Bieri Peter · Ständerat · 2002-12-09
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-12-09
Wortprotokoll
Bei der Marktöffnung soll die bereits heute im Postgesetz vorgesehene Konzessionspflicht auf Verordnungsstufe umgesetzt und eingeführt werden. Private Anbieter sollen bestimmte nicht reservierte Postdienste nur anbieten dürfen, wenn sie über eine Konzession verfügen. Die Mehrheit ist mit der vom Bundesrat beabsichtigten Umsetzung der Konzessionspflicht einverstanden.
Beim Minderheitsantrag geht es also um die genauere Ausgestaltung der Konzessionspflicht. Die Voraussetzungen zur Erteilung einer Konzession für das Anbieten von nichtreservierten Postdiensten sollen verschärft werden. Eine Konzession soll gemäss Antrag der Minderheit nur erteilt werden, [PAGE 1182] wenn die Gesuchsteller einerseits die bereits heute geltenden Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört das Einhalten der Bestimmungen des Postgesetzes und weiterer Gesetze, namentlich der arbeitsrechtlichen Vorschriften. Andererseits sollen neu auch Verhandlungen zum Abschluss eines Gesamtarbeitsvertrages (GAV) Voraussetzung für die Erteilung einer Konzession sein. Wenn sich die Verhandlungspartner nicht auf einen GAV einigen können, müssen sie eine Schiedskommission bestimmen. Die Schiedskommission muss dem Verhandlungspartner Lösungsvorschläge unterbreiten. Die Konzession soll nicht vom Abschluss eines GAV abhängig sein, sondern nur von Verhandlungen.
Die neue Vorgabe soll als Kann-Bestimmung formuliert werden. Das heisst, der Bundesrat erhält die Kompetenz, eine GAV-Verhandlungspflicht als Konzessionsvoraussetzung einzuführen. Die Kommissionsmehrheit war der Ansicht, dass die heute geltende Regelung genügt, wonach konzessionierte Unternehmen das anwendbare Recht anwenden müssen.
Die Gesamtschau führt dazu auch aus, dass die Konzession an die Einhaltung von arbeitsrechtlichen Minimalstandards gebunden werden soll, was Herr Bundesrat Leuenberger im Nationalrat auch bestätigt hat. Den neuen privaten Unternehmen sollen zudem nicht Handschellen angelegt werden. Die Kommissionsmehrheit befürchtete, die Marktöffnung würde durch diese zusätzliche Bestimmung sogleich wieder zunichte gemacht, weil die neuen Unternehmen kaum in der Lage seien, diese neue gesetzliche Konzessionsvoraussetzung zu erfüllen.