Engler Stefan · Ständerat · 2022-05-31
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-05-31
Wortprotokoll
Das Anliegen, welches mit dieser Motion ins Parlament getragen wurde, ähnelt dem bei der Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes bereits diskutierten und beurteilten Wunsch, dass Blaulichtorganisationen rasch an den Einsatzort gelangen. Frau Bundesrätin, Sie haben es so ausgedrückt: Wenn's brennt, muss es schnell gehen. In der Kommission haben wir die Motion Feller im Nachgang zur Diskussion über die Revision von Artikel 100 des Strassenverkehrsgesetzes unterschiedlich beurteilt. Entsprechend liegt auch ein Minderheitsantrag vor. Die Kommission hat Ihnen mit der kleinstmöglichen Stimmendifferenz, nämlich mit 7 zu 6 Stimmen, den Antrag gestellt, diese Motion anzunehmen, auch wenn dieses Anliegen in Teilen mit der Strassenverkehrsgesetzrevision bereits erfüllt ist.
Der Nationalrat hat diese Motion recht klar, nämlich mit 172 zu 20 Stimmen, angenommen. Liest man den Motionstext, so sieht man, was an und für sich der Wille des Motionärs und auch des Nationalrates war. Der Bundesrat solle beauftragt werden, das Verkehrssicherheitsprogramm Via sicura, gemeint sein dürfte die Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes, so anzupassen, dass die Blaulichtorganisationen im Einsatz unter Bedingungen arbeiten können, die ihnen die Erfüllung ihrer Aufgabe erlauben, dies auch bei Tempolimit[NB]30. Jetzt könnte man die Auffassung vertreten, das Ganze sei mit[NB]der Revision von Artikel 100 des Strassenverkehrsgesetzes bereits erfüllt. Auch da ist die Rede von Feuerwehr-, Sanitäts-, Polizei- und Zollfahrzeugen, die auf dringlichen oder taktisch notwendigen Dienstfahrten Verkehrsregeln oder besondere Anordnungen für den Verkehr verletzen. Die Führer dieser Fahrzeuge möchte der Gesetzgeber gegenüber einem gewöhnlichen Verkehrsteilnehmer privilegieren, weil die Aufgabe, die sie erfüllen, ja auch im öffentlichen Interesse ist und dem Gemeinwohl dient.
Die Forderung, die in der Motion gestellt wird, kam zu einem Zeitpunkt zustande, als noch nicht absehbar war, wie die Revision des Gesetzes ausfallen würde. Bis zum heutigen Tag stehen unterschiedliche Vorstellungen von Bundesrat und Parlament im Raum. Heute sind wir dem Nationalrat gefolgt und haben damit zum Ausdruck gebracht: Doch, die Privilegierung bestimmter Motorfahrzeugführer in Blaulichtorganisationen ist gerechtfertigt. Nochmals: Diese Fahrzeugführer machen das ja nicht zum Spass oder aus einer Raserleidenschaft heraus, sondern sie machen das, um ihre Aufgabe erfüllen zu können. Entsprechend ist es meiner Meinung nach sehr wohl gerechtfertigt, dass hier jetzt diese Privilegierung auch beschlossen wurde.
Eine Kommissionsmehrheit ist der Meinung, die Motion sei vielleicht noch nicht ganz erfüllt, der parlamentarische Prozess sei noch nicht abgeschlossen. Das Geschäft geht ja nochmals in den Nationalrat. Hier besteht keine Differenz mehr, möglicherweise gibt es in der Schlussabstimmung aber noch eine Überraschung, was allerdings nicht anzunehmen ist. Heute habe ich eine Zuschrift erhalten, der ich entnehme, dass gegen diese Teilrevision das Referendum in Aussicht gestellt wird. Das Verfahren ist also noch nicht abgeschlossen, und so bestünde auch die Möglichkeit, die Motion zu einem späteren Zeitpunkt abzuschreiben, wenn der Bundesrat dann der Meinung sein sollte, sie sei mit der Inkraftsetzung des Gesetzes definitiv erfüllt.
Es gibt eine kleine Ungenauigkeit, die wir in der Kommission nicht lösen konnten, nämlich die Frage, wer genau von dieser Privilegierung profitieren soll. Muss der Fahrer oder die Fahrerin ein Polizeifahrzeug, ein Feuerwehrfahrzeug oder [PAGE 299] ein Sanitätsfahrzeug fahren, um in den Genuss dieser Privilegierung zu gelangen? Oder deckt diese Bestimmung auch die Fahrt des Feuerwehrmannes oder der Feuerwehrfrau, die zuhause auf Pikett sind, zum Einsatzort ab? Es ist die Rede von sogenannten Dienstfahrten. Vielleicht wäre hier im Rahmen der Ausführungsgesetzgebung, die es ja sicher noch benötigt, noch eine gewisse Klärung zu schaffen. Die vielen Feuerwehrleute im Milizsystem werden ja per Pager oder auf welche Art und Weise auch immer zuhause alarmiert, wenn es brennt, und die erste Fahrt geht dann nicht direkt an die Brandstelle, sondern zum Feuerwehrdepot. Hier besteht schon eine gewisse Gefahr, dass vor allem auch nachts 30er-Zonen zu schnell befahren werden, um möglichst schnell zum Einsatzort zu kommen.
Ich möchte Sie bitte, diese Motion vorderhand noch aufrechtzuerhalten. Allenfalls klärt sich das dann in der Ausführungsgesetzgebung. Es ist ja auch noch die Möglichkeit gegeben, dass der Bundesrat diese Motion dann zur Abschreibung empfiehlt, weil das Anliegen erfüllt ist. Sie merken an den vielen Bemerkungen, die ich jetzt zu dieser Motion vorgebracht habe, dass man durchaus auch anderer Meinung sein kann.