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Hegglin Peter · Ständerat · 2022-03-16

Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-03-16

Wortprotokoll

Erlauben Sie mir, doch nochmals kurz Stellung zu nehmen, beginnend mit der geschichtlichen Abfolge. Die Verpflichtung, ein Einsichtsrecht zu vereinbaren, war jahrzehntelang in der entsprechenden Verordnung festgehalten. Diese Verpflichtung wurde von Vertragspartnern auch anstandslos eingehalten, das hat man jahrzehntelang gelebt. Auf dieser Basis hat die Finanzkontrolle dann auch entsprechende Prüfungen und Berichte verfasst.

Ich habe vorhin eine Preisprüfung der Finanzkontrolle erwähnt, in deren Rahmen für etwa die Hälfte der 30 geprüften Verträge eine begründete Preisreduktion vorgeschlagen wurde. Die Auftragnehmer haben die Begründungen angenommen. Sie haben gesagt, dass begründet sei, worauf die Finanzkontrolle hingewiesen habe, und haben dann eine Kürzung vorgenommen. Wir haben das jahrzehntelang gelebt, und es hat keine Probleme gegeben. Dann hat die Finanzdelegation in ihrer Funktion als begleitende Finanzoberaufsicht den Bundesrat gebeten, diese Verpflichtung bei der Gesetzesreform aus der Verordnung ins Gesetz aufzunehmen. Das Parlament hat diese Verpflichtung im Gesetz daraufhin abgelehnt. Das ist korrekt.

Jetzt sind natürlich die Differenzen bei der Vernehmlassung zur Verordnungsänderung geblieben. Ich habe es vorhin ausgeführt: Die Kommissionen und das Parlament hatten unterschiedliche Haltungen. Ich meine, der Bundesrat hat mit der Kann-Norm eine gute Formulierung gefunden. Das Einsichtsrecht ist nicht verpflichtend, der Bundesrat ist den Intentionen des Parlamentes nachgekommen. Es ist eine Kann-Formulierung, der Anbieter muss das Einsichtsrecht nicht geben. Die Verwaltung hätte dennoch die Möglichkeit, entsprechende Vereinbarungen abzuschliessen, weil ja auch der Auftragnehmer ein Interesse daran hat. Gerade bei Aufträgen, die über Jahrzehnte andauern, können sich natürlich aufseiten des Auftraggebers starke Veränderungen ergeben, z. B. bei den Rohstoffen, die gebraucht werden. Da kann auch der Auftragnehmer ein Interesse daran haben, dass man die Bedingungen entsprechend nachkorrigiert. Es ist nicht nur im Interesse des Bundes und der Verwaltung, sondern eben auch im Interesse des Auftragnehmers.

Ich bin absolut auch der Meinung, man sollte möglichst alles ausschreiben und nicht direkt vergeben, dann hätte man diese Diskussion nicht; aber leider gibt es halt doch Aufträge, Servicemassnahmen, die man nicht ausschreiben kann. Polycom ist z. B. ein Thema; wir haben eine alte Lösung, die erneuert werden muss - ein Projekt, das Jahrzehnte dauert. Ich meine, in diesen Fällen sollten doch Korrektur- oder Prüfmöglichkeiten bestehen. Es sind zum Teil Projekte, die bis 300 Millionen Franken stark sind. Es geht nicht um Bagatellen, es sind substanziell grosse Aufträge. Ich finde einfach, auch im Sinne des Steuerzahlers sollte man dem Bundesrat und der Verwaltung weiterhin diese Instrumente geben, damit er Aufträge entsprechend prüfen und dann im gegenseitigen Einverständnis allfällige Korrekturen vornehmen kann.

Ich empfehle Ihnen deshalb im Sinn der Kommission, die die Motion, wie gesagt, mit 8 zu 5 Stimmen abgelehnt hat, sie ebenfalls abzulehnen.