immobilienmarkt ist extrem auf ausländisches Kapital angewiesen. Wieso? Weil wir kein schweizerisches Kapital finden. Wenn Sie mir hier im Rat ein Gesetz benennen können, das wir in den letzten sechs Jahren erlassen haben, das diese Situation geändert hat oder ändern möchte, bitte ich Sie, das zu tun. Der jüngste Versuch, die Motion Wicki - Herr Wicki ist jetzt nicht im Rat -, mit der wir im touristischen [PAGE 186] Bereich einen Investitionsschub für die Gebirgskantone, aber auch für die ganze Schweiz auslösen wollten, wurde, wie Sie wissen, im Nationalrat hochkant abgelehnt.

Wir haben also einen hohen Investitionsbedarf, keine Schweizer Investoren, und wir sind sehr froh, dass es ausländische Investoren gibt, die in einzelnen Regionen der Schweiz noch investieren wollen. Manche Regionen wären ohne diese Investoren gar nicht mehr überlebensfähig. Ich nenne jetzt nicht die einzelnen Beispiele, die kennen Sie genau gleich gut wie ich auch.

Wenn Sie wirklich etwas verbieten und regulieren wollen, rate ich Ihnen, auf den Gesetzentwurf des Bundesrates zur Investitionskontrolle zu warten. Dort geht es dann effektiv um wirtschaftspolitische und sicherheitspolitische Entscheide. Dort könnten wir wirklich eingreifen, wenn über ein Börsengeschäft Hunderttausende von Quadratmetern - das ist aber Nebensache - an ausländische Investoren verkauft würden. Aber tun wir das nicht hier bei der Lex Koller, die sich eigentlich bewährt hat. Wir haben die Begrenzungen, wobei wir hier eigentlich bereits zu weit gegangen sind.

Es wäre notwendig, dass wir vor allem im Zweitwohnungsgesetz gewisse Lockerungen vornehmen. Ich weiss, das stösst nicht auf viel Gegenliebe. Aber schlussendlich zahlen alle, nicht nur die Gebirgskantone, sondern auch jene Schweizerinnen und Schweizer, die sich eben eine Zweitwohnung leisten wollen, die sich irgendwie in die Gebirgskantone verliebt haben und die wir gerne als Touristen empfangen. Wenn Sie hier weiter regulieren, dann wird nichts anderes als das passieren, was wir bereits jetzt haben: eine Preisexplosion. Das möchten wir nicht. Es ist auch falsch, wenn Sie, Frau Kollegin Mazzone, sagen: Dort, wo wirklich ein Bedürfnis besteht zu bauen, nämlich in den Städten, dort bauen wir. Es besteht in der ganzen Schweiz ein Bedürfnis zu bauen, an manchen Orten ein grösseres und an anderen Orten ein weniger grosses. Man sollte hier nicht die Alpenregionen komplett abschneiden, das wäre volkswirtschaftlich ein Wahnsinn.

Ich bitte Sie daher, diese Motion abzulehnen, da sie nicht sagt, in welche Richtung sie gehen möchte.