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Pfisterer Thomas · Ständerat · 2002-12-03

Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-12-03

Wortprotokoll

Ich habe zur Position "Behörden und Gerichte" im engeren Sinne keine Bemerkungen. Nach Absprache mit dem Herrn Kommissionspräsidenten erlaube ich mir dagegen, die Bemerkungen zu den Personalfragen und zum Personalvoranschlag 2003 jetzt zu machen, um nicht ein zweites Mal sprechen zu müssen. Ich beziehe mich damit auf Seite A 16 der Fahne, auf die Position Personalausgaben.

Zunächst zu den hauptsächlichen Ergebnissen. Die Finanzkommission hat sich dieses Jahr vertieft mit Personalfragen befasst. Das Ergebnis lässt sich in fünf Punkten zusammenfassen:

1. Dem Parlament ist die Entwicklung mit dem Übergang zur Kreditsteuerung anstelle der früheren Bewilligung des Stellenplans nicht entglitten. [PAGE 1113]

2. Die hauptsächliche Differenz ist dadurch entstanden, dass heute nach dem Grundsatz der Transparenz und Kostenwahrheit möglichst alle Personalausgaben als solche ausgewiesen werden.

3. Das eigentliche Personalwachstum hält sich in Grenzen und lässt sich begründen. Der Bundesrat steuert es. Es herrscht kein Automatismus.

4. Offen ist die Unterbringungsproblematik. Hier hat der Bundesrat eine Abklärung angeordnet, die abzuwarten ist. Das Parlament kann darüber im Zusammenhang mit dem Voranschlag 2004 befinden. Immerhin sei aufgrund der Diskussion in der Kommission angemerkt, dass es nicht vorstellbar ist, dass für jede einzelne Teilzeitstelle ein separater Arbeitsplatz beziehungsweise gar ein eigenes Büro gerechnet wird.

5. Angefügt sei, dass an sich eine entsprechende Abklärung für den Bereich der Dienstleistungen und Honorare angezeigt ist. Irgendeinmal muss den diesbezüglichen Einwänden nachgegangen werden.

Zur Personalentwicklung, zuerst zu den Personalausgaben: Das Parlament bewilligt heute nicht mehr einzelne Stellen, sondern Kredite. Vergleicht man, ungeachtet der Umstellung auf die Kreditsteuerung auf den 1. Januar 2001, die Zahlen mit denjenigen im Budgetantrag der Finanzkommission für 2003, so ergibt sich seit 1996 ein Zuwachs von etwas über 800 Millionen Franken. Dieser Betrag erklärt sich im Wesentlichen aus folgenden Positionen: 486 Millionen Franken sind Lohnmassnahmen, das entspricht 4,5 Prozent Teuerung in acht Jahren; 212 Millionen Franken sind so genannt haushaltneutrale Aufstockungen, das sind vorab Verschiebungen von Sach- zu Personalkrediten sowie solchen innerhalb bewilligter Sach- oder Investitionskredite. 24 Millionen Franken betreffen vom Bundesrat nicht beeinflussbare Zunahmen, Parlament, Gerichte; 70 Millionen Franken der Zunahme entfallen auf so genannte Grossprojekte (EffVor und bilaterale Verträge); 77 Millionen Franken betreffen die Personalvorsorge, nämlich den Übergang zur Kostenwahrheit in der PKB durch Vollfinanzierung anstelle der bisherigen blossen Verzinsung mit 4 Prozent und die Sozialplankosten für den Personalabbau, insbesondere im VBS bzw. bezüglich "Armee XXI"; 10 Millionen Franken des Zuwachses betreffen Übriges.

Der Bundesrat bemüht sich heute, die Personalausgaben unter dem Titel der Kostenwahrheit zusammenzufassen. Ein Teil dieses Zuwachses ist auf dieses Bemühen zurückzuführen. Deswegen wird nicht mehr Geld ausgegeben, denn die entsprechenden Beträge wurden bei anderen Positionen im Budget abgezogen. Das zu den Personalausgaben.

Nun zum zweiten Problem, das aufgeworfen wurde, zur Beschäftigtenzahl: Die Zahl der Beschäftigten ist nicht mehr direkt aus dem Personalvoranschlag ablesbar, weil das Parlament über Kredite und nicht mehr über Stellenplafonds steuert. Annäherungsweise rechnet man pro Vollzeitstelle mit einem Durchschnittslohn von 120 000 Franken, inklusive Arbeitgeberbeiträge. Dazu kommt die wachsende Zahl von Teilzeitbeschäftigten. Diese Zahl ist jedoch im gesamtschweizerischen Vergleich unterdurchschnittlich: Beim Bund sind es 16,5 Prozent, während für alle Branchen durchschnittlich 29 Prozent angegeben werden. Im Zeitraum von 1996 bis 2001 ist nach diesen Kriterien die Zahl der Beschäftigten um knapp 1600 Personen angewachsen. Dieser Zuwachs ist im Wesentlichen durch Umstrukturierungen und neue Aufgaben begründet, die das Parlament beschlossen hat. Zu erwähnen sind folgende Stellen: 370 Stellen infolge der Liberalisierungen (Rücknahme der hoheitlichen Funktionen von Post, SBB und Swisscom in die Bundesverwaltung); 315 Stellen für die innere Sicherheit (EffVor); 230 Stellen für die Bekämpfung der Geldwäscherei, die Bankenaufsicht, die Finanzaufsicht und die verbesserte Steuerkontrolle; 190 Stellen für LSVA, Spielbankengesetz, bilaterale Verträge usw.; 466 Stellen für verschiedene Funktionen.

Nach den Darlegungen des Bundesrates bewilligt er seit Frühjahr 2000 bei der Übernahme neuer Aufgaben nicht mehr automatisch zusätzliche personelle Ressourcen, sondern geht vielmehr davon aus, dass die Departemente die Mittel für neue Aufgaben durch Priorisierung und Verzichtplanung freisetzen müssen. Er nimmt deshalb bei der Behandlung von Einzelanträgen nur noch vom zusätzlichen Mittelbedarf Kenntnis und vertagt den Entscheid über eine allfällige Zuteilung zusätzlicher Stellen und Personalkredite auf den Zeitpunkt der Erarbeitung des Voranschlages des Folgejahres. Auf diese Weise sind innert drei Jahren 400 Stellen ohne Mehrkosten verschoben worden. Das die allgemeinen Bemerkungen.

Die Beurteilung und der Antrag zum Voranschlag 2003: Im ursprünglichen Budget war eine Zunahme gegenüber dem laufenden Jahr um 177 Millionen auf rund 4,53 Milliarden Franken vorgesehen. Diese Erhöhung setzte sich zusammen aus 75 Millionen für Lohnmassnahmen - das entspricht einer Lohnerhöhung bzw. einer Anpassung der Renten ehemaliger Bundesangestellter von 1,2 Prozent -, 26 Millionen Franken für EffVor, 24 Millionen für diverse Aufstockungen, welche über Sachausgaben kompensiert werden oder Mehreinnahmen verursachen, 21 Millionen für Sozialplankosten aufgrund der Personalreduktion beim VBS, 19 Millionen für Verwaltungskostenbeiträge an die Publica und 11 Millionen Franken für Parlament und Gerichte.

Darauf folgten Kürzungen vonseiten von Bundesrat und Nationalrat. Der Bundesrat kürzte mit Beschluss vom 30. Oktober 2002 die vorsorglich eingestellten Mittel für Lohnmassnahmen inklusive Arbeitgeberleistungen um 41 Millionen Franken auf 4,49 Milliarden. Die Finanzkommission des Nationalrates beantragte eine weitere Kürzung um 91 Millionen Franken auf 4,4 Milliarden, weil eine pauschale Zunahme um 1 Prozent genüge. Der Nationalrat folgte diesem Antrag letzte Woche; das Plenum entschied mit 86 zu 69 Stimmen. Die Finanzkommission des Nationalrates hatte noch mit 15 zu 8 Stimmen beschlossen.

Der Antrag Ihrer Finanzkommission findet sich auf Seite A16 der Fahne und lautet auf eine Kürzung um 15 Millionen statt um 90 Millionen Franken, wie dies der Nationalrat beschlossen hat. Das ergibt Personalausgaben im Betrage von 4,475 Milliarden Franken. Die Differenz zum Nationalrat von 75 Millionen Franken ist vertretbar. 20 Millionen sind durch Teuerung auf Renten Pensionierter, 15 Millionen durch die Erhöhung der Entschädigung des Parlamentes und eine Aufstockung bei Parlamentsdiensten und Gerichten bedingt; 40 Millionen Franken sind durch die zweite Säule des Personals (inklusive der Sozialplanmehrkosten von 21 Millionen Franken infolge der Armeereform XXI), 26 Millionen durch EffVor begründet. Insgesamt macht das schon 100 Millionen Franken aus. Schon dadurch entsteht ein gewisser Druck auf die Personalausgaben.

Zusätzlich sei betont, dass sich niemand in der Kommission gegen einen Ausgleich der Teuerung oder gegen Leistungsanerkennungen ausgesprochen hat. Die Mittel sollen also dafür verwendet werden. Dagegen sind nach unserer Auffassung Einsparungen möglich, indem frei gewordene Stellen nicht mehr besetzt oder eventuell verschoben werden. Schliesslich hat der Bundesrat zugesagt, die Differenz von 15 Millionen Franken möglichst als Beitrag zur Erreichung des Plafonds für die Schuldenbremse zu verwenden. Damit näherte er sich den Beschlüssen der beiden Räte an.

Somit lautet der Antrag der Finanzkommission gemäss Fahne: 4 475 011 700 Franken.