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Munz Martina · Nationalrat · 2022-06-02

Munz Martina · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-06-02

Wortprotokoll

Ausgangspunkt der vorliegenden Kommissionsmotion war der Bericht zum Postulat Storni 20.3616, das eine Potenzialabklärung zur Nutzung von Sonnenenergie auf Lärmschutzwänden entlang von Autobahnen und Bahnlinien verlangte. Obwohl bereits seit über dreissig Jahren eine solche Anlage an der A13 in Chur besteht, sind gemäss Bericht lediglich zehn solche Anlagen in Betrieb. In den letzten zwölf Jahren wurden nur zwei Fotovoltaikanlagen installiert, die letzte 2014. Wahrlich kein berauschender Leistungsausweis! Das ASTRA, aber auch die SBB scheinen wenig Interesse zu haben, ihre Vorbildfunktion bezüglich Nutzung von erneuerbaren Energien wahrzunehmen.

Die vorliegende Motion verlangt nun von den zwei Betrieben einen Richtungswechsel. Sämtliche möglichen Flächen der Nationalstrassen- und Bahninfrastruktur müssen umgehend für die Stromproduktion genutzt werden. ASTRA und SBB müssen sich mit ihren Infrastrukturanlagen an der Versorgungssicherheit beteiligen. Sämtliche Anlagen sollen unverzüglich für Fotovoltaikanlagen genutzt werden: Lärmschutzwände, Fassaden, Dachflächen, Bahnhofhallen, Überdachungen von Perrons, Haltestellen, Tunnelportale, Parkplätze auf Raststätten usw. Selbst Überdachungen von Autobahnabschnitten müssen geprüft und nach Möglichkeit rasch mit Fotovoltaikanlagen ausgerüstet werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Strom für den Eigenverbrauch in Gebäuden, Tunnels oder Werkhöfen verwendet werden kann oder ob er ins Netz eingespeist wird. Auch die Überdachung von Rangierbahnhöfen muss geprüft werden. Es gilt, die "low-hanging fruits" unverzüglich zu ernten oder diese Flächen mindestens Dritten zur Verfügung zu stellen.

Die Kommission war in mancher Hinsicht nicht befriedigt vom Bericht zum Postulat Storni. Einerseits sind die möglichen Fotovoltaikflächen viel grösser als im Bericht dargestellt. Andererseits vermisste die Kommission eine zielgerichtete Strategie für die Nutzung von Fotovoltaik. SBB und ASTRA scheinen den Ernst der Lage noch nicht erkannt zu haben. Bestehende Infrastrukturanlagen mit Solarpanels auszurüsten, ist nicht "nice to have", sondern ein Muss. Der Bund, dazu gehören auch das ASTRA und die SBB, ist verpflichtet, eine Vorbildfunktion einzunehmen. Diesen Geist lassen die zwei Betriebe noch vermissen.

Das Solarpotenzial der SBB ist noch gänzlich ungenutzt. Die meisten Solaranlagen seien unwirtschaftlich für die Bahn. Auch wenn die SBB viel eigene Wasserkraft besitzen, so sind sie trotzdem aufgefordert, ihre grossen Infrastrukturanlagen für die Stromversorgung zu nutzen.

Das ASTRA beabsichtigt hingegen, das Potenzial in der Nähe von Verbrauchsstätten zu realisieren. Diese Einsicht ist löblich. In der Kommission wurde darauf hingewiesen, dass auch Autobahnraststätten und die riesigen Parkflächen entlang der Autobahnen zu dieser Kategorie gehören und unverzüglich mit Solarpanels auszurüsten sind, damit der Strom für die Ladestationen entlang der Nationalstrassen möglichst vor Ort produziert werden kann.

Die Kommission hat die Motion mit 15 zu 7 Stimmen bei 0 Enthaltungen angenommen. Die Minderheit wendet ein, dass wir bezüglich Energie noch nicht alles wissen; wir wissen auch noch nicht, welche Richtung wir einschlagen sollen - das sieht die Mehrheit anders. Aus diesem Grund, meint die Minderheit weiter, sollten wir einen Schritt zurückgehen und noch einmal eine Debatte über den Bedarf in den nächsten Jahren führen. Die Kommissionsmehrheit hingegen will, dass bestehende Infrastrukturanlagen der SBB und des ASTRA für die Stromproduktion rasch genutzt werden. Dabei soll es keine Rolle spielen, ob die Flächen selbst genutzt oder Dritten zur Verfügung gestellt werden.

Ich bitte Sie, folgen Sie der Mehrheit, nehmen Sie die Motion an und lehnen Sie den Einzelantrag Hess Erich ab.

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