Marti Min Li · Nationalrat · 2022-05-10
Marti Min Li · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-05-10
Wortprotokoll
Ich möchte zuerst meine Interessenbindung bekannt geben: Ich bin Verlegerin der Wochenzeitung "P.S." und Vorstandsmitglied des Verbands "Medien mit Zukunft".
Es geht in diesem Block vor allem um die Frage der Medien, und zwar in Artikel 266. Dieser Artikel regelt die Frage, wann ein Gericht die Publikation eines Medienberichtes verhindern kann - nämlich dann, wenn die Publikation "der gesuchstellenden Person einen besonders schweren Nachteil verursacht oder verursachen kann". Der Ständerat hat hier beschlossen, das Wort "besonders" zu streichen, sodass es nur eines schweren Nachteils bedarf.
Wir haben dies in der Kommission vertieft geprüft und diskutiert, auch anhand einer Aktennotiz des Bundesamts für Justiz. Es ist nicht ganz klar, ob die Streichung in der Praxis wirklich eine grosse Auswirkung hat. Aber sie ist dennoch ein schwieriges Signal. Denn sie sagt, dass der Gesetzgeber den Willen hat, die Hürden zu verringern und Publikationen zu verhindern. Eine Minderheit II (Vogt), vertreten durch Pirmin Schwander, will noch weiter gehen und beim Rechtfertigungsgrund das Wort "offensichtlich" streichen.
Wir haben gerade kürzlich einen Fall erlebt, in dem dieser Artikel zur Anwendung kam, nämlich die Entführung des Präsidenten der Impfkommission. Dort hat ein Gericht angeordnet, auf die Publikation des Namens des Opfers zu verzichten. Wir sehen also, dass es jetzt schon möglich ist, in besonderen Fällen auf eine Publikation zu verzichten.
Ich gebe durchaus zu, dass es in der Vergangenheit Fälle gab, in denen Personen zu Unrecht durch Medienveröffentlichungen zu grossen Nachteilen gekommen sind. Tatsächlich ist es auch so, dass die Medienbranche nicht immer eine grosse Bereitschaft zu Selbstkritik und Selbstreflexion zeigt. Das sehe ich durchaus kritisch.
Das Problem ist, dass wir hier mit der Senkung der Hürde vor allem jenen helfen, die die nötigen Mittel haben, um sich zu wehren, also jenen, die sich gute Anwältinnen und Anwälte leisten können, beispielsweise hochrangigen Personen aus Politik und Wirtschaft. Das führt dazu, dass kritische Artikel vielleicht nicht publiziert werden und dass heikle Recherchen nicht angegangen werden. Das ist für die Medienfreiheit, aber auch für die Aufklärung und für eine informierte Gesellschaft nicht sinnvoll. Im schlimmsten Fall führt es dazu, dass nur jene, die sich nicht wehren können, an die Öffentlichkeit gezerrt werden und die Mächtigen verschont bleiben.
Dass die Reaktionszeit im Internetzeitalter verkürzt werden muss, ist unbestritten. Das kann man aber auch anders angehen. Das Anliegen ist mit den beiden Vorstössen der Kommission für Rechtsfragen zum vorsorglichen Rechtsschutz ausserhalb der Geschäftszeiten aufgenommen worden.
Ich fasse zusammen: Die Einschränkung der Medien ist im besten Fall wirkungslos, weil Gerichte ja immer noch anhand von konkreten Fällen entscheiden müssen. Im schlimmsten Fall führt sie aber wirklich zu einer Einschränkung der Medienfreiheit. Ich bitte Sie daher im Namen der SP-Fraktion, der Minderheit I (Dandrès) zu folgen.
Herr Dandrès hat noch einen Einzelantrag zur Abtrennung dieser Bestimmung eingereicht. Die Annahme dieses Antrages würde dafür sorgen, dass dieser wohl umstrittenste Punkt der Teilrevision nicht die ganze Vorlage gefährden würde, wenn es ein Referendum gäbe. Wir bitten Sie, auch dem Einzelantrag Dandrès zuzustimmen.
[VS]
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Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen [GZ]
Le débat sur cet objet est interrompu