Feri Yvonne · Nationalrat · 2022-05-11
Feri Yvonne · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-05-11
Wortprotokoll
Gefährdete Kinder erhalten oft erst zu spät professionelle Hilfe. Fachpersonen aus dem freiwilligen oder zivilrechtlichen Kindesschutz beklagen dies, und Studien belegen es ebenso. Die Gefährdung des Kindeswohls kann einschneidende Auswirkungen auf die weitere Entwicklung sowie auf das ganze Leben eines Menschen haben. Kindeswohlgefährdungen müssen deshalb möglichst früh erkannt werden.
Es ist entscheidend, dass alle Personen, die mit und für Kinder arbeiten - beispielsweise Kita-Betreuende, Kinderärztinnen, Pflegefachpersonal, Schulsozialarbeiter, Kindergärtnerinnen, Lehrer und Lehrerinnen -, zur Früherkennung von Kindeswohlgefährdungen beitragen. Dazu müssen diese [PAGE 755] Personen entsprechend ausgebildet sein. Leider ist das Thema der Früherkennung von Kindeswohlgefährdungen in der Ausbildung von besagten Fachpersonen noch nicht ausreichend systematisch verankert. Mit dem geforderten nationalen Programm müssten Bund und Kantone endlich gemeinsam mit den Bildungsanbietern über die verstärkte Integration von Themen des Kindesschutzes in die Grundausbildungen und Studiengänge sprechen.
Bei einer qualitativen Stärkung der Früherkennung von gefährdeten Kindern geht es aber nicht nur um Fachpersonen, sondern auch um die eingesetzten Hilfsmittel und Prozesse in der Praxis. Es gibt grosse Lücken, was die wissenschaftliche Evaluation der Instrumente und Prozesse sowie die Erforschung ihrer Anwendung im beruflichen Alltag angeht. Im Rahmen eines nationalen Programms zur Früherkennung von Kindeswohlgefährdungen sollten die Kantone wichtige Hinweise zur Verbesserung ihrer Instrumente und Prozesse erhalten.
Vorangegangene nationale Programme wie "Jugend und Gewalt" oder "Jugend und Medien" erzielten sehr gute Resultate beim Ziel, eine qualitativ hochwertige Wissensplattform zu guter Praxis aufzubauen. Die Plattformen wurden von den Verantwortlichen und von Fachpersonen in den Kantonen, Städten und Gemeinden genutzt und als nützlich beurteilt. Im Bereich Kindesschutz braucht es dies auch. Bereits bestehende Angebote würden damit breiter bekannt gemacht werden. Mit einer verstärkten Vernetzung und einem verstärkten Wissensaustausch würde die Qualität im Kindesschutz insgesamt erhöht, was den gefährdeten Kindern und der gesamten Gesellschaft zugutekommen würde.
In der bekannten Studie Optimus 3 zu Kindeswohlgefährdungen in der Schweiz wurde 2018 klar aufgezeigt, dass je nach Region eine ganz unterschiedliche Zahl von Kindern pro Einwohner bzw. Einwohnerin an Kindesschutzorganisationen gelangt. Das ist ein klarer Hinweis dafür, dass die Früherkennung nicht überall gleich gut funktioniert. In anderen Worten: Ein gefährdetes Kind hat je nach Wohnort viel schlechtere Chancen, dass diese Gefährdung wahrgenommen und behoben wird. Es gibt hier klar Handlungsbedarf.
Im Bereich Kindesschutz sind und bleiben die Kantone federführend, doch mit einer stärkeren Vernetzung auf nationaler Ebene, mit einem durch den Bund geführten Programm, könnten neue Synergien geschaffen werden. Ein nationales Programm gibt viele Impulse, die auf allen Ebenen und in der Praxis Wirkung entfalten und zu einem besseren Schutz der Kinder beitragen.
Ich bitte Sie, die Motion anzunehmen.