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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2022-03-17

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2022-03-17

Wortprotokoll

Die Bekämpfung von Unkraut mit Herbiziden ist auf Wegen und Plätzen seit vielen Jahren verboten. Das gilt bei der Pflege einer privaten Garageneinfahrt, aber natürlich auch beim Strassenunterhalt durch die Gemeinden. Dieses Anwendungsverbot wird nicht immer eingehalten; da haben Sie absolut recht, Frau Nationalrätin Munz. Im öffentlichen Bereich werden Herbizide manchmal auf Flächen eingesetzt, auf welchen die Anwendung verboten wäre.

Sie als Motionärin möchten nun dieses Herbizidverbot auf Wegen und Plätzen durchsetzen. Als mögliche geeignete Massnahmen nennen Sie die Aufklärung, die Schulung und Weiterbildung für Planungsbüros und professionelle Anwender. Daneben soll der Verkauf an Private zur flächigen Anwendung verboten werden. Ausserdem sollen bei Verstössen Kontrollen und Bussen vorgesehen werden.

Diese Anliegen sind bereits in den Aktionsplan zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln aufgenommen worden.

Ich möchte Ihnen aufzeigen, dass es drei Massnahmen gibt, mit denen das Problem entschärft werden soll:

1.[NB]Der Bundesrat hat die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln an Private seit dem 1. Januar 2021 eingeschränkt. Private können nur noch Produkte kaufen, die für die nicht berufliche Anwendung zugelassen sind. Das Bundesamt für Landwirtschaft weist diese Produkte in einer Liste aus. Wenn Sie sehen, dass diese Vorgaben nicht eingehalten werden, dann bitte ich Sie, das zu melden. Wir werden dem gerne nachgehen.

2.[NB]Die Ausbildung der beruflichen Anwender soll verbessert werden. Neu müssen alle eine Prüfung bestehen, um eine Fachbewilligung zur Verwendung von Pflanzenschutzmitteln zu erhalten. Diese wird auch notwendig sein, um Pflanzenschutzmittel für berufliche Anwendungen zu kaufen. Sie soll auf acht Jahre befristet werden. Die Bewilligung kann nur nach einer Weiterbildung verlängert werden. Davon betroffen sind auch die erlaubten Herbizideinsätze in Grünanlagen von Gemeinden und in Sportanlagen. Die Massnahmen sind bis am 5. April dieses Jahres in Vernehmlassung. Ich kann nicht schneller machen, aber ich denke, wir haben hier gehandelt.

3.[NB]Die Zulassung von Herbiziden für Private soll auch überprüft werden. Ein Vorschlag wurde bereits vergangenes Jahr vernehmlasst. Die Rückmeldungen werden zurzeit ausgewertet. Vorgesehen war ja auch ein totales Verbot von Herbiziden für Private. Aber, wie gesagt, wir müssen das jetzt auswerten.

Ich glaube, Sie sehen, dass wir hier wirklich die Massnahmen, die im Aktionsplan vorgesehen sind, aufgenommen und vorwärtsgebracht haben. Das ist eigentlich der Grund, weshalb wir Ihnen die Motion zur Ablehnung empfehlen: nicht weil wir inhaltlich nicht einverstanden sind, sondern weil wir der Meinung sind, dass wir dort, wo wir etwas tun können, dran sind. Manchmal dauert es ein bisschen länger, als einem lieb ist. Aber ich kann Ihnen versichern, das Thema ist sehr weit oben auf unserem Radar!