Germann Hannes · Ständerat · 2022-05-30
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-05-30
Wortprotokoll
Die Berichterstatterin hat es soeben erwähnt: Die Motion ist mit 5 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen worden. Das zeigt doch, dass dabei vielleicht auch eine gewisse Unsicherheit vorhanden war. Die Motion rennt ja eigentlich offene Türen ein, was die Ziffern 2 und 3 betrifft. Auch haben wir in diesem Rat explizit die parlamentarische Initiative 19.475 der WAK-S, "Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren", angenommen. Dort sind wir auf Kurs. Das Ziel dieser Motion wird damit erreicht. [PAGE 281]
Aber angesichts der ersten Ziffer der Motion, die besagt, dass Pflanzenschutzmittel für nichtberufliche Anwendungen, die für Menschen, Insekten oder Gewässerlebewesen toxisch sind, nicht mehr zuzulassen sind, weiss ich nicht, ob damit ein gesamthaftes Verbot sämtlicher Pflanzenschutzmittel anvisiert wird. Denn ich kenne nur ganz wenige oder keine, die wirksam und nicht gleichzeitig toxisch sind. Das ist ja gewissermassen gerade der Sinn von Pflanzenschutzmitteln. Aber wir lassen das mal so stehen.
Wie ich meine, hat der Bundesrat gute Argumente dafür, dass er zu seinem Nein gekommen ist; die Berichterstatterin hat auch darauf verwiesen. Das Ganze ist in den Aktionsplan Pflanzenschutzmittel eingebettet. Bezüglich dieses Aktionsplans sind wir auf gutem Kurs. 2021 - das war eben nach Einreichen der Motion - wurden zusätzlich Abgabevorschriften für Pflanzenschutzmittel an nichtberufliche Verwender verschärft. Somit dürfen seit dem 1. Januar 2021 die Produkte aus der Anwenderkategorie der beruflichen Verwender nicht mehr an nichtberufliche Verwender abgegeben werden. Der Aktionsplan Pflanzenschutzmittel sieht einen[NB]weiteren[NB]Umsetzungsschritt vor. Bei diesem sollen die Kriterien für die Zulassung von Produkten weiter verschärft werden.
Nun gibt es das Umweltschutzverordnungspaket, das im Frühjahr 2021 erlassen worden ist. Es sieht wiederum strengere Zulassungsvorschriften für Pflanzenschutzmittel für nichtberufliche Verwender vor. Dieses Geschäft ist in Konsultation gegangen und ist nun zurück. Der Bundesrat und die Verwaltung haben hier meines Erachtens überzeugend dargelegt, dass wir völlig auf Kurs sind. Zusätzlich wurde der Forderung Rechnung getragen, dass auch nichtberufliche Verwender unter bestimmten Umständen weiterhin Herbizide, also Produkte zur Vernichtung von unerwünschten Pflanzen, verwenden dürfen sollen. Vorgesehen ist zudem, dass Pflanzenschutzmittel in Zukunft nicht mehr an nichtberufliche Verwender abgegeben werden dürfen, wenn die Mittel als krebserregend und fruchtschädigend oder als für Wasserorganismen toxisch eingestuft werden. Zusätzlich gilt ein Verbot für die Abgabe von Herbiziden mit dem Wirkstoff Glyphosat an nichtberufliche Verwender.
Somit sind die Forderungen der Motion weitestgehend erfüllt. In diesem Rat ist es nicht üblich, dass bereits erfüllte Motionen noch angenommen werden.
Ich danke Ihnen, wenn Sie hier dem Bundesrat und der Minderheit folgen und die Motion ablehnen.