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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2022-05-09

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2022-05-09

Wortprotokoll

Die Motion Molina verlangt, dass die bundesnahen Unternehmen, konkret die Swisscom und die Post, keine Dividenden mehr ausschütten dürfen und stattdessen sämtliche Gewinne in den Ausbau des Service public investieren müssen. Herr Molina, Sie begründen das mit den angeblichen Fehlanreizen innerhalb der Unternehmen und mit der Zweckentfremdung von betrieblichen Mitteln zugunsten des Bundeshaushalts.

Weshalb beantragt Ihnen der Bundesrat, diese Motion abzulehnen?

1.[NB]Gewinne sind die Grundlage der finanziellen Robustheit und somit auch die Voraussetzung für die Investitionsfähigkeit der bundesnahen Unternehmen. Ich glaube, Sie würden das auch nicht bestreiten. Sie sind auch entscheidend für die Erhaltung und die Weiterentwicklung der Grundversorgungsdienste. Sie wissen zum Beispiel, wie viel die Swisscom in den Ausbau der Glasfaserinfrastruktur investiert. Damit die Unternehmen nachher entsprechend investieren können, müssen sie vorher einmal Gewinne machen. Ich denke auch an zusätzliche Paketzentren der Post.

2.[NB]Im Fall der Swisscom haben wir die folgende Situation: Der Bund ist natürlich nicht der einzige Eigentümer. Bei der Swisscom gibt es etwa 70[NB]000 weitere Aktionäre. Ein Dividendenausschüttungsverbot würde die Erwartungen dieser Aktionäre enttäuschen. Wenn wir bei der Swisscom ein Dividendenausschüttungsverbot hätten, dann würde der Unternehmenswert einbrechen. Bei einer entsprechenden Ankündigung würde der Aktienkurs sinken. Wir müssen uns schon bewusst sein, was eine solche Aussage für ein börsenkotiertes Unternehmen bedeuten würde.

3.[NB]Ein Dividendenverbot würde allenfalls auch bedeuten, dass weniger Bundesmittel eingesetzt werden können. Der Ausfall von jährlich rund 800 Millionen Franken an Dividendeneinnahmen würde im Bundeshaushalt auch etwas auslösen. Sie hätten wahrscheinlich schon Ideen, wo Sie das Geld beim Bundeshaushalt einsparen würden. Vermutlich gäbe es aber noch ganz andere Ideen. Sie müssten sich wieder[NB]finden[NB]bezüglich der Frage, wie Sie damit umgehen [PAGE 666] würden, dass im Bundeshaushalt weitere Einnahmen fehlen würden.

4.[NB]Es trifft nicht zu, dass der Bund die bundesnahen Unternehmen mit seinem Gewinnziel unter ungebührlichen Druck setzt. Man darf, glaube ich, sagen, dass der Bund ein umsichtiger Aktionär ist, der einen sehr langfristigen Anlagehorizont hat. Der Bundesrat hat beispielsweise im Frühling 2020 angesichts der grossen Herausforderungen bei der Post dem Antrag des Verwaltungsrates entsprochen und die Dividenden auch gesenkt, damit eben mehr Mittel für die zukunftsgerichteten Investitionen im Unternehmen bleiben. Wir machen also nicht eine blinde Dividendenpolitik. Vielmehr schauen wir das zusammen mit den bundesnahen Unternehmen an.

Wir sind der Meinung, dass es unterschiedliche Situationen gibt: Die Swisscom ist an der Börse kotiert, womit ein Dividendenausschüttungsverbot ein Problem wäre, und in Bezug auf die Post haben wir gezeigt, dass wir ein Aktionär sind, der auch entsprechend umsichtig seine Vorstellungen umsetzt. In diesem Sinne kann man heute sagen, dass die Dividendenausschüttungspolitik, die der Bund handhabt, vertretbar ist. Sie verhindert zudem nicht, dass die Unternehmen auch genügend Möglichkeiten haben, Investitionen in die Zukunft zu tätigen.

Deshalb bitten wir Sie, diese Motion abzulehnen.