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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2002-12-09

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2002-12-09

Wortprotokoll

Herr Lombardi hat insofern Recht, als dieser Minderheitsantrag gegenüber dem Antrag, der im Nationalrat zur Diskussion stand, eine Kann-Vorschrift und nicht eine zwingende Vorschrift darstellt. Allein, es geht eben immer noch um das Poststellennetz, das abgegolten werden soll. Deswegen hat sich der Bundesrat immer dagegen ausgesprochen. Wenn schon Abgeltungen, dann müssen sie für die Dienstleistungen und nicht für das Poststellennetz vorgesehen werden. Das Poststellennetz muss sich nämlich verändern, und zwar wegen des sich verändernden Kundenverhaltens. Die zunehmende Mobilität in diesem Land führt auch dazu, dass Einkäufe und Verrichtungen bei der Post zum Teil am Arbeitsort oder auf dem Weg zur Arbeit gemacht werden; dort entstehen neue, grössere Poststellen, mit vermehrten Dienstleistungen. Auf der anderen Seite verwaisen die Poststellen zu Hause und bieten nicht mehr sämtliche möglichen Dienstleistungen an. Die Hauptsache ist, dass zu Hause überhaupt Dienstleistungen angeboten werden, der Hausservice beispielsweise. Von daher gesehen wäre eine Abgeltung für das Poststellennetz eine Abgeltung für den Beton, die Hardware; deswegen ist der Bundesrat immer noch dagegen.