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Reimann Maximilian · Ständerat · 2002-12-09

Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-12-09

Wortprotokoll

Die Aussenpolitische Kommission hatte sich an ihrer letzten Sitzung vom 21. November 2002 gleich zweimal mit bilateralen Angelegenheiten Schweiz/USA zu befassen - aus unserer Sicht mit unterschiedlichen Ergebnissen. Im einen Fall, dem bilateralen Abkommen über die Stationierung von Polizeibeamten, konnten wir uns von der Nützlichkeit dieser operativen Regelung im Kampf gegen die organisierte Kriminalität und den Terrorismus überzeugen. Im anderen Fall - um den geht es hier - hat die Kommission beschlossen, mit einer Erklärung gemäss Artikel 34 unseres Ratsreglementes ans Plenum zu gelangen. Sie betrifft das Ansinnen der US-Regierung, mit der Schweiz eine bilaterale Vereinbarung im Zusammenhang mit dem Internationalen Strafgerichtshof zu treffen, wonach die eigenen Staatsangehörigen der Gerichtsbarkeit dieses neuen Gerichtshofes entzogen werden sollen. Mit solchen Vereinbarungen - das ist die Überzeugung der Kommission - würde die Autorität des Gerichtshofes untergraben, was ganz und gar nicht im Sinn der internationalen Bemühungen für eine bessere Achtung der Menschenrechte liegt.

Als Präsident der Aussenpolitischen Kommission möchte ich mich bei unserem Büro bedanken, dass es in Würdigung der Bedeutung dieser Angelegenheit eingewilligt hat, diese Erklärung dem Plenum vorzulegen, auf dass auch das Plenum voll dahinter stehen und sie zu seiner eigenen machen kann. Gleichzeitig wollen wir den Bundesrat in seiner Haltung bestärken, sich von den USA nicht unter Druck setzen zu lassen und keinesfalls Hand zu einer bilateralen Immunitätsvereinbarung zu bieten.

Ebenso appellieren wir an alle Parlamente, die das Römer Statut über den Internationalen Strafgerichtshof noch nicht ratifiziert haben, das innert nützlicher Frist nachzuholen. Wir liegen damit ganz auf der Linie des Europarates, der mit einer am 25. September verabschiedeten Resolution das gleiche Ziel anvisiert. Es soll nicht sein, dass die mächtigen USA sich mit solchen Vereinbarungen irgendwelche Versprechen bei wirtschaftlich schwachen Ländern "erkaufen". Als negatives Beispiel hatte die Parlamentarische Versammlung des Europarates Rumänien vor Augen. Wir hoffen, dass sich dieses Mitglied des Europarates dem Druck der USA noch wird entziehen können. Jedenfalls ist unsere Kommission bestrebt, diese Erklärung all jenen europäischen Parlamenten zukommen zu lassen, die besagtes Römer Statut noch nicht ratifiziert haben.

Namens der Kommission bitte ich Sie, diese Erklärung des Ständerates erheblich zu erklären.