Aeschi Thomas · Nationalrat · 2022-05-30
Aeschi Thomas · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-05-30
Wortprotokoll
Ich kann diese Aussage überhaupt nicht bestätigen. Ich verweise Sie, Herr Gmür, auf die Finanzkommission des Ständerates und zitiere aus der Medienmitteilung vom 23. Mai 2022: "Die Kommission hat mit 9 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen einen Antrag angenommen, wonach für die rechtskräftigen Entscheide keine rückwirkende Auszahlung der Ferien- und Feiertagsentschädigungen gewährt werden soll." Die Finanzkommission des Ständerates hat also gerade gegenteilig entschieden. Nachdem die Kommission insbesondere von der Position des Bundesamtes für Justiz Kenntnis genommen hatte, ist sie zum Schluss gelangt, dass die Rückwirkung Rechtsunsicherheit mit sich bringt und der Grundidee der Hilfe, die einfach, schnell und unbürokratisch sein soll, zuwiderläuft. Sie sehen: 9 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen; also haben auch Ihre Mitte-Ständeräte hier gerade gegenteilig entschieden und gesagt, dass sie eine Rückwirkung ablehnen.
Zudem sind 2,1 Milliarden Franken doch ein sehr grosser Betrag. Gutes Geld wirft man nicht schlechtem hinterher.