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Baumann Ruedi · Nationalrat · 2000-03-23

Baumann Ruedi · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2000-03-23

Wortprotokoll

Ich möchte im Zusammenhang mit den Konventionen des Europarates auf die internationalen Umweltschutzprobleme eingehen.

Die verschiedenen Katastrophen in den letzten Monaten haben uns drastisch vor Augen geführt, wie dringend hier Handlungsbedarf besteht. Ich erinnere an die - inzwischen wiederholte - tödliche Verschmutzung der Theiss und der Donau durch australische Bergbauunternehmen in Rumänien. Fachleute sprechen von einer Katastrophe, die dem Tschernobyl-GAU nur wenig nachstehe.

Wir haben in den Medien die riesigen Haufen von Fischkadavern gesehen. Ich erinnere aber auch an das Tankerunglück Erika vor der französischen Atlantikküste. Nicht genug, dass kilometerlange Küstengewässer verseucht wurden, jetzt muss man sogar fürchten, dass die ausgelaufene Fracht für Helferinnen und Helfer krebserregend ist.

Ursache solcher und ähnlicher Katastrophen sind Schlamperei, rücksichtsloses Gewinnstreben und Verletzung minimalster Umweltschutzauflagen. Das Problem ist: Die Strafbestimmungen im Umweltschutzrecht sind nur auf natürliche Personen anwendbar. Die Ursachen für die Umweltschädigungen liegen aber zum grössten Teil bei den Unternehmungen, also bei juristischen Personen. Mit anderen Worten: Wenn ein Bauer mit seinem Jauchefass den Dorfbach verschmutzt, dann wird er - übrigens zu Recht - hart bestraft. Wenn aber ein "Schrott-Tanker" im Atlantik auseinander bricht, dann werden weder die Bosse der Auftrag gebenden Multis, in diesem Fall Elf Aquitaine Total, noch die Chefs des maltesischen Tankerbetreibers oder die maltesischen Eigentümer des Tankers bestraft. Das geltende Strafrecht kennt leider keine strafrechtliche Verantwortlichkeit der juristischen Personen, insbesondere auf internationaler Ebene nicht. Hier ist dringender Handlungsbedarf gegeben.

Die Konvention des Europarates über den strafrechtlichen Umweltschutz (vgl. Siebenter Bericht über die Schweiz und die Konventionen des Europarates, Ziffer 4.7.11 oder S.T.E. 172) will genau zu diesem Problem Abhilfe schaffen. Leider ist diese Konvention noch nicht ratifiziert, es haben sie noch fast keine Staaten unterschrieben. Insbesondere hat die Schweiz noch keine Anzeichen gemacht, hier voranzugehen.

Mit dem Postulat der Aussenpolitischen Kommission soll der Bundesrat aufgefordert werden, hier vorwärts zu machen. Ich denke, es würde der Schweiz als Land mit hoch stehenden Umweltschutzbestimmungen gut anstehen, hier für einmal voranzugehen.

Ich bitte Sie, dieses Postulat zu unterstützen. Ich danke auch dem Bundesrat; wir haben heute Morgen gesehen, dass er bereit ist, das Postulat entgegenzunehmen.