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Stark Jakob · Ständerat · 2022-05-30

Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-05-30

Wortprotokoll

In den 88 Artikeln des Epidemiengesetzes wird das eidgenössische Parlament kein einziges Mal erwähnt. Im Verlaufe der fast zwei Jahre dauernden Covid-Pandemie ist deutlich geworden, dass die unzureichende rechtliche Einbindung des Parlamentes in die Beschlüsse zur Bekämpfung der Pandemie insbesondere in staatspolitischer Hinsicht einen schwerwiegenden Mangel darstellt. Die Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-Pandemie wurden der parlamentarischen Diskussion weitgehend entzogen, sodass die Beschlüsse des Bundesrates keine Legitimation durch die entsprechenden Entscheide des Parlamentes erhielten. Dies wirkte sich negativ auf die Einbindung der Bevölkerung aus, weil die äusserst rege geführte öffentliche Diskussion in den klassischen und sozialen Medien nicht im Parlament geführt werden konnte und das Parlament in seiner Funktion als Volksvertretung auch nicht die finalen Entscheide fällen konnte.

Ich muss Ihnen sagen, dass mich diese Situation, diese staatspolitische Notlage während der Covid-Pandemie stark beschäftigt hat, weil sie weder für unsere Demokratie noch für unsere Gesellschaft gut war. Deshalb ist diese Motion entstanden, wobei mich zusätzlich eine Analyse der Denkfabrik Avenir Suisse inspiriert hat, die unter dem Titel "Demokratie und Föderalismus auf Corona-Irrfahrt?" im Februar 2021 acht Rezepte zur Stärkung des Krisenmanagements in Bund und Kantonen publiziert hat. Einige Ideen bezüglich einer verstärkten parlamentarischen Kontrolle des Notrechtsregimes sind in die Begründung meiner Motion eingeflossen.

Es ist mir bewusst und bewusster geworden, dass meine Motion nicht nur mit der Anpassung des [PAGE 274] Epidemiengesetzes zu erfüllen ist, sondern dass es auch und besonders eine Ergänzung der Rechtsgrundlagen des Parlamentsbetriebs braucht. Diesbezüglich verweist der Kommissionsbericht auf die Vorlage und den Bericht der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates zur Verbesserung der Handlungsfähigkeit des Parlamentes in Krisensituationen sowie zur Kontrolle des bundesrätlichen Notrechts in Krisensituationen. Die beiden parlamentarischen Initiativen wurden bereits vorhin angesprochen.

Ich möchte der Diskussion dieser Vorlage in unserem Rat nicht vorgreifen, erlaube mir jedoch unter Bezugnahme auf die Erwägungen der Kommission den Hinweis, dass der Einbezug des Parlamentes in Notrechtsbeschlüsse des Bundesrates nochmals eingehend diskutiert werden muss. Dies ist der Grund, weshalb ich an der Motion festhalte. Ich will, dass das Parlament in einer zukünftigen Pandemiekrise oder einer anderen Krise das letzte Wort hat, bei allen Massnahmen und Beschlüssen, die vorgängig den Kantonen, den Sozialpartnern, den betroffenen Verbänden und den zuständigen Parlamentskommissionen zur Konsultation unterbreitet worden sind. Das wäre beispielsweise bei den Beschlüssen des Bundesrates vom 17. Dezember 2021, vom 19. Januar 2022 oder vom 16. Februar 2022 der Fall gewesen. Für solche Fälle muss die Staatspolitische Kommission unseres Rates - und ich bitte darum - nochmals alle Möglichkeiten prüfen, dem Parlament das letzte Wort zu geben, vielleicht sogar, indem halt in solchen Fällen die Vereinigte Bundesversammlung die Beschlüsse fasst. Dann könnte auf das Differenzbereinigungsverfahren ausnahmsweise verzichtet werden.

Jedenfalls - und ich bitte Sie, dies zu bedenken - darf es nicht mehr sein, dass das Parlament zum Vernehmlassungs- und Konsultationspartner des Bundesrates degradiert wird. Auch in Pandemie- und anderen Krisenzeiten benötigen wir ein geregeltes und würdiges Zusammenspiel von Legislative und Exekutive. Briefeschreiben gehört nicht dazu. Ich bin überzeugt, dass es wichtig ist, die Bereitschaft und das Bedürfnis des Parlamentes auszudrücken, auch in Krisenzeiten seine verfassungsmässige Rolle verantwortungsbewusst wahrzunehmen.

In diesem Sinne empfehle ich Ihnen, die Motion anzunehmen.