Burkart Thierry · Ständerat · 2022-05-31
Burkart Thierry · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2022-05-31
Wortprotokoll
Ihre vorberatende Kommission hat am 12. April und am 16. Mai dieses Jahres die vom Bundesrat beantragten Änderungen des Strassenverkehrsgesetzes beraten. Der Ständerat ist bei diesem Geschäft Zweitrat, der Nationalrat hat die Vorlage in der Frühjahrssession verabschiedet. Namens der KVF-S bitte ich Sie, dem Nationalrat zu folgen und auf die Vorlage einzutreten. Eintreten war in der Kommission unbestritten und erfolgte einstimmig.
Die vom Bundesrat beantragten Gesetzesanpassungen lassen sich in drei Blöcke unterteilen:
1. Förderung umweltfreundlicher Technologien;
2. Ermöglichung des automatisierten Fahrens;
3. Anpassungen bei Via sicura.
Zu Block 1: Oft sind Nutzfahrzeuge mit umweltfreundlichen Technologien länger oder schwerer als herkömmliche Fahrzeuge, dies z. B. wegen der Batterie oder wegen aerodynamischer Führerkabinen. Um Fahrzeuge mit umweltfreundlichen Technologien zu fördern, soll vorgesehen werden, dass sie künftig von der gesetzlichen Höchstlänge und den gesetzlichen Höchstgewichten abweichen dürfen, sodass der Einsatz der Technologien nicht zu einer Verminderung der Ladekapazität führt. Damit wird der Einsatz von alternativen Technologien bei Nutzfahrzeugen zumindest nicht wegen bürokratischer Hürden behindert. Die Änderungen in diesem Block waren in der Kommission unbestritten.
Zu Block 2: Automatisierte Fahrzeuge können die Verkehrssicherheit erhöhen, den Verkehrsfluss verbessern und die Umweltimmissionen senken. Zudem eröffnen sie neue Möglichkeiten für die Wirtschaft und die Verkehrsdienstleister. Die Anpassung des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) soll das automatisierte Fahren in der Schweiz ermöglichen. Neu soll der Bundesrat festlegen können, inwieweit Fahrzeuglenkerinnen und -lenker von ihren Pflichten entlastet und in welchem Rahmen führerlose Fahrzeuge mit einem Automatisierungssystem zugelassen werden können, wenn sie auf der definierten Einzelstrecke verkehren und überwacht werden; dafür sollen im SVG Rahmenbedingungen festgelegt werden. Das Bundesamt für Strassen soll neu die Möglichkeit erhalten, Versuche mit automatisierten Fahrzeugen zu bewilligen und finanziell zu unterstützen. Auch diese Änderungen blieben in der KVF unbestritten.
Zu Block 3: Im Zusammenhang mit den Anpassungen bei Via sicura fanden in der Kommission intensive Diskussionen statt. Dabei ging es einerseits um die Anpassungen beim sogenannten Raserdelikt und um die beantragte Helmpflicht für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer bis zum vollendeten 16. Altersjahr. Ich werde in der Detailberatung bei den entsprechenden Bestimmungen näher darauf eingehen. Andererseits ergab sich in der vorberatenden Kommission Diskussionsbedarf aufgrund von Änderungen, die der Nationalrat in die Vorlage eingebracht hat. Dabei handelt es sich um folgende Belange: die Aufhebung des Nachschulungsobligatoriums bei Führerausweisentzug, die weniger strenge Beurteilung von Blaulichtfahrerinnen und Blaulichtfahrern, die Aufhebung des Verbots von Rundstreckenrennen in der Schweiz, die Bestimmung, dass motorisierte und nicht motorisierte Zweiräder auf dem Trottoir abgestellt werden dürfen, sofern für Fussgängerinnen und Fussgänger ein Platz von mindestens 1,5 Metern frei bleibt, sowie die Aufhebung des Verbots von öffentlichen Warnungen vor behördlichen Kontrollen im Strassenverkehr. Auch auf diese Bestimmungen werde ich an entsprechender Stelle in der Beratung noch eingehen.
In diesem Sinne bitte ich Sie namens der einstimmigen Kommission nochmals, auf das Geschäft einzutreten.