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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2022-03-17

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2022-03-17

Wortprotokoll

Mme la conseillère aux Etats Mazzone a formulé les différentes préoccupations qui sont au coeur de son interpellation, qui sont les suivantes.

L'interpellation pose la question de l'abaissement des seuils pour les quantités d'or importées. Elle soulève également la question du respect des nouvelles obligations de diligence de la part des petits importateurs d'or. En outre, il est question de l'harmonisation de la nouvelle réglementation avec la législation sur les métaux précieux et, enfin, de l'extension des nouvelles dispositions au recyclage des métaux précieux.

Le Conseil fédéral a pris connaissance des demandes formulées dans le cadre de la procédure de consultation et les a mentionnées dans son rapport présentant les résultats de la procédure de consultation.

Der Bundesrat hat die Anliegen in der Vernehmlassung zur Kenntnis genommen, er hat sie auch ausgewertet, aber er hat diese Anliegen aus den folgenden Gründen in der Verordnung nicht berücksichtigt:

1.[NB]Er hat die Goldeinfuhrmenge der geltenden EU-Verordnung 2017/821 übernommen, d. h. für den Rohstoff Gold 100 Kilogramm pro Jahr. Dafür gibt es zwei Gründe: Einerseits folgt der Bundesrat damit einem international abgestimmten Ansatz, andererseits überschreiten alle bedeutenden Akteure in der Goldbranche mit ihren Einfuhren die Schwellenwerte der neuen Verordnung bei Weitem. Es ist lediglich etwa 1 Prozent des Einfuhrvolumens, das den Schwellenwert nicht überschreitet.

2.[NB]Die Verordnung basiert auf engen Delegationsnormen, die im Obligationenrecht erlassen wurden. Diese Delegationsnormen erlauben die mit der neuen Verordnung verlangte umfassende Harmonisierung der Edelmetallgesetzgebung nicht. Die Edelmetallgesetzgebung ist vielmehr parallel zu den Bestimmungen des neuen Rechts anzuwenden und ergänzt diese Normen, beispielsweise im Bereich des rezyklierten Goldes; ich komme gleich noch darauf zurück. Eine Harmonisierung soll aber im Rahmen der laufenden Zollrechtsrevision erfolgen. Die dort beabsichtigten Anpassungen der Edelmetallgesetzgebung würden es ermöglichen, international anerkannte Standards über die Sorgfaltspflichten der Schmelzer zu berücksichtigen.

3.[NB]Die erwähnten Zolltarifnummern betreffen Fertigfabrikate, d. h. Bijouterie- und Juwelierwaren sowie Goldabfälle, also Altwaren und Schrott. Wie bereits gesagt, verfolgt der Bundesrat einen international abgestimmten Ansatz, und gleich wie das EU-Recht erfasst die neue Verordnung vor allem Mineralien und Materialien in Rohform. Zudem entsprechen Fertigfabrikate und Goldabfälle nur etwa 0,5 bzw. 1 Prozent der Einfuhrmenge von Rohgold. Eine Unterstellung dieser geringen Mengen unter das neue Recht würde einen unverhältnismässigen bürokratischen Aufwand verursachen. Die Fertigfabrikate und die Goldabfälle unterliegen hingegen selbstverständlich den Edelmetallerlassen.

Frau Ständerätin Mazzone hat auch noch die Frage aufgeworfen, wie der Bundesrat mit der neu vorgeschlagenen EU-Richtlinie umgeht, die, glaube ich, am 23. Februar vorgestellt wurde. Es ist so, dass wir eine Arbeitsgruppe mit dem EJPD, also vor allem dem BJ, dem EDA und dem WBF - also den zuständigen Departementen, die sich mit diesen Fragen befassen - eingesetzt haben. Es gibt ja auch die verschiedenen OECD-Richtlinien, die Corporate-Social-Responsibility-Richtlinien usw., die in diesen Departementen angesiedelt sind. Wir verfolgen die Arbeiten auf der Stufe der Europäischen Union. Es ist so, dass mit dem Beginn dieser Arbeiten ein Gesetzgebungsprozess angestossen wurde; die EU-Kommission und das EU-Parlament werden zu diesen Arbeiten Stellung nehmen müssen. Falls es zum Erlass einer Richtlinie kommt, haben die EU-Mitgliedstaaten in der Regel zwei Jahre Zeit, die Richtlinie umzusetzen; dort gibt es auch einen gewissen Spielraum. Wir rechnen also aus heutiger Sicht nicht damit, dass wir vor 2025/26 eine Gesetzgebung auf EU-Ebene haben werden. Unser Recht ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten.

Frau Ständerätin Mazzone hat auch die Haftungsbestimmung angesprochen. Es ist auf EU-Ebene noch nicht klar, ob es sich um eine Kausalhaftung oder um eine Verschuldenshaftung handeln wird; diese Fragen sind also noch offen. Aber wir begleiten diese Arbeiten auf EU-Ebene natürlich, und in der Zwischenzeit machen wir Erfahrungen mit unserem nationalen Recht. Was ich sagen kann, ist, dass unser Recht bei der Kinderarbeit - auf jeden Fall aus heutiger Sicht - weiter geht als das, was auf EU-Ebene mindestens im Moment in Kraft ist. [PAGE 218]