Bertschy Kathrin · Nationalrat · 2022-05-10
Bertschy Kathrin · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2022-05-10
Wortprotokoll
Ich nehme für die grünliberale Fraktion Stellung zu den Anträgen in Block 2 und namentlich zu den Punkten Plattformbesteuerung, Steuerausnahmen bei Heilbehandlungen, Gebrauchtwaren und Verlagerungsverfahren bei Importen.
In Artikel 20a geht es um die Plattformbesteuerung, die überall dort eine Lücke schliesst, wo heute Gegenstände von einem Wert unter 65 Franken beim Normalsatz und unter 250 Franken bei Büchern steuerfrei in die Schweiz importiert werden können. Diese Regelung ist mit ein Grund, weshalb der inländische Anteil des Online-Bücherhandels so gering ausfällt. Er verfügt nämlich schlicht nicht über gleich lange Spiesse. Wer heute importiert, kann das ohne Mehrwertsteuer tun. Die Plattformbesteuerung schafft diese Ungleichheit aus der Welt.
Auch verschiedene OECD-Staaten haben eine Plattformbesteuerung beschlossen. Ich bitte Sie, den Minderheitsantrag Aeschi Thomas abzulehnen. Warum? Die Plattformbesteuerung ist ein in sich geschlossenes hochkomplexes System, und es ist riskant, im Unwissen von Konsequenzen einzelne Elemente im System zu verändern. Wir werden der Mehrheit und damit dem Bundesrat zustimmen.
In Artikel 21 Absatz 2 Ziffer 3 geht es um die Heilbehandlungen gemäss kantonalem Recht. Wir werden den Minderheitsantrag Aeschi Thomas ablehnen und bitten Sie, dasselbe zu tun. Die Steuerausnahme für eine Heilbehandlung muss an irgendetwas anknüpfen, das auch als solche definiert ist. Der Passus "[...] nach kantonalem Recht zulässig tätig sind" ist hier problematisch. Es kann nämlich nach kantonalem Recht auch zulässig sein, Schamanismus zu betreiben, nämlich dann, wenn es der Kanton schlicht nicht regelt, und das führt dann zu x Steuerausnahmen. Das sollten wir unbedingt vermeiden. Im Sinne der Rechtssicherheit und der Vermeidung von Steuerausfällen bitte ich Sie, hier den Minderheitsantrag abzulehnen.
Ebenfalls werden wir bei Artikel 21 Absatz 2 Ziffer 32 den Minderheitsantrag Michaud Gigon ablehnen, welcher Gebrauchtwaren von der Mehrwertsteuer befreien möchte. Die Minderheit möchte das aus Umweltgründen und zur Förderung des Reuse Market, was wir unterstützungswürdig fänden. Aber der Begriff des Gebrauchsgegenstandes ist undefiniert. Er würde zum Beispiel ermöglichen, dass ein neues Auto ein paar Wochen vermietet und dann mehrwertsteuerfrei als Gebrauchtwagen verkauft wird. Die Abgrenzung, bis wann solches missbräuchlich ist und ab wann nicht mehr, ist schlicht nicht machbar. Es ist problematisch und hätte ungewollte Konsequenzen zur Folge. Wir werden deshalb diesen Minderheitsantrag ablehnen und bitten Sie, dasselbe zu tun.
In Artikel 63 Absatz 1 Buchstabe a kommt noch das Verlagerungsverfahren bei Importen zur Sprache. Ich bitte Sie, hier dem Bundesrat zu folgen und die Ergänzung der Mehrheit abzulehnen. Es ist eine merkwürdige Ergänzung vonseiten der Mehrheit, weil sie eine Benachteiligung inländischer gegenüber ausländischen Unternehmen darstellt - so lesen wir das. Wer bei inländischen Unternehmen einkauft, zahlt heute Mehrwertsteuer und kann erst nachher die Vorsteuer [PAGE 733] zurückverlangen. Wer bei ausländischen Unternehmen einkauft, zahlt heute eine Einfuhrsteuer beim Zoll und kann anschliessend eine Rückforderung vornehmen; das verhält sich heute zwischen Inland und Ausland neutral. Vereinfacht bedeutet es: Man hat für ein Vierteljahr immer eine Liquiditätsbindung.
Was die Mehrheit fordert, ist: Man zahlt keine Einfuhrsteuer mehr beim Zoll - die Lieferung erfolgt dann ohne diese -, deklariert eine Bezugsteuer und kann gleichzeitig eine Vorsteuer abziehen. Ist man zu hundert Prozent dazu berechtigt, resultiert direkt eine Null. Man hat so keine Liquiditätsbindung mehr durch die Mehrwertsteuer. Im Resultat findet dann also keine Liquiditätsbindung mehr statt, wenn man im Ausland einkauft - wenn man im Inland einkauft, hingegen schon. Das scheint uns schlicht nicht im Interesse der Schweizer Wirtschaft zu sein. Wir sehen hier den volkswirtschaftlichen Sinn nicht und bitten Sie deshalb, die Ergänzung der Mehrheit abzulehnen und dem Bundesrat zu folgen.
Die grünliberale Fraktion unterstützt überall den Entwurf des Bundesrates und/oder geltendes Recht und bittet Sie, dasselbe zu tun.