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Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · 2022-03-18

Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2022-03-18

Wortprotokoll

Es geht hier um parlamentarische Initiativen, die schon länger auf dem Tisch liegen. Die Kommission hatte ja bei Ihnen bereits eine Fristverlängerung beantragt; diese Fristverlängerung wurde gewährt. Nun ist der Zeitpunkt gekommen, da die Kommission den Eindruck hat, diese parlamentarischen Initiativen sollten abgeschrieben werden. Mit 15 zu 8 Stimmen beantragt sie Ihnen die Abschreibung.

Im Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung, dem sogenannten Isos, figurieren Ortsbilder in ihrer Gesamtheit. Zu einem Ortsbild gehören neben den Bauten auch Strassen, Plätze, Gärten, Pärke und Kulturland. Das Inventar unterteilt ein Ortsbild in einzelne Ortsbildteile, die mit einem Erhaltungsziel A, B oder C eingestuft sind, wobei A die höchste Stufe darstellt.

Nur 20 Prozent aller Ortsbilder haben nationale Bedeutung, und innerhalb dieser Gruppe sind wiederum durchschnittlich weniger als 15 Prozent der Flächen mit den zwei höchsten Erhaltungszielen A und B belegt. Das sind also maximal 3 Prozent der Siedlungsfläche in der Schweiz. Das Isos beurteilt die Ortsbilder der ganzen Schweiz vergleichbar und nach derselben Systematik. In der Umsetzung wird der Einzelfall beurteilt. Das Isos ist deshalb nicht schon eine Planung, sondern eine Grundlage für die Planung, die richtig angewendet werden sollte.

Das Verständnis für die unterschiedlichen Anliegen des Ortsbildschutzes und der Denkmalpflege und die unterschiedliche rechtliche Beurteilung der jeweiligen Schutzobjekte können in der Zusammenarbeit von Projektverfassern und Gemeinde eine grosse Herausforderung sein. Die Verbindlichkeit des Isos wird von den Gemeinden unterschiedlich interpretiert. Viele Gemeinden verstehen das Isos richtig, das heisst als Fach- und Planungsgrundlage mit Vorgaben, von denen im konkreten Fall im Rahmen der Interessenabwägung auch abgewichen werden kann. Sie betrachten das Bundesinventar als wichtige Grundlage für die Abwägung mit anderen Interessen. Isos und Verdichtung sind somit kein Widerspruch. Die Umsetzung braucht aber mehr Sicherheit.

Die Erkenntnisse des Berichtes in Erfüllung des Postulates Fluri 16.4028, "Schweizer Ortsbilder erhalten", zeigen, dass bereits heute ausreichend Mittel vorhanden sind, um die Ziele der parlamentarischen Initiativen zu erfüllen. Es sind vorerst keine gesetzlichen Anpassungen nötig. Die Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz hat in Zusammenarbeit mit dem ARE, dem BAK, dem Gemeindeverband und dem Städteverband einen Leitfaden zur Anwendung des Isos initiiert. Dieses Instrument soll die Gemeindebehörden praxisnah und pragmatisch dabei unterstützen, wie und in welcher Form das Isos vor dem Hintergrund der geltenden Rechtspraxis richtig angewendet werden kann. Der Leitfaden wurde im letzten Herbst zur Konsultation verschickt und wird nächstens auch öffentlich zugänglich sein.

Der Leitfaden entspricht den Empfehlungen im Bericht in Erfüllung des Postulates Fluri. Die Herausforderungen bei der Umsetzung des Isos sind erkannt. Entsprechende Massnahmen sind definiert und bereits umgesetzt; die Praxis scheint die Gesetzgebung zu überholen. In Ergänzung dazu soll zur [PAGE 577] Klärung des Stellenwerts des Isos und der weiteren Bundesinventare im Rahmen des indirekten Gegenvorschlages zur Biodiversitäts-Initiative die mittelbare Pflicht zur Berücksichtigung der Bundesinventare nach Artikel 5 des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz für Kantone auf Gesetzesstufe geregelt werden.

Aus diesem Grund erachtet es die Kommissionsmehrheit als richtig, diese Initiativen abzuschreiben. Ich bitte Sie, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.