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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2002-12-09

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2002-12-09

Wortprotokoll

Ich danke zunächst Herrn Bieri, der uns in die ganze Problematik eingeführt und sie sehr zutreffend dargelegt hat.

Eigentlich geht der Antrag der Minderheit Jenny wiederum in Richtung Gewaltenteilung, indem er besagt, es sei Sache der Exekutive und innerhalb der Exekutive sogar im delegierten Bereich des Unternehmens, hier die notwendigen Konkretisierungen vorzunehmen. Auch hier muss ich wie vorhin sagen: Die politische Realität weicht von dieser Kompetenzregelung etwas ab. Immer dann, wenn ein Postbüro geschlossen wird, gibt es wütende Proteste. Ich höre diese am meisten; ich muss manchmal sogar hingehen und mir ein solches Postbüro anschauen, begleitet von sämtlichen Medien. Das alles hat dazu geführt, dass inzwischen sogar eine Volksinitiative gestartet wurde, die dann eine noch viel rigidere Ordnung in der Bundesverfassung festgeschrieben haben will.

Da sagt sich der Bundesrat: Es gibt ja neben der formalen noch eine inhaltliche Gewaltenteilung. Wenn eine solche Verfassungsinitiative angenommen und in der Bundesverfassung "verewigt" würde, dass jede Gemeinde ein Menschenrecht darauf hat, dass die Post bei ihr eine eigene Poststelle betreibt, dann wäre das von dieser Kompetenzordnung her betrachtet noch viel widersinniger, als wenn diese Parlamentarische Initiative angenommen würde. Ich gebe offen zu, dass sich der Bundesrat dieser Parlamentarischen Initiative auch ein wenig deswegen anschliesst, um die viel radikalere Volksinitiative bekämpfen zu können. Er beugt sich ein bisschen dem Druck und sagt, was eine Poststelle ist, soll rein abstrakt vom Bundesrat in einer Verordnung festgelegt werden. Nach Ausgang der Parlamentsdebatte möchten wir das formulieren, und Herr Bieri hat es schon gesagt: Das soll dann nicht der "Beton" des Service public sein. Nicht die Anzahl Poststellen ist das Wichtigste, sondern der Inhalt des Service public, die Dienstleistung.

Es wurde durch Herrn Bieri gesagt, ich will es nicht repetieren: Auch andere Dienstleistungen wie Hausservice usw. sollen dann berücksichtigt werden und nicht nur die Poststelle als solche.

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Das ist ein ähnliches Vorgehen wie jenes, das wir z. B. bei der Swisscom auch haben, wo wir festlegen, wie viele Telefonzellen noch beibehalten werden und wo das der Fall sein soll. Das kann die Swisscom auch nicht allein machen, sondern hier erlassen wir generell-abstrakte Richtlinien. In diesem Sinne wollen wir in der Verordnung auch generell-abstrakt vorgehen. Die Schlussverantwortung ist operativ immer noch bei der Post.

In Anbetracht der Volksinitiative hat der Bundesrat nichts dagegen, wenn dieser Vorlage zugestimmt wird.