Burkart Thierry · Ständerat · 2022-03-17
Burkart Thierry · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2022-03-17
Wortprotokoll
Erlauben Sie mir als demjenigen, der die parlamentarische Initiative 16.484 eingereicht hatte, die ja vom Kommissionsberichterstatter bereits erwähnt wurde, noch ein paar Worte zu sagen. Insbesondere erlaube ich mir, das Argument des Bundesrates in seiner Antwort aufzunehmen, wonach man zuerst die Schlussfolgerungen aus der Corona-Krise abwarten müsse, um zu sehen, welchen gesetzgeberischen Anpassungsbedarf es denn im Zusammenhang mit Homeoffice gebe. Alleine schon das Einreichungsjahr meiner Initiative, 2016, zeigt ja, dass die Realität damals in Bezug auf Homeoffice eben eine andere war als noch ganz früher und dass im Zusammenhang mit den regulatorischen Grundlagen, wie wir sie in unserem Arbeitsrecht kennen, bereits damals Handlungsbedarf herrschte.
Kollege Hans Wicki hat dazu einige Ausführungen gemacht; ich verzichte darauf, die entsprechenden Argumente zu wiederholen, erlaube mir aber, zur Unterstützung vier ganz kurze Beispiele aus der Realität zu erwähnen, die aufzeigen, dass wir eben gesetzgeberischen Handlungsbedarf haben, und zwar jetzt und nicht erst irgendwann einmal.
Erstes Beispiel: Eine Arbeitnehmerin steht um 5.30 Uhr auf, schreibt von 6 bis 7 Uhr ein paar E-Mails und bringt anschliessend ihre Kinder in die Krippe. Um 18 Uhr holt sie ihre Kinder in der Krippe ab, um 20 Uhr möchte sie einer anstehenden Präsentation den letzten Schliff geben. Das Arbeitsgesetz würde ihr das verbieten. Wenn sie es tut, ist sie im illegalen Bereich.
Zweites Beispiel: Ein Arbeitnehmer legt einen Homeoffice-Tag ein. Er steht um 6 Uhr auf und macht sich sogleich an die Arbeit. Es ist schönes Wetter, am Nachmittag hat er sich mit einem Freund zum Tennis verabredet. Um 20 Uhr möchte er noch etwas arbeiten. Das Arbeitsgesetz verbietet ihm dies jedoch. Wenn er es tut, ist er im illegalen Bereich.
Drittes Beispiel: Ein Arbeitnehmer arbeitet an einem wichtigen Projekt für einen Kunden aus New York. Er arbeitet in der Regel von 8 bis 18 Uhr, um 20 Uhr bekommt er aber ein E-Mail des Kunden aus New York. Der Kunde hat eine kurze Frage, die nicht allzu lange warten kann. Für deren Beantwortung benötigte der Arbeitnehmer etwa 5 Minuten, er würde das Mail aber gerne erst um 21 Uhr beantworten, nachdem die Kinder zu Bett gegangen sind; jetzt möchte er seine Aufmerksamkeit lieber seinen Kindern widmen. Das Arbeitsgesetz verbietet ihm dies jedoch. Wenn er es tut, ist er im illegalen Bereich.
Viertes und letztes Beispiel - es liessen sich natürlich unzählige weitere Beispiele anbringen -: Der Ehemann einer Arbeitnehmerin unternimmt mit den Kindern einen Sonntagsausflug. Die Arbeitnehmerin möchte die Zeit nutzen, um in Ruhe an einer anstehenden Präsentation zu arbeiten. Das Arbeitsgesetz verbietet es ihr jedoch. Wenn sie es tut, ist sie im illegalen Bereich.
Das ist die Realität, und diese Realität zeigt, dass wir eben entsprechenden Handlungsbedarf haben.
Nur noch ganz kurz ein paar Argumente, weshalb das Arbeitsgesetz angepasst werden sollte und weshalb wir damit durchaus auch das Homeoffice entsprechend fördern können: Homeoffice hat seine Nachteile, das wurde auch in einem bundesrätlichen Bericht aufgezeigt; ich glaube, er stammt aus dem Jahr 2013. Aber es hat eben auch Vorteile, nicht nur in Bezug auf die individuelle Lebensgestaltung und damit durchaus auch auf die Förderung der Gleichstellung von Mann und Frau im Arbeitsprozess, sondern auch für handicapierte Menschen. Ich habe von dieser Seite damals, als ich den Vorstoss eingereicht habe, auch Unterstützung erhalten, weil sie damit unter Umständen auf den Arbeitsweg verzichten können. Nicht zuletzt hat es auch aus verkehrspolitischen Gründen Vorteile, weil damit Mobilität verringert, die Erreichbarkeit erhöht und damit auch der Ausbau der Infrastruktur allenfalls etwas reduziert werden kann. Dies war noch eine Ergänzung zu den Ausführungen des Minderheitssprechers, Kollege Wicki.
Ich bitte Sie entsprechend, diesen Vorstoss anzunehmen.