Stadler Simon · Nationalrat · 2022-06-01
Stadler Simon · Nationalrat · Uri · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-06-01
Wortprotokoll
Unsere Fraktion wird der Verlängerung der Bundesbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung zustimmen, denn wir alle wissen, dass ein neues Gesetz in Vorbereitung ist, das die Rechtsgrundlage für eine stetige Unterstützung schaffen soll. Die heutige Vorlage soll nun sicherstellen, dass ein nahtloser Übergang von der heutigen Finanzierung in ein neues Modell möglich ist. Wir erachten dies als richtig und wichtig.
Es geht hier im Wesentlichen um die Verlängerung von zwei Regelungen:
1.[NB]Die Finanzhilfe für die Schaffung von familienergänzenden Betreuungsplätzen für Kinder soll verlängert werden. Das bedeutet, dass der Bund die Kantone weiterhin finanziell unterstützen kann. Das Ziel ist dabei, dass die Kosten der Eltern für die familienergänzende Kinderbetreuung gesenkt werden können und dass ein genügend grosses Angebot an Betreuungsplätzen vorhanden ist.
2.[NB]Mit der Verlängerung dieses Gesetzes kann der Bund weiterhin Beiträge an Projekte leisten, die das Betreuungsangebot besser auf die Bedürfnisse der Eltern abstimmen. Auch muss natürlich Rechenschaft darüber abgelegt werden, ob die beantragte Verlängerung der Bundesbeiträge bis 2024 auch sachlich Sinn macht.
Wir möchten hier insbesondere folgende Punkte hervorstreichen: Die Stellungnahme des Bundesrates zur Verlängerung dieses Gesetzes beinhaltet eine Bilanz über die vergangenen Jahre. Diese zeigt, dass die finanzielle Unterstützung [PAGE 858] des Bundes einiges ausgelöst hat und auch nachhaltig ist. So konnten durch die Finanzhilfe gute Strukturen aufgebaut werden. Mit den Bundesbeiträgen konnten zudem rund 40[NB]000 Plätze in Kindertagesstätten und rund 28[NB]000 Plätze in schulergänzenden Einrichtungen unterstützt und somit auch bereitgestellt werden.
So weit, so gut. Wir haben aber weiterhin eine Angebotslücke. Besonders im ländlichen Gebiet oder in den Agglomerationen gibt es immer noch nicht genügend Betreuungsplätze. Die Zahlen des Bundes machen deutlich, dass rund 20 Prozent der Kinder im Vorschulalter und rund 18 Prozent der Kinder im Schulalter nicht wie gewünscht eine externe Betreuung in Anspruch nehmen können. Eine Umfrage in Neuenburg zeigt zudem auch, dass viele Eltern ihr Pensum beim Schuleintritt der Kinder reduzieren müssen, um die Familie und den Beruf unter einen Hut bringen zu können. Wir tun also gut daran, dieses Gesetz zu verlängern, denn dank diesem Betreuungsangebot können wir die Vereinbarkeit von Beruf und Familie weiterhin fördern. So können junge Mütter und Väter unterstützt werden, die einer Arbeit nachgehen wollen. Dies hat einen sehr wünschbaren Effekt. Ich denke beispielsweise nur schon an die Verbesserung der Altersvorsorge der Frauen.
Einen zentralen Punkt möchte ich aber hier hervorstreichen. Bei allen Gesprächen mit der Wirtschaft und mit dem Gewerbe werde ich immer wieder auf den Fachkräftemangel angesprochen. Auch in Deutschland und anderen Ländern klagt man über den Mangel an Fachkräften. Wir können dieses Problem nicht einfach nur durch eine Zuwanderung von ausländischen Arbeitskräften lösen. Wir müssen das Potenzial der inländischen Fachkräfte besser nutzen und ausschöpfen. Die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf spielt hier eine zentrale Rolle. Gerade in Berufen wie z. B. im Gesundheitswesen, aber auch im Lehrberuf arbeiten überdurchschnittlich viele Frauen. Wir alle profitieren, wenn das Gesundheitssystem mit genügend Fachkräften besetzt ist und unsere Kinder durch qualifizierte Lehrpersonen ausgebildet werden.
Die Mitte-Fraktion ersucht Sie, der parlamentarischen Initiative so, wie sie vorliegt, Folge zu geben.