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Würth Benedikt · Ständerat · 2022-03-17

Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-03-17

Wortprotokoll

Ich möchte nicht wiederholen, was bereits gesagt wurde, sondern eine konkrete Frage an Bundesrat Berset richten. Wir haben ja, Herr Germann hat es erwähnt, diese Verordnungsänderung auf dem Tisch. Am 3. November 2021 wurde die Integration der IV-Tabellenlöhne kommuniziert; Herr Germann hat davon gesprochen, das sei nun zementiert. Ich habe das angeschaut. Damals hat der Bundesrat in seiner Kommunikation auch einen Hinweis angebracht, man mache dann einmal eine Überprüfung und man sei sich bewusst, dass das noch nicht der Weisheit letzter Schluss sei. So interpretiere ich diese Kommunikation des Bundesrates. Und dann, praktisch eine Woche später, wurde dieser konkrete Lösungsvorschlag der Gruppe um Professorin Riemer-Kafka präsentiert. Das BSV war auch in dieser Arbeitsgruppe vertreten.

Ich schliesse jetzt aus dieser Kommunikation oder aus dieser Abfolge, dass für das BSV bzw. für den Bundesrat eben diese Lösungsvorschläge aus der Arbeitsgruppe Riemer-Kafka offensichtlich nicht tauglich sind. Nun haben wir gleichzeitig, Herr Stöckli hat es erwähnt, diesen Bundesgerichtsentscheid auf dem Tisch, und vor diesem Hintergrund braucht es jetzt wirklich nicht nur eine zeitnahe, sondern insbesondere auch eine inhaltlich überzeugende Korrektur. Und hier habe ich konkret die Frage: Was passiert jetzt wann genau, im Lichte dieses Bundesgerichtsentscheides und im Lichte der Ergebnisse der Arbeitsgruppe Riemer-Kafka?

Ich verstehe Herrn Kuprecht sehr gut, wenn er die finanziellen Probleme der IV hier nochmals ausführt. Aber wir leben in einem Rechtsstaat, und ich spüre in meinem Umfeld einfach auch, dass hier gewisse Entscheide nicht mehr nachvollziehbar sind. Die Nachvollziehbarkeit von Entscheiden ist in einem Rechtsstaat für die Akzeptanz einfach enorm wichtig.

Bei aller Sachlichkeit, die wir selbstverständlich bei unserer Arbeit an den Tag legen, meine ich schon, dass hier aufgrund der Entwicklung seit November 2021 nun doch eine erhöhte Dringlichkeit besteht. Ich bin froh, wenn Bundesrat Berset nun noch etwas konkreter wird, in Weiterführung der Kommunikation, die damals um die Verordnungsanpassung im November 2021 erfolgt ist.