Bieri Peter · Ständerat · 2002-12-05
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-12-05
Wortprotokoll
Zu Artikel 7a Absatz 2 respektive Artikel 7c sowie zu den zugehörigen Strafbestimmungen in Artikel 29 Ziffer 1 Buchstabe abis: Der Nationalrat hat die Regelung über das Erzeugen, Züchten, Halten, Handeln oder Verwenden von Tieren mit Abnormitäten in Körperbau und Verhalten im Vergleich zum Beschluss des Ständerates verselbstständigt und verschärft. Vergleichen Sie dazu auch Artikel 7c sowie die entsprechende Strafbestimmung in Artikel 29 Ziffer 1 Buchstabe aquater des Tierschutzgesetzes.
Die Kommission beantragt hier Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates.