Lauri Hans · Ständerat · 2002-12-09
Lauri Hans · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-12-09
Wortprotokoll
Nach diesen sehr treffenden Ausführungen halte ich mich kurz, möchte aber noch ein paar Dinge nachschieben. Wie Sie festgestellt haben, war die Kommission mehrheitlich der Auffassung, dass der Post Auflagen zum Poststellennetz gemacht werden sollen. Wie in der EU sollen die Vorgaben zur Infrastruktur und zum Zugang zu den Dienstleistungen des Universaldienstes jedoch nach Möglichkeit flexibel ausgestaltet werden. Niemandem - weder den Städten noch den ländlichen Regionen, den Kunden, dem Personal und dem Steuerzahler - wäre auf Dauer gedient, wenn der Gesetzgeber die Post einerseits zusätzlichem Konkurrenzdruck aussetzte, sie andererseits mit einem zu starren Infrastrukturauftrag übermässig einschränken würde. Der Bericht des Bundesrates zur "Gesamtschau zur weiteren Entwicklung des Postwesens in der Schweiz" liefert für diese Feststellung das nötige, aussagekräftige Grundlagenmaterial.
Mein Minderheitsantrag will dieser Gefahr so weit wie möglich vorbeugen und eine angemessene, auf den jeweiligen konkreten Sachverhalt Rücksicht nehmende Regulierung ermöglichen. Gleichzeitig wird mit der beantragten Formulierung zum Ausdruck gebracht, dass der Zugang zum Dienstleistungsangebot im Vordergrund steht. Mit dem ersten Satzteil des Minderheitsantrages wird der Post ein Infrastrukturauftrag erteilt. Die Post muss ein flächendeckendes Poststellennetz führen. Poststellen sind dabei alle von der Post selbst oder in Zusammenarbeit mit Dritten angebotenen Formen: herkömmliche Poststellen, Filialen, Agenturen, mobile Poststellen; hier sind auch weitere Entwicklungen in der Zukunft denkbar. Dieser erste Satzteil des Minderheitsantrages entspricht der Fassung des Nationalrates, und - gestatten Sie mir die Bemerkung - dies ist eine ganz bewusste Wahl, denn wir glauben, dass diese Fassung klarer und leichter verständlich ist als die Fassung der Kommissionsmehrheit. Vor allem aber scheint mir die Formulierung der Kommissionsmehrheit mit Blick auf die hängige Volksinitiative "Postdienste für alle" kaum attraktiv genug, um als indirekter Gegenvorschlag des bedeutend weiter gehenden Initiativbegehrens akzeptiert zu werden. Kollege Pfisterer hat in seinem Votum deutlich auf diesen Aspekt hingewiesen.
Mit der Umschreibung "in allen Regionen für alle Bevölkerungsgruppen" soll auch im Minderheitsantrag betont werden, dass der Zugang zu allen Universaldiensten gemäss Artikel 2 Absatz 1 des Postgesetzes für den Zusammenhalt des Landes und für die Teilnahme am wirtschaftlichen und sozialen Leben von grosser Bedeutung ist.
Das Angebot an "Dienstleistungen des Universaldienstes" - ich stütze mich auf den Minderheitstext - kann in den herkömmlichen Poststellen erfolgen. Es sind jedoch auch neue Formen möglich. Ich denke hier z. B. eben an den vorhin genannten Hausservice. Dieser hat in einer repräsentativen Umfrage zur Kundenzufriedenheit erstaunlich gute Ergebnisse erzielt. Wichtig ist, dass die Kundschaft einen Zugang zum Leistungsangebot in "angemessener Distanz" erhält und dass die Post zuverlässig darauf achtet, dass sie die Hauszustellung möglichst in allen ganzjährig bewohnten Siedlungen erbringt. Nicht die Distanz zur nächsten Poststelle ist vorab entscheidend, sondern die Erreichbarkeit der Dienstleistungen, wie das Kollege Bieri betont hat. Aus diesem Grund soll sich die angemessene Distanz nicht einzig auf die Poststelle beziehen, sondern auf das Angebot an Dienstleistungen auf der Grundlage eines flächendeckenden Poststellennetzes. Hier ist der wesentliche Unterschied zur Fassung des Nationalrates und - so glaube ich - auch zum Antrag der Mehrheit zu sehen. Auf die Verknüpfung von Poststelle und Dienstleistungsangebot wird verzichtet. Es macht doch keinen Sinn, wenn in allen Poststellen des Landes das genau gleiche Angebot besteht. In ländlichen Regionen bestehen andere Bedürfnisse als in der Stadt, und diese unterschiedlichen Bedürfnisse soll die Post beachten und daher auch das Angebot an Dienstleistungen in den einzelnen Poststellen flexibel gestalten können.
Die Distanz zur nächsten Poststelle bzw. zum Dienstleistungsangebot darf meines Erachtens nicht starr nach einer Anzahl Kilometer bemessen werden. Das wäre wohl ganz und gar unpraktikabel und bürokratisch. Zu berücksichtigen sind vielmehr das bestehende Angebot des öffentlichen Verkehrs, die Siedlungsstruktur, dann aber auch die Verkehrsgewohnheiten in der jeweiligen Region. Wesentlicher Faktor ist der Zeitaufwand der Kundschaft, um Zugang zu den Dienstleistungen der Post zu erhalten.
Es ist der Einwand denkbar, eigentlich seien alle Formulierungen - diejenige des Nationalrates wie diejenigen der Mehrheit und der Minderheit unserer Kommission - zu offen, um den politischen Willen des Gesetzgebers gegenüber der Post ausreichend zu artikulieren. Abgesehen davon, dass die Post aus den eingangs erwähnten Gründen im Rahmen des Service public über einen bestimmten unternehmerischen Handlungsspielraum verfügen muss, glaube ich dies im Hinblick auf die Praxis nicht. Ich erinnere an dieser Stelle an das Bewertungsgremium mit dem Namen "Umfrage Poststellennetz". Es setzt sich aus Vertretungen der Konsumentenschaft, aus der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete, aus einer Abordnung der Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz und aus dem Schweizerischen Gemeindeverband zusammen. Es wurde eingesetzt, [PAGE 1179] um die Umfrage zu den alternativen Vertriebsformen der Post möglichst unabhängig zu begleiten und zu beurteilen. Die letzten Empfehlungen datieren vom April dieses Jahres. Nun das Entscheidende: Die Post hat fest zugesagt, dieses Gremium bei der nächsten Umfrage in zwei Jahren wieder beizuziehen. Damit ist meines Erachtens sichergestellt, dass die weitere Entwicklung kritisch verfolgt und in der Öffentlichkeit in einem geordneten und transparenten Verfahren diskutiert wird.
Auf diesen Grundlagen bitte ich Sie, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen.