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Bieri Peter · Ständerat · 2002-12-10

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-12-10

Wortprotokoll

Ich bin zwar nicht ständiges Mitglied der Kommission gewesen, habe aber mehrmals als Stellvertreter an den Sitzungen teilgenommen. Ich weiss deshalb nicht, ob ich unter die Kategorie der Kommissionsmitglieder falle. Ich darf aber sagen, dass ich als Agronom und auch als Landwirtschaftslehrer sehr eng mit dieser Thematik verbunden bin und mich diese Thematik mindestens so stark beschäftigt, wie dies gestern bei der Post der Fall war.

Als wir 1996 den neuen Verfassungsartikel im Parlament beraten haben - Herr Kollega Büttiker hat auch darauf hingewiesen -, hatten wir eine Vorstellung davon, wie der Verfassungsauftrag in die Tat umgesetzt werden sollte. Mit [PAGE 1191] dem neuen Landwirtschaftsgesetz aus dem Jahre 1998 sind dann die Umsetzungen dieses Verfassungsauftrages vorgenommen worden; wir waren eigentlich guter Dinge, dass wir damit auf dem richtigen Weg seien.

Die jährlichen Agrarberichte sind meines Erachtens eine gute Berichterstattung über die Lage der Schweizer Landwirtschaft und auch über die Frage, wie das Gesetz nun umgesetzt wird. Sie zeigen mit Fakten und Zahlen auf, wie sich die "AP 2002" entwickelt und wie die dort gesteckten Ziele realisiert werden. Auch der kürzlich erschienene Bericht über das Jahr 2001 gibt eine Fülle von Informationen wieder. Die Publikation des Berichts gab in der Öffentlichkeit zu widersprüchlichen, ja zum Teil gegensätzlichen Interpretationen der Ergebnisse Anlass. Um nicht auch noch meine Meinung wiederzugeben, zitiere ich aus dem Vorwort des Direktors des Bundesamtes für Landwirtschaft, der dort schreibt: "Die Einkommen in der Landwirtschaft sind im Durchschnitt im Vergleich zur übrigen Bevölkerung tief." Dies war schon unter der alten Agrarpolitik der Fall, was übrigens nicht sonderlich tröstlich ist. Bei einem mittleren Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft von knapp 34 000 Franken im Durchschnitt der letzten drei Jahre - ich entnehme diese Zahl der Tabelle A21 - ist dieser Wert im Talgebiet rund 35 Prozent und im Berggebiet rund 60 Prozent tiefer als der Vergleichslohn. Diese Zahlen entnehme ich Seite 56 des Agrarberichtes 2002.

Wenn wir im Folgenden mit der "AP 2007" die weiteren Schritte der schweizerischen Landwirtschaftspolitik in die Wege leiten, kommen wir nicht umhin, diese heikle finanzielle Situation unserer Landwirtschaftsbetriebe im Auge zu behalten. Da es die finanzielle Situation des Bundes nicht zulässt, die wahrscheinliche Teuerung durch eine Erhöhung der Rahmenkredite aufzufangen, besteht erst recht die Gefahr, dass ein erheblicher Anteil der Landwirtschaft von der volkswirtschaftlichen Entwicklung abgekoppelt wird und sich der Anteil der Betriebe, von denen sich bereits heute ein Drittel in einem finanziellen Engpass befindet, noch erhöhen wird. Der Ansicht, mit der Strukturentwicklung, d. h. mit weniger, dafür grösseren Betrieben und mit einer höheren Produktivität, könne ein Teil dieses finanziellen Defizits kompensiert werden, ist mit einer gewissen Vorsicht zu begegnen.

Die Topographie, das Klima, die Forderungen nach Ökologie und Nachhaltigkeit sowie der Umgang mit der Kreatur - mit Pflanzen und Tieren - setzen Grenzen im Hinblick auf ökonomische und arbeitstechnische Effizienzsteigerung und mehr Produktivität. Die Diskussion der WAK-SR hat dies übrigens wiederholt zum Ausdruck gebracht, als einerseits Effizienz, andererseits gleichzeitig neue Auflagen etwa bezüglich Raufutterverwertung, Grenzen in der Tierzucht oder Einschränkungen im bäuerlichen Boden- und Erbrecht gefordert wurden. Auch in der Diskussion in der Kommission tauchten also gewaltige Widersprüche auf.

Das viel gepriesene Mittel der Strukturentwicklung hat einen hohen Preis. Damit löst man vielleicht - und auch das nur zum Teil - ein landwirtschaftliches Problem, handelt sich aber gewaltige neue Probleme ein; ich denke an die ganzen Fragen der Regionalpolitik, aber übrigens auch der Tourismuspolitik, die wir dann im Nachgang ja auch noch besprechen werden. Ich denke an die Raumplanung und in Zeiten schwacher Konjunktur auch an die Wirkung auf den Arbeitsmarkt. Bei einer starken Strukturentwicklung muss man sich auch keiner Illusion hingeben, dass die Ökologie in Teilbereichen nicht Schaden nimmt. So ist es schlicht naiv oder weltfremd zu glauben, der Einmannbetrieb mit 50 Hektaren landwirtschaftlicher Nutzfläche werde dann noch Hochstammkulturen pflegen. Es kommt letztlich hinzu, dass mit einem beschleunigten "Bauernsterben" - man muss diese Strukturentwicklung auch beim Namen nennen - ein identitätsstiftender Teil der Kultur unseres Landes verloren gehen könnte.

So sind die Folgen der Agrarpolitik letztlich viel weit reichender, als wenn wir sie aus rein wirtschaftlicher Sicht betrachten. Betrachtet man diese Gesamtzusammenhänge, so kommen einem zu Recht Zweifel auf, ob die mit der "Agrarpolitik 2007" vorgesehenen Änderungen der bisherigen Agrarpolitik in die richtige Richtung gehen respektive ob sie hinreichend auf ihre Zielerreichung, auf ihre Nebenwirkungen und auf ihre Gesamtwirkungen geprüft wurden. So ist meiner Meinung nach zu wenig geprüft worden, welches die Folgen der Abschaffung der Milchkontingentierung für die traditionell klein strukturierten Milchwirtschaftsbetriebe im Hügel-, Voralpen- und Berggebiet sind. Auch spricht das primär flächengebundene Direktzahlungssystem gegen die Absicht, grössere Einheiten zu erhalten, und hemmt letztlich die Bodenmobilität. Das Absenken der Produktepreise mit teilweiser Kompensation über Direktzahlungen wird letztlich zu einem System führen, wo die landwirtschaftliche Leistung darin besteht, die Direktzahlung mit möglichst minimalem Faktor Aufwand zu optimieren, ohne dabei etwas nach ökonomischen Gesichtspunkten Sinnvolles und Zweckmässiges zu produzieren. Das wird das Ende einer produzierenden Landwirtschaft sein. Ich meine, das hätten wir damals bei der Debatte über den Verfassungsartikel so nicht gewollt. Diesen Umstand gilt es auch zu beachten, wenn eine Minderheit in der Detailberatung bei Artikel 73 des Landwirtschaftsgesetzes sowie beim Finanzierungsbeschluss die Milchmarktstützung um 600 Millionen Franken reduzieren und diesen Betrag den Direktzahlungen in Form von erhöhten Raufutterbeiträgen zuschlagen will.

Übrigens zeigt gerade dieses Beispiel aus der Kommissionsberatung, wie relativ locker und inhaltlich wenig gefestigt 600 Millionen Franken vom einen zum anderen Ort verschoben werden sollten. Das hat mich, ehrlich gesagt, geärgert. Das war keine wohl durchdachte Arbeit, und es wurde zu wenig bedacht, welches letztlich die Folgen solchen Handelns sind.

Deshalb muss ich sagen, dass der Antrag der Minderheit Maissen, die Revision des Landwirtschaftsgesetzes - nicht des ganzen Paketes - an den Bundesrat zur Überarbeitung zurückzuweisen, etwas für sich hat. Ich komme nicht um den Eindruck herum, dass die zwar nicht sehr zahlreichen, dafür aber umso grösseren und intensiveren Eingriffe in das bestehende System nicht sehr ausgereift sind und innerhalb der Landwirtschaft auch zu sehr kontroversen Interpretationen geführt haben. Auch müsste erwartet werden können, dass zwischen dem Bundesrat und der betroffenen Branche doch zumindest eine etwas einheitlichere Denkweise und ein grösserer Konsens vorhanden wären. Wir erleben jetzt, dass der Bundesrat eine Meinung hat - diese war in der Kommission gewissermassen noch flexibel -, dass der Bauernverband eine zweite Meinung hat und dass die Milchproduzenten, die von der Abschaffung der Milchkontingentierung primär betroffen sind, eine dritte Meinung haben. Die Suche nach einer gefestigten Meinung unter Nichtspezialisten, die wir in der Kommission mehrheitlich sind, geschah meines Erachtens schliesslich oft nach dem Prinzip Zufall. Obendrein haben wir uns alle auch an die Situation in der EU erinnert und gesagt: Wir wollen im Vergleich zur EU nicht auf einer separaten oder völlig anderen Schiene fahren. Je mehr wir uns die Frage gestellt haben, wie es in der EU weitergehen soll, desto unsicherer wurden wir bezüglich der Antworten. Die EU weiss selber nicht, wann die Milchkontingentierung abgeschafft werden soll bzw. ob dies in den nächsten Jahren überhaupt geschehen soll.

Angesichts dieser Situation ist es meines Erachtens schwierig, in diesem Rat eine Antwort auf diese einschneidenden Fragen unserer Agrarpolitik zu finden. Ich neige heute nach intensivem Studium der Unterlagen und einem aktiven Mitmachen in der Kommission dazu, den Antrag der Minderheit zu unterstützen. Die Verantwortung, die wir hier für die Zukunft der Bauernfamilien tragen, kann nicht einfach auf die leichte Schulter genommen werden.