Schiesser Fritz · Ständerat · 2002-12-10
Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-12-10
Wortprotokoll
Mit Datum vom 29. Mai 2002 hat uns der Bundesrat die Botschaft zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik unterbreitet. Der Kurztitel lautet "Agrarpolitik 2007" und gibt damit den Zeithorizont an, auf den diese Politik ausgerichtet ist. Die Vorlage umfasst neben den Teilen 1, 3, 4 und 5, welche die Änderung verschiedener Gesetze betreffen, auch den Teil 2, nämlich den Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2004-2007.
Bevor ich auf die Vorlage näher eingehe, möchte ich die Grundzüge in Erinnerung rufen, die uns durch Artikel 104 der Bundesverfassung für die Ausrichtung der Landwirtschaftspolitik vorgegeben werden. Absatz 1: "Der Bund sorgt dafür, dass die Landwirtschaft durch eine nachhaltige und auf den Markt ausgerichtete Produktion einen wesentlichen Beitrag leistet zur: a. sicheren Versorgung der Bevölkerung; b. Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und zur Pflege der Kulturlandschaft; c. dezentralen Besiedlung des Landes." Absatz 2 bestimmt: "Ergänzend zur zumutbaren Selbsthilfe der Landwirtschaft und nötigenfalls abweichend vom Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit fördert der Bund die bodenbewirtschaftenden bäuerlichen Betriebe."
Neben den hier vorgegebenen Zielen einer nachhaltigen, auf den Markt ausgerichteten Produktion, einer sicheren Landesversorgung, der Erhaltung der Lebensgrundlagen und der Pflege der Kulturlandschaft, der dezentralen Besiedlung und Förderung der bodenbewirtschaftenden Betriebe schreibt die Bundesverfassung noch vor: Direktzahlungen unter der Voraussetzung ökologischer Leistungsnachweise zur angemessenen Abgeltung der erbrachten Leistungen, wirtschaftliche Anreize zur Förderung naturnaher, umweltschonender und tierfreundlicher Produktionsformen, Erlass von Deklarationsvorschriften, Festigung des bäuerlichen Grundbesitzes usw.
Dass es nicht ganz einfach ist, allen diesen Zielen und Vorgaben und auch noch Partikularinteressen Rechnung zu [PAGE 1188] tragen, zeigt die vorliegende Revision mit aller Deutlichkeit auf. Schliesslich stehen für die Erreichung dieser Ziele beschränkte finanzielle Mittel zu Verfügung. Unbeschränkt sind eigentlich nur die Ansprüche der unterschiedlichsten Akteure, die sich im Bereich der Landwirtschaftspolitik bewegen. Nicht wenige davon haben sich in den letzten Wochen und Tagen an uns gewandt und uns gebeten, gerade ihre Interessen nicht ausser Acht zu lassen. Besonders eindrücklich für mich war, wie sehr ich mit "fleischlichen Anliegen" konfrontiert worden bin.
In der Kommission war umstritten, wie weit bei der "Agrarpolitik 2007" von einer Fortsetzung der "Agrarpolitik 2002" - kurz "AP 2002" - gesprochen werden könne. Die "AP 2002" brachte eine Gewichtsverlagerung von der Preisstützung zu den Direktzahlungen, wobei aber etwa bei der Milchproduktion nach wie vor weiterhin hohe Preisstützungen bestehen. Die jüngsten erheblichen Schwierigkeiten im Milchsektor sind auch eine Folge dieser hohen Preisstützung. Die "AP 2002" hat aber auch eine Entkoppelung der Direktzahlungen von den Produkten gebracht und damit eine wichtige Entwicklung eingeleitet. Schliesslich hat die Bindung der Direktzahlungen an einen ökologischen Leistungsnachweis zu einer stärker auf die Umwelt ausgerichteten Landwirtschaft beigetragen.
Die Meinungen über die Frage, ob die "AP 2002" erfolgreich war und ihre Ziele erreicht hat, sind geteilt. Zu der unterschiedlichen Wertung tragen nicht zuletzt der sich rapide verschlechternde Milchmarkt im laufenden Jahr und das schlechte Landwirtschaftsjahr 2001 bei.
Trotz Bemühungen, die staatlichen Eingriffe marktorientiert zu gestalten, sind die Aufwendungen für die Agrarstützung auch heute noch sehr hoch. Sie liegen heute knapp unter 70 Prozent; das bedeutet, dass von einem Franken, den ein Landwirt einnimmt, 70 Rappen in irgendeiner Weise durch staatliche Massnahmen zustande kommen. Damit hat die Schweiz mit Abstand die höchste Agrarstützung; vergleichbar ist eigentlich nur noch Japan. In der Europäischen Union liegt der Wert bei 35 Prozent, im Durchschnitt der OECD-Länder bei 30 Prozent. Der Rückgang der Agrarstützung in der Schweiz in den letzten 15 Jahren macht nur etwa einen Drittel des entsprechenden Umfangs in der EU aus.
Beim beträchtlichen Einkaufstourismus für Lebensmittel steht nach wie vor Fleisch an oberster Stelle, gefolgt von Käse, Milch und Butter. Die Preisdifferenzen schwanken dabei zwischen 25 Prozent bei der Milch und 50 Prozent beim Fleisch. Die Preisdifferenzen zu unserem geographischen Umfeld sind nach wie vor zu hoch. Die Ausgabenlast der Verbraucher für Nahrungsmittel ist mehr als doppelt so hoch wie in OECD-Ländern. Diese Preisunterschiede machen sich namentlich bei Familien mit bescheidenen Einkommen bemerkbar.
Im laufenden Jahr sind die bilateralen Verträge und damit auch das Abkommen über den Handel mit Landwirtschaftsprodukten in Kraft getreten. Innerhalb von fünf Jahren wird der Käsemarkt mit der EU vollständig liberalisiert sein. Das wird nicht ohne erhebliche Auswirkungen auf den Milchpreis bleiben. Wenn wir hier etwas unternehmen und nicht einfach zusehen wollen, was passiert, dann sollten wir das rasch tun. Wer mit den vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen im Milchsektor nicht einverstanden ist, was durchaus der Fall sein kann - weil es nicht leicht ist, im Milchsektor das Gelbe vom Ei zu finden -, der ist eingeladen, andere Ideen vorzutragen. Wir werden beim Rückweisungsantrag der Minderheit Maissen zur Vorlage 1 auf diese Probleme zurückkommen.
Was bringt nun die "Agrarpolitik 2007"? Die "AP 2007" umfasst fünf Schwerpunkte, die unterschiedlich umstritten sind.
1. Kernelement ist sicher die Flexibilisierung des Milchmarktes mit dem angestrebten Ausstieg aus der öffentlich-rechtlichen Milchkontingentierung, wobei die Kommissionsmehrheit im Vergleich zum Bundesrat eine längere Ausstiegsperiode und stärkere flankierende Massnahmen bis 2012 beantragt.
2. Beim Fleischimport sollen die Kontingente neu versteigert werden. Die bestehenden Kontingentsrenten, auf die noch einzugehen sein wird, sollen entfallen und die Erlöse in die Bundeskasse fliessen. Mit einem Teil dieser Mittel sollen die Kosten der Entsorgung von Fleischabfällen bestritten werden. Hier schlägt die Mehrheit der WAK zusätzliche flankierende Massnahmen für öffentliche Märkte und eine Mindestmarktabräumung in Berggebieten vor, weil vor allem dort die grosse Furcht besteht, Schlachtvieh könnte keine Abnahme mehr finden.
3. Daneben sind - das ist im Getöse der Auseinandersetzungen über Milchkontingente und die Versteigerung von Fleischimportkontingenten untergegangen - weitere wichtige Massnahmen vorgesehen: Umschulungsbeiträge zur sozialen Flankierung von Strukturbereinigungen - die Frage der Liquidationsbesteuerung soll im Unternehmenssteuerpaket II behandelt werden; weitere Massnahmen zur Strukturverbesserung, zu nennen sind die periodischen Beiträge für Bodenverbesserungen; die Erweiterung des Einsatzbereiches von Investitionskrediten, namentlich zum Aufbau von bäuerlichen Selbsthilfeorganisationen usw. - Sie finden das alles im 5. Titel des Landwirtschaftsgesetzes.
Daneben sind zahlreiche Verbesserungen im bäuerlichen Bodenrecht, im Pachtrecht, im Immobiliarsachenrecht, beim Tierseuchengesetz und beim Tierschutzgesetz vorgesehen.
Last but non least geht es um eine erkleckliche Summe Geld: Mit dem Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2004-2007 sollen 14 092 Millionen Franken zur Verfügung gestellt werden, 63 Millionen mehr als im letzten Vierjahreskredit. Pro Landwirtschaftsbetrieb ergäbe dies einen Betrag von 50 000 Franken pro Jahr. Zu diesen 3,7 Milliarden Franken jährlich kommen einige hundert Millionen Franken für Zollvergünstigungen auf Diesel sowie etwa 3 Milliarden Franken aufgrund des Zollschutzes an der Grenze hinzu. Letztere gehen direkt zulasten der Konsumenten. Volkswirtschaftlich macht das rund 7 Milliarden Franken pro Jahr für die Landwirtschaft aus.
Es scheint deshalb mehr als gerechtfertigt, wenn wir bei unseren Beschlüssen, namentlich im Milch- und Fleischsektor, nicht nur an die unmittelbar Beteiligten, sondern auch an die Steuerzahler und Konsumenten denken, die bei den landwirtschaftlichen Produktionsformen, insbesondere bei Fragen der Nachhaltigkeit, der Umweltverträglichkeit und der tiergerechten Haltung, mehr mitbestimmen wollen. Aber auch ein überhöhtes Preisniveau kann dem Konsumenten immer weniger zugemutet werden. Diesen Aspekt gilt es insbesondere dann zu berücksichtigen, wenn wir später über Kontingentsrenten diskutieren, und solche gibt es, wenn ich an die Zahl der Interventionen denke, die namentlich unsere Entscheide zum Fleischmarkt ausgelöst haben.
Schliesslich hat die Kommission auch versucht, den erschwerten Produktionsbedingungen im Berggebiet und damit den dort weit verbreiteten Befürchtungen im Hinblick auf eine Flexibilisierung im Milch- und Fleischmarkt Rechnung zu tragen. Die Landwirtschaftspolitik ist hier wichtiger Bestandteil der Regionalpolitik, sie ist darin einzubinden. Massnahmen sind aber auch ausserhalb des Landwirtschaftsrechtes erforderlich, weil namentlich die vor- und nachgelagerten Bereiche erhebliche Auswirkungen auf das Preisniveau in der Landwirtschaft haben.
In den vergangenen Jahren haben zwei Kostengruppen markante Steigerungen verzeichnet: die Gebäudeamortisationen und die Kosten für Maschinen und Geräte. Hier bestehen zum Teil signifikante Preisunterschiede zum Ausland, welche nicht durch technische Normen oder staatliche Grenzschutzbestimmungen gerechtfertigt werden können. Bundesrat und Nationalrat haben bereits Massnahmen vorgesehen, indem das Kartellgesetz verbessert und gegen Missbräuche, z. B. vertikale Absprachen, eingesetzt werden soll. Wir werden uns voraussichtlich in der Frühjahrssession 2003 damit befassen. Dieses Beispiel zeigt, dass eine umfassende Landwirtschaftspolitik auch in anderen Bereichen als nur im Landwirtschaftsrecht abgestützt werden muss. Übrigens gibt es laut OECD in der Schweiz drei Bereiche, welche die Wachstumsschwäche des Landes und dessen Dasein als Preisinsel verursachen: das schwache [PAGE 1189] Kartellgesetz, der mangelnde Wettbewerb im öffentlich reglementierten Bereich und die Landwirtschaft.
Wichtig ist aber auch, dass die Politik mit klaren Vorgaben und Leitplanken gerade jungen Landwirten und solchen, die zweifeln, ob sie einsteigen sollen oder nicht, Berechenbarkeit und Vorhersehbarkeit verschafft. Mit der vorliegenden Revision sollen solche Antworten namentlich in den Bereichen Milch und Fleisch gegeben werden. Wer heute nicht entscheiden will, darf diesen Entscheid nicht beliebig lang hinauszögern. Reformen sind in der Landwirtschaft unumgänglich und dürfen nicht über Gebühr verzögert werden. Die rapide Verschlechterung des Milchmarktes beweist dies bestens. Die Reformen müssen die Interessen der Landwirte, aber auch diejenigen der übrigen Wirtschaft sowie der Konsumenten und Steuerzahler mit einbeziehen, denn die massiven Finanzmittel - die Landwirtschaft ist der fünftwichtigste Budgetposten des Bundes - müssen vor einer immer kritischer werdenden Bevölkerung gerechtfertigt werden.
Abschliessend bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten. Schon jetzt ersuche ich Sie, den Rückweisungsantrag der Minderheit abzulehnen. Ich werde die Mehrheitsposition dort noch begründen.