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Flach Beat · Nationalrat · 2022-03-16

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2022-03-16

Wortprotokoll

Artikel 146 der Bundesverfassung hält fest, dass der Bund für Schäden haftet, die seine Organe in Ausübung amtlicher Tätigkeit widerrechtlich verursacht haben. Der Initiant will mit seiner Initiative die Anwendungsfälle dieses Artikels ausweiten. Er will die staatlichen Organe auch dann haftbar machen, wenn sie rechtmässig einen Schaden verursacht haben, Einzelne davon aber unverhältnismässig schwer betroffen sind und ihnen daher nicht zugemutet werden könne, den Schaden selbst zu tragen. Ebenso sollen bei unbegründeter schwerer Beschränkung der persönlichen Freiheit, bei Enteignungen und bei erheblicher Eigentumsbeschränkung Schadenersatz und Genugtuung geleistet werden. In solchen Fällen soll eine Entschädigung im Umfang der Beschränkung ausgezahlt werden.

Was der Initiant beantragt, hat die Kommission am 18. November 2021 geprüft und mit 18 zu 7 Stimmen abgelehnt. Die Kommissionsmehrheit ist zum einen der Meinung, dass die Staatshaftung so, wie sie heute ausgestaltet ist, korrekt ist und insbesondere das aufnimmt, was sie eben auch aufnehmen soll, beispielsweise den Schaden, der eben entsteht, wenn ein Polizist bei einer Durchsuchung die falsche Haustür eintritt; dann ist dieser Schaden zu bezahlen. Wenn es aber zu einer Pandemie kommt und Geschäftsschliessungen anstehen, die der Staat rechtmässig beschlossen hat, die also hier im Parlament sowie durch den Bundesrat und die Kantone beschlossen wurden, dann ist das kein Fall für eine Staatshaftung, weil es ein politischer Entscheid zur Frage ist, wie man mit der Pandemie umgehen soll.

Stellen Sie sich vor, Sie würden diese allgemeine Haftung für Schäden so ausweiten, wie das der Initiant möchte. Dann hätten Sie bei einer persönlichen Beschränkung, beispielsweise weil in Ihrer Strasse eine Feuerwehrübung stattfindet und Sie nicht zufahren können, wenn Sie am Abend heimkommen, Anspruch darauf, zum Richter zu gehen und einen entsprechenden Schadenersatz zu verlangen. Wenn Sie bei einer Polizeikontrolle am Morgen auf der Strasse kontrolliert werden, deshalb Ihren Zug verpassen und zwei Stunden zu spät zur Arbeit kommen, dann könnten Sie Schadenersatz geltend machen, weil Sie zwei Stunden Ihrer Arbeitszeit eingebüsst haben.

Im Bereich des öffentlichen Rechts, insbesondere im Baurecht und in ähnlichen Bereichen, wo es - ebenfalls auf gesetzlicher Stufe und demokratisch legitimiert - Einschränkungen gibt, beispielsweise durch die Umsetzung von Zonenplanänderungen oder Baugesetzen usw., könnten Sie dann jedwede Änderung gerichtlich anfechten. Das wäre ein Unsinn und würde nicht dazu führen, dass es mehr Recht gäbe. Vielmehr würden die Gerichte einfach mit Einzelfällen belastet, die man beispielsweise bei Massenfällen viel besser über politische Lösungen abwickelt, wie wir das im Bereich der Covid-19-Massnahmen gemacht haben. Bei den Geschäftsschliessungen haben wir grosszügig Hilfe gewährt, die aber auch geholfen hat, den Staat am Leben zu erhalten. Stellen Sie sich einmal vor, wie viele Jahre es dauern würde, bis die Unternehmen für ihre tatsächlichen Ausfälle vielleicht endlich einmal Geld bekämen, hätten Sie stattdessen alle Betroffenen auf den Gerichtsweg verwiesen - 20[NB]000 Geschäftsinhaber, jeden einzelnen an das Bezirksgericht oder das Verwaltungsgericht. Die politische Lösung, die wir gewählt haben, war schon viel besser und hat funktioniert. Das sehen wir heute.

Bei anderen Fragen, die der Initiant aufwirft, ist es so, dass sie heute bereits geregelt sind, und zwar durch die Entschädigung bei Enteignungen, in Artikel 26 Absatz 2 der Bundesverfassung, wo festgehalten ist, dass es eine verfassungsrechtliche Entschädigungspflicht für Eigentumseinschränkungen gibt, die aufgrund ordentlicher, rechtmässiger Massnahmen des Staates notwendig waren.

Ich bitte Sie namens der Kommission, dieser Initiative keine Folge zu geben.