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Bischof Pirmin · Ständerat · 2022-03-16

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-03-16

Wortprotokoll

Wir haben es hier mit dem sogenannten WHB zu tun, einem Bundesbeschluss gestützt auf das Währungshilfegesetz. Mit der Botschaft, die Ihnen vorliegt, wird auf der Grundlage des Währungshilfegesetzes beantragt, einen Verpflichtungskredit in [PAGE 192] der Höhe von 10 Milliarden Franken zur Weiterführung der internationalen Währungshilfe für einen Zeitraum von fünf Jahren, also bis 2028, zu gewähren.

Um es vorwegzunehmen: Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 11 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, den Beschluss gutzuheissen.

Es geht im Wesentlichen darum, dass durch die Beschlüsse, über die wir heute reden, im Nachgang zur globalen Finanzkrise die Währungsstabilität weltweit verstärkt werden konnte. Namentlich während der Covid-19-Pandemie konnte das globale Finanzsystem relativ rasch stabilisiert werden. Die Schweiz ist im Rahmen ihrer Mitgliedschaft im Internationalen Währungsfonds an diesem System beteiligt.

Der Entwurf, der Ihnen jetzt vorliegt, ermächtigt den Bund, internationale Währungshilfe in Form von Darlehen, Garantieverpflichtungen und A-Fonds-perdu-Beiträgen zu leisten. Mit der vorliegenden Botschaft wird Ihnen beantragt, den Währungshilfebeschluss in unveränderter Höhe mit einigen leichten begrifflichen Anpassungen für weitere fünf Jahre, bis zum 15. April 2028, zu erneuern. Damit soll sichergestellt werden, dass die Schweiz im Bedarfsfall weiterhin rasch Massnahmen zur Währungshilfe ergreifen kann. Der Währungshilfebeschluss ist mit einfachem Bundesbeschluss erneuerbar, er untersteht nicht dem Referendum.

Wir haben in der Kommission relativ eingehend über den Beschluss diskutiert und dabei eine gewisse Differenzierung vorgenommen. Es ist festzuhalten, dass wir beim Beschluss, um den es jetzt geht, nur über bilaterale Kredite sprechen, also nicht über die gesamten Engagements der Schweiz im Internationalen Währungsfonds, sondern nur über die sogenannte dritte Tranche, eben die bilateralen Kredite. Es handelt sich um eine eigentliche Notreserve, die im IWF besteht und in unveränderter Höhe erneuert werden soll.

Aus aktuellem Anlass kann man vielleicht noch erwähnen, dass aus dem vorherigen Währungshilfebeschluss noch eine Verpflichtung für eine Währungshilfe an die Ukraine in Höhe von 100 Millionen US-Dollar besteht. Die Verpflichtung ist im laufenden Jahr rückzahlbar, sie ist 2017 im Rahmen einer vom IWF konzertierten Aktion gewährt worden.

Ihre Kommission beantragt Ihnen ohne Gegenstimme Zustimmung.