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Hegglin Peter · Ständerat · 2022-03-16

Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-03-16

Wortprotokoll

Die SBB erzielten vor Corona angemessene Gewinne. Corona hat dann zu einer starken Erhöhung der Verschuldung geführt und die Ertragsaussichten deutlich verschlechtert. So schlimm wie 2020 war das vergangene Jahr für die SBB allerdings nicht. Damals fuhren die Bahnen noch ein Minus von 617 Millionen Franken ein. Im Jahr 2021 ging es wieder ein bisschen bergauf, allerdings resultierte in der Bilanz noch immer ein tiefrotes Minus von 325 Millionen Franken. Durch diese Minus-Ergebnisse stieg die Verschuldung der Bahnen um 720 Millionen auf über 11 Milliarden Franken an.

Die Frage ist jetzt: Wie soll Gegensteuer gegeben werden? Der Bundesrat hat am 17. Dezember in Absprache mit den SBB verschiedene Massnahmen beschlossen. Das waren erstens ergebnisverbessernde Massnahmen, zweitens eine Reduktion der Trassenpreise im Fernverkehr und drittens ein Prüfauftrag für den Ausbau der Infrastruktur. Der Bundesrat hat die Zusage abgegeben, dass der Bund den Finanzbedarf der SBB durch Tresoreriedarlehen weiterhin decken wird. Zudem wird der Bundesrat bis Mitte 2022 einen Lösungsvorschlag dazu unterbreiten, wie die Finanzierung langfristig gesichert werden kann. Ich meine, wir sollten diesen Bericht abwarten, bevor wir weitere Massnahmen beschliessen. Leider fand ein entsprechender Sistierungsantrag in der Kommission ganz knapp keine Mehrheit.

Sicher ist: Die finanzielle Situation der SBB bleibt angespannt, und ohne die Massnahmen, die der Bundesrat beschlossen hat, wird sich die Lage nicht nachhaltig stabilisieren lassen. Die SBB waren in die Erarbeitung der Beschlüsse engstens einbezogen und tragen diese selbstredend mit. Vorderhand liegt es jetzt an uns, dem Bundesrat, der Verwaltung und den SBB den Rücken zu stärken und die strikte Umsetzung dieser Beschlüsse einzufordern. Wenn dies nicht gelingt, wird sich die finanzielle Lage der SBB über Jahre hinweg schlecht präsentieren und die Erreichung des angestrebten Schuldendeckungsgrades nicht möglich sein. In Verantwortung für das Unternehmen SBB und angesichts der Leistungen, die es für uns und seine Mitarbeitenden, also für die Schweiz, erbringt, scheint es uns angezeigt, die strikte Umsetzung dieser Beschlüsse einzufordern.

Aktuell besteht deshalb kein weiterer dringender Handlungsbedarf. Die Investitionen sind nicht gefährdet. Wenn es zu Verzögerungen kommt, sind dafür viel eher die Verfahren als fehlende finanzielle Mittel verantwortlich. Analog den Ausführungen der Sprecherin und Präsidentin der Kommission, Johanna Gapany, habe auch ich das grösste Interesse an einem sehr guten öffentlichen Verkehr. Die entsprechenden Massnahmen sollten aber zielgerichtet sein. Diesbezüglich versehe ich den Auftrag der Motion mit einem Fragezeichen.

Die Motion zielt unter anderem auf die Betriebsrechnung ab, deren Defizite durch den Bund übernommen werden sollen, damit die Investitionen planmässig durchgeführt werden können. Sollte, wie es die Motion fordert, zusätzliches Geld direkt in die SBB fliessen, senkt das zwar die Verschuldung, hat aber praktisch keine Auswirkung auf die Gesundung der laufenden Rechnung, die weiterhin über Jahre stark negativ wäre. Nur die Kombination von Senkung der Deckungsbeiträge und Refinanzierung des Bahninfrastrukturfonds bringt die notwendige Gesamtwirkung; das wurde mit dem EFD, dem UVEK und dem BAV so vereinbart.

Es ist vorgesehen, dass ein direkter Zusammenhang zwischen der notwendigen, systemkonformen Senkung der Deckungsbeiträge und der parallelen, in gleichem Ausmass erfolgenden Refinanzierung des Bahninfrastrukturfonds hergestellt wird. Erfolgt das nicht, entsteht im Bahninfrastrukturfonds ein Loch. Ob es dann zusätzliche Mittel braucht und, wenn ja, wie viele, muss in diesem Sommer der Zwischenbericht zum Bahninfrastrukturfonds zeigen. Dagegen gibt es auch seitens der SBB keine Einwände.

Eine zusätzliche, unmittelbare finanzielle Direkteinlage, wie sie die Motion fordert, ist damit zurzeit nicht angezeigt; das haben uns die Exponenten der Verwaltung, des EFD und des UVEK, aber auch die Vertreter der SBB an unserer Kommissionssitzung dargelegt. Wenn also selbst der Begünstigte die Motion als nicht zielführend beurteilt, sollten wir davon Abstand nehmen.

Aus diesen Gründen empfehle ich Ihnen seitens der Minderheit, die Motion abzulehnen.