Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2022-06-02
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2022-06-02
Wortprotokoll
Dieses Postulat verlangt, dass drei Punkte geprüft werden:
1.[NB]wie man sicherstellen kann, dass Verkehrsinfrastrukturausbauten, die durch den Bund erstellt werden, nur unter der Bedingung finanziert werden, dass die kantonalen Nutzniesser ergänzend dazu auch Massnahmen umsetzen, welche der Glättung der Verkehrsspitzen dienen;
2.[NB]wie man die Bemühungen für die Glättung der Pendlerspitzen möglichst einfach aufzeigen und bewerten kann;
3.[NB]wie die Definition von "Stau" angepasst werden kann.
Ich sage gerne zuerst etwas zum ersten Punkt. Der Bundesrat hat im Jahr 2015 bereits im Bericht in Erfüllung des Postulates Vogler 15.4127 festgehalten, dass die Realisierung und die Mitfinanzierung von Infrastrukturvorhaben an entsprechende Bedingungen geknüpft werden können. Mit der Überarbeitung des Sachplans Verkehr haben wir eine Grundlage, mit der wir genau solche Fragen anschauen können, und das tun wir auch. Die Projekte, die von den Kantonen gewünscht werden, werden heute auf der Basis des überarbeiteten Sachplans bewertet und geprüft. Es ist also nicht so, dass der Bund einfach die Wünsche der Kantone tel quel übernimmt. Ich muss Ihnen aber auch sagen: Wenn man das einmal nicht tut und den Wunsch eines Kantons oder einer Region nicht erfüllt, kommen Sie - nicht Sie persönlich, Herr Nationalrat Flach - gerne bei mir vorbei und sagen, man solle das Projekt doch übernehmen. Ich denke, es gibt da verschiedene Positionen. Wir sind aber sehr gewillt, die Ausbauten auf der Basis der Koordination der verschiedenen Verkehrsflächen anzuschauen.
Ungeachtet dessen ist auch die effizientere Nutzung der vorhandenen Angebote ein unbestrittenes Gebot der Stunde. Auch hier sind wir sehr aktiv. Gerade mit dem Verkehrsmanagement kann man wirklich sehr viel dafür tun, um das besser zu nutzen, was wir bereits an Infrastruktur haben. Auch das automatisierte Fahren hat hier ein gewisses Potenzial. Wir haben diese Woche schon einmal darüber gesprochen - nein, ich glaube, das war im Ständerat, Entschuldigung. Wir beobachten sehr genau, was hier wirklich möglich ist. Auch die Förderung von flexiblen Arbeitsformen und Arbeitszeiten hilft sicher, diese Kapazitätsüberlastungen etwas zu vermeiden oder zu reduzieren.
Noch zur Frage der Staudefinition: Ich darf Ihnen sagen, darüber haben wir intensive Diskussionen geführt, auch mit dem ASTRA. Ich glaube, man kann heute wirklich sagen, diese Staudefinition ist so gestaltet, dass sie sehr differenziert wahrgenommen wird. Man schaut den entstehenden Reisezeitverlust an und nicht einfach, ob es um fünf Minuten oder um eine Stunde geht. Man schaut wirklich, um wie viele Stunden an Verlust von Reisezeit es geht. Vor allem wenn man den Bereich Stau und stockender Verkehr anschaut, kann man beim stockenden Verkehr unter Umständen mit Massnahmen des Verkehrsmanagements die Entstehung eines Staus frühzeitig verhindern.
Ich denke, dass es im Moment nicht notwendig ist, die Staudefinition zu revidieren. Aber die Möglichkeiten der Digitalisierung sollten wirklich genutzt werden, um Stau zu verhindern. Da müssen wir den stockenden Verkehr frühzeitig anschauen und dann die entsprechenden Massnahmen des Verkehrsmanagements nutzen. Da haben wir noch Potenzial, aber da wird auch bereits viel getan.
Wir beantragen die Ablehnung des Postulates. Wir denken, dass wir in diese Richtung unterwegs sind. Die Fragen sind die richtigen, aber die Antworten sind bereits in Bearbeitung.