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Salzmann Werner · Ständerat · 2022-06-02

Salzmann Werner · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-06-02

Wortprotokoll

Bevor ich zur allgemeinen Eintretensdebatte zu diesen fünf Bundesbeschlüssen der Armeebotschaft 2022 komme, möchte ich Ihnen noch ein paar Vorinformationen geben. [PAGE 361]

Ich komme zuerst zum Ablauf der Kommissionsdebatte. An ihrer Sitzung vom 27. und 28. Januar 2022 liess sich die SiK-S über folgende Punkte informieren: das Evaluationsverfahren, die Arbeiten der GPK-S und deren Ergebnisse sowie die Arbeitsplanung der GPK-N. Unsere Kommission beschloss dann, die von der GPK-N angekündigte vertiefte Abklärung und die entsprechenden Schlussfolgerungen abzuwarten, bevor sie ihre Arbeiten zu Ende führte. Zudem liess sich die Kommission damals auch über das Luftverteidigungssystem Patriot informieren.

Am 16. Februar 2022 hat der Bundesrat die Armeebotschaft verabschiedet. Er beantragt dem Parlament Verpflichtungskredite von insgesamt 9,3 Milliarden Franken, und zwar für die Beschaffung der Kampfflugzeuge, für das bodengestützte Luftverteidigungssystem, die Beschaffung von Armeematerial und das Immobilienprogramm VBS. Ausserdem beantragt der Bundesrat die Ausserdienststellung der restlichen Kampfflugzeuge F-5 Tiger.

Am 23. März wurde der Kommission und interessierten Parlamentariern in Emmen die Armeebotschaft präsentiert, und es wurden Fragen beantwortet. Die Kommission hat die Beratung der Botschaft an der Sitzung vom 31. März und 1. April aufgenommen und Anhörungen mit folgenden Playern durchgeführt: der Schweizerischen Offiziersgesellschaft, der Allianz Sicherheit Schweiz, Pro Militia, Swissmem, Groupe romand pour le matériel de Défense et de Sécurité, der GSoA und dem Initiativkomitee "Stop F-35". Die Kommission ist am gleichen Tag auf die Bundesbeschlüsse zu den Kampfflugzeugen, zur Ausserdienststellung des F-5 Tiger und zur Beschaffung des Luftverteidigungssystems eingetreten. Zudem hat sie Aufträge an das VBS zur Abklärung der Konsequenzen einer Ausserdienststellung des F-5 sowie zum konkreten Nachholbedarf bei der Ausrüstung der Armee erteilt.

Im Januar 2022 hatte die Kommission ja noch beschlossen, den Bericht der GPK des Nationalrates abzuwarten und die Abklärungen in die Schlussforderung einzubeziehen. Dieser Entscheid fiel aber vor Ausbruch des Kriegs in der Ukraine. Das heisst, die Ausgangslage hat sich fundamental geändert; die Beschaffungen sind dringlicher geworden. Zudem hat die SiK-S von den Arbeiten Ihrer GPK-Subkommission Kenntnis genommen. Sie hat dem Ständerat ihre Prüfung des Evaluationsverfahrens dargelegt. Die SiK-S hat deshalb beschlossen, ihre Beratungen nicht hinauszuschieben, damit die Armeebotschaft in dieser Sommersession im Ständerat traktandiert werden könne.

An ihrer Sitzung vom 3. Mai hat die Kommission dann die Detailberatung abgeschlossen, die Bundesbeschlüsse über die Beschaffung von Armeematerial 2022 und über das Immobilienprogramm VBS 2022 behandelt sowie einen zusätzlichen Bundesbeschluss über das Rüstungsprogramm 2022 ausgearbeitet und mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung einen entsprechenden Beschluss gefasst. Leider ist im Nachgang zur Sitzung festgestellt worden, dass dies gegen Artikel 76 Absatz 1bis des Parlamentsgesetzes verstossen würde. Der erwähnte Artikel schreibt vor, dass ein Antrag für einen Erlassentwurf nur in zwei Fällen eingereicht werden kann, nämlich bei einer Teilung der Vorlage oder bei einem Gegenentwurf zu einer Volksinitiative. Aus diesem Grund hat die SiK-S am 16. Mai 2022 ohne Gegenstimmen beschlossen, das von ihr beantragte Rüstungsprogramm 2022 in den bereits bestehenden Erlassentwurf 4, "Bundesbeschluss über die Beschaffung von Armeematerial 2022", zu integrieren. Entsprechend wird der Erlassentwurf 4 neu "Bundesbeschluss über die Beschaffung von Armeematerial 2022 und über das Rüstungsprogramm 2022" genannt. Ich werde später zum Inhalt kommen.

Ich komme zur Eintretensdebatte zum Erlassentwurf 1, "Bundesbeschluss über die Beschaffung der Kampfflugzeuge F-35A". Die Schweizer Luftwaffe verfügt heute über zwei Flotten von Kampfflugzeugen. Wir haben 25 F-5 Tiger und[NB]30[NB]F/A-18 Hornet. Die F-5 Tiger wurden vor rund vierzig Jahren beschafft. Sie sind technisch veraltet und dienen noch zu Ausbildungszwecken. In einem Luftkampf gegen einen modernen Gegner wären sie heute chancenlos. Die F/A-18 wurden in den 1990er-Jahren eingeführt. Mit dem Rüstungsprogramm 2017 wurde ihre Nutzungsdauer verlängert. Sie können heute alle ihre Aufgaben erfüllen. Aber je älter sie werden, desto weniger lassen sie sich erfolgversprechend gegen moderne Kampfflugzeuge einsetzen.

Überdies wird die Instandhaltung mit zunehmendem Alter immer aufwendiger und teurer. Um das Jahr 2030 werden sie ihr definitives Nutzungsende erreichen. Eine weitere Verlängerung wäre mit grossen technischen und finanziellen Risiken verbunden. Auch die übrigen Länder, die heute noch über diesen Flugzeugtyp verfügen, werden ihn um das Jahr 2030 ausser Dienst stellen. Wir wären dann weltweit das einzige Land, ein verhältnismässig kleines Land, das seine kleine Flotte F/A-18 Hornet weiterbetreiben wollte. Das ist nicht realistisch, auch deshalb nicht, weil der Hersteller dieses Modell nicht mehr unterstützen würde oder die Instandstellung und die Weiterentwicklung extrem teuer wären.

Werden keine neuen Kampfflugzeuge als Ersatz für die beiden bestehenden Flotten beschafft, so wird die Schweiz am Anfang des nächsten Jahrzehnts ihren Luftraum nicht mehr eigenständig schützen können. Wenn die Fähigkeiten zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgebaut werden müssen, wird das viele Jahre, wenn nicht sogar Jahrzehnte, dauern. Sollte heute auf eine Neubeschaffung verzichtet werden, würden um 2030 nicht nur die vorhandenen Flugzeuge altershalber ausser Dienst gestellt, sondern in der Folge würde auch das Know-how verloren gehen. Die Erneuerung der Kampfflugzeugflotte dient dazu, der Ungewissheit der längerfristigen sicherheitspolitischen Entwicklung Rechnung zu tragen, wie die Frau Bundesrätin bereits ausgeführt hat. Die Beschaffung und die vollständige Einführung der neuen Flugzeuge dauern fast zehn Jahre. Anschliessend werden sie voraussichtlich während mindestens dreissig Jahren im Einsatz stehen, d. h. also bis in die 2060er-Jahre, eventuell sogar noch länger.

Wie sich das Umfeld der Schweiz in diesem Zeitraum entwickelt, lässt sich heute beileibe nicht voraussagen. Ziel der Beschaffung ist es, die Schweizer Bevölkerung auch in Zukunft vor Bedrohungen aus der Luft zu schützen. Es geht um wichtige Mittel zur Erneuerung sowie darum, mit den militärischen und technologischen Entwicklungen im Umfeld Schritt zu halten - dies nicht zuletzt auch wegen der Verschlechterung der sicherheitspolitischen Lage, wie wir alle wissen.

Für die Mehrheit der Kommission ist unbestritten, dass die Schweiz neue Kampfflugzeuge braucht. Die Mehrheit ist überzeugt, dass der F-35A, ein Kampfflugzeug der neuesten Generation, mit seiner technischen Ausstattung die Anforderungen eines leistungsfähigen Kampfflugzeuges für den Luftpolizeidienst und den Verteidigungsfall erfüllt, dass er den besten Wirkungsgrad bei der Bekämpfung von Luft- und Bodenzielen hat und dass er das beste Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweist.

Die Kommission nahm zur Kenntnis, dass ab den 2030er-Jahren weltweit während Jahrzehnten über 3000 F-35A-Maschinen im Einsatz stehen werden, von denen bereits heute über 700 ausgeliefert wurden. In Europa haben sich bislang acht Staaten für diesen Flugzeugtyp entschieden, nämlich Belgien, Dänemark, Finnland, Grossbritannien, Italien, die Niederlande, Norwegen und Polen. Hinzu kommt neu Deutschland. Ausserhalb Europas beschaffen neben den USA als Hauptbetreiberin Australien, Israel, Japan, Südkorea und Kanada die F-35A und in naher Zukunft sogar auch noch Singapur. Diese grosse Zahl an Kampfflugzeugen und Betreiberstaaten hätte erhebliche Vorteile. So entstehen vielfältige Möglichkeiten zur Zusammenarbeit in der Ausbildung, bei der Logistik und bei der jahrzehntelangen Weiterentwicklung. Die Tatsache, dass derart viele Maschinen produziert und betrieben werden, würde überdies die Kosten senken und gleichzeitig garantieren, dass das Flugzeug lange im Einsatz stehen wird.

Die Mehrheit ruft in Erinnerung, dass das Volk bereits darüber abgestimmt hat, ob wir neue Kampfflugzeuge beschaffen wollen oder nicht. Das Volk hat einen Kreditrahmen gegeben, mit dem das Parlament Kampfflugzeuge anschaffen kann. Dem ist Rechnung zu tragen. Beim Gesamtnutzen wurden vier Hauptkriterien unterschieden und gewichtet: Das sind erstens die Wirksamkeit mit 55 Prozent, zweitens der Produktesupport mit 25 Prozent, drittens die [PAGE 362] Kooperationsmöglichkeiten mit 10 Prozent und viertens die direkten Offset-Geschäfte mit 10 Prozent.

Zum Evaluationsverfahren: Die Kommission liess sich an mehreren Sitzungen über das Evaluationsverfahren informieren. Dieses ist auch in der Botschaft, Seite 34 ff., dargestellt. Alle Fragen der Kommission konnten durch das VBS zufriedenstellend beantwortet werden. Die Kommission erachtet das gewählte Verfahren, also die "Analytic Hierarchy Process"-Methode, als plausibel. Wie bereits erwähnt, hat die Subkommission der GPK-S das Evaluationsverfahren geprüft. Sie ist zum Schluss gekommen, dass das Verfahren vollständig respektiert wurde, regelkonform war und der Bundesrat, gestützt auf das klare Resultat, keine andere Wahl hatte, als den F-35A zu beschaffen. Im Übrigen wird das Verfahren auch in anderen Ländern eingesetzt. Interessant ist aber auch: Dänemark und Finnland haben eine andere Methode benutzt, aber beide Länder haben ebenfalls den F-35A gewählt.

Was ist der Grund für die Wahl des F-35A? Der F-35A erreichte bei der Evaluation das beste Resultat. Er weist den grössten Gesamtnutzen auf, und zwar mit einem deutlichen Abstand zu anderen Kandidaten. Bei drei der vier Hauptkriterien schnitt der F-35A am besten ab. Lediglich bei den direkten Offsets erreichte er eine niedrigere Punktzahl als die Konkurrenz, er erreichte aber immer noch das Soll. Auch bei den Kosten erzielte der F-35A mit Abstand das vorteilhafteste Resultat. Die Differenz zum zweitgünstigsten Kandidaten beträgt rund 2 Milliarden Franken. Aus Gründen des Geschäftsgeheimnisses kann die Reihenfolge leider nicht publiziert werden. Das ist zu respektieren. Sowohl beim Luftpolizeidienst als auch bei der Luftverteidigung und der Unterstützung der Bodentruppen ist der F-35A insgesamt wesentlich leistungsfähiger als die Konkurrenz.

Bei den Vergleichen ist immer wichtig, dass Gleiches mit Gleichem verglichen wird. So hat der F-35A zum Beispiel einen grossen integrierten Tank. Flugzeuge der vierten Generation brauchen für die gleiche Verweildauer in der Luft externe Zusatztanks, was Auswirkungen auf die Leistung hat.

Zudem ist der F-35A für Pilotinnen und Piloten einfacher zu bedienen. Somit braucht es weniger Trainingsflüge und weniger lärmintensive Starts, und entsprechend gibt es weniger CO2-Ausstoss.

Überdies ist der F-35A technologisch bedeutend fortschrittlicher als die Mitbewerber. Das ist wichtig, weil die Schweiz das Kampfflugzeug jahrzehntelang nutzen will.

Schliesslich: Der F-35A ist weltweit, insbesondere in Europa, bei mehr Luftwaffen in beträchtlich grösserer Zahl im Einsatz als alle anderen Kandidaten zusammen.

Noch ein paar Worte zum Risikozuschlag: Genügen die 1,5 Prozent bzw. die 82 Millionen Franken? Die Kommission findet: Ja, das genügt. Warum? Weil die Flugzeuge bereits in Produktion sind. Knapp 800 Flugzeuge wurden bereits produziert, das sind Stückzahlen in einer Höhe, die andere Hersteller gar nie erreichen werden. Zudem ist die Zertifikation des Flugzeugs abgeschlossen.

Es erfolgt auch keine Helvetisierung, es gibt keine Anpassung an Schweizer Gegebenheiten. Der Hersteller fertigt unsere Kampfflugzeuge nach den gleichen Standards, nach denen über 3000 Flugzeuge hergestellt werden.

In ihrem Mitbericht unterstützt die Finanzkommission des Ständerates die Vorlage. In diesem Zusammenhang ist auch in Erinnerung zu rufen, dass die US-Regierung die Flugzeuge via das Programm Foreign Military Sales (FMS) an die Schweiz verkauft. Die vereinbarten Preise sind fix. Auch die Risiken der Entwicklung bis und mit Block 4 hat die US-Regierung der Schweiz erlassen. Das ist Teil des Vertragskonstrukts.

Weshalb benötigen wir 36 F-35A? Bei erhöhten Spannungen werden zwei Patrouillen mit je zwei Flugzeugen in voneinander unabhängigen Räumen eingesetzt. Gleichzeitig werden vier Flugzeuge für die Ablösung bereitgestellt. Vier weitere Flugzeuge werden gewartet und für spätere Einsätze vorbereitet. Um mögliche Ausfälle abzudecken, werden weitere vier Flugzeuge in Reserve gehalten. Für einen 24-Stunden-Betrieb werden folglich 16 Kampfflugzeuge benötigt. Dazu kommt, dass im Normalbetrieb etwas mehr als ein Drittel der Flotte, also 14 der 36 Flugzeuge, instand gehalten werden muss. Wenn die Luftwaffe während vielen Stunden Einsätze fliegen muss, nimmt die Anzahl der gebundenen Flugzeuge zu. Deshalb sind sechs zusätzliche Flugzeuge notwendig. Dabei wird auch berücksichtigt, dass während der jahrzehntelangen Nutzung leider Flugzeuge bei Unfällen verloren gehen könnten.

Die Luftwaffe bildet mit den 36 F-35A drei Staffeln mit jeweils 12 Flugzeugen. Jede Staffel wird rund acht Flugzeuge einsatzbereit halten. Damit können die Verbände unabhängig und mit einer gewissen Flexibilität von verschiedenen Standorten aus eingesetzt werden und die geforderte Durchhaltefähigkeit erreichen. In einem bewaffneten Konflikt kann die Luftwaffe mit der beantragten Anzahl Kampfflugzeuge den Luftraum während einer beschränkten Zeit verteidigen und die Bodentruppen unterstützen. Die 36 F-35A erlauben in Kombination mit dem zu beschaffenden Patriot-System für die bodengestützte Luftverteidigung grösserer Reichweite eine glaubwürdige Luftverteidigung gegen einen zeitgemässen Gegner.

Erlauben Sie mir hier noch eine Bemerkung, auch im Nachgang zu den Ausführungen von Kollege Dittli beim vorhin behandelten Geschäft 22.3374: Das Parlament muss über kurz oder lang die sicherheitspolitische Lage weiter anschauen. Wir müssen eventuell auch eine zweite Tranche der F-35A beschaffen. Es geht darum, die Durchhaltefähigkeit zu sichern. Das einfach nur als Bemerkung meinerseits.

Ich komme noch zu den Gesamtkosten. Die Kommission nahm zur Kenntnis, dass über eine Nutzungsdauer von dreissig Jahren für die Beschaffung und den Betrieb des F-35A mit Gesamtkosten von 15,5 Milliarden Franken zu rechnen ist, davon 6,035 Milliarden Franken für die Beschaffung. Die Gesamtkosten liegen um rund 2 Milliarden tiefer als die der anderen evaluierten Flugzeuge.

Die Schweiz beschafft die Kampfflugzeuge, wie gesagt, über das FMS-Programm direkt von der US-Regierung. Die US-Regierung wird die Beschaffung wiederum über eigene Verträge mit dem Hersteller abwickeln. Die Preise und die Vertragskonditionen sind in diesen Verträgen verbindlich festgelegt und werden auch mit einer strengen Aufsicht eingefordert. Die Schweiz erhält Einsicht in diese Verträge. Auch die Beschaffung der heutigen Flotte, das heisst der F-5 Tiger und der F/A-18 Hornet, sowie weitere Beschaffungen wurden schon auf diese Weise abgewickelt. Die Armasuisse sagte, dass in über vierzig Jahren Erfahrung mit der Abwicklung von FMS-Geschäften nie eine Kostenüberschreitung stattgefunden habe. Das ist ein Qualitätsbeweis.

Zu den Beschaffungskosten: In den Beschaffungskosten von insgesamt 6,035 Milliarden Franken sind nebst den Flugzeugen die folgenden Komponenten enthalten: Ausbildungssysteme, das heisst Simulatoren und computerbasierte Trainings, Systeme für die Einsatzplanung und -auswertung, Kurzstreckenlenkwaffen und Präzisionsmunition sowie das Logistikpaket, zum Beispiel Boden- und Ersatzmaterial und technische Unterstützung der Industrie während der Einführung. In den Beschaffungskosten enthalten sind zudem Ausgaben für die Integration in die schweizerischen Führungs- und Informationssysteme, zum Beispiel für die Anpassung an die vorhandenen Logistiksysteme und für Unterstützungsleistungen durch die Industrie. Nicht zuletzt enthält der Verpflichtungskredit auch einen Risikozuschlag, die Teuerung sowie die Mehrwertsteuer auf Importen.

Zu den Betriebskosten: Die berechneten Betriebskosten über dreissig Jahre betragen beim F-35A gemäss Bundesrat rund 9,4 Milliarden Franken. Diese Berechnung stützt sich zum einen auf eine verbindliche Offerte für die ersten zehn Jahre der Nutzung, zum andern wurden die voraussichtlichen Betriebskosten für die weitere Nutzungsdauer hochgerechnet. Gemeint ist hier der Zeitraum von 2040 bis 2060. Diese Hochrechnung stützt sich gemäss Bundesrat sowohl auf die Offerten als auch auf die jahrzehntelange Erfahrung aus dem Betrieb der aktuell vorhandenen Kampfflugzeuge ab.

Die Abhängigkeiten: Der Bundesrat hat die Abhängigkeiten von Herstellerfirmen und Herstellerland bei seinem Entscheid für den F-35A berücksichtigt. Es werden verschiedene Vorkehrungen getroffen, damit die Schweiz die Kampfflugzeuge [PAGE 363] mit grösstmöglicher Autonomie einsetzen kann. Vollständig ausschliessen lassen sich Abhängigkeiten bei einem hochkomplexen Waffensystem wie einem modernen Kampfflugzeug indes nicht. Dies gilt allerdings für alle Anbieter, nicht nur in Bezug auf den F-35A.

Schweizer Kampfflugzeuge müssen mit jenen der Nachbarstaaten und mit weiteren Luftwaffen im Umfeld der Schweiz zusammenarbeiten können, etwa im grenzüberschreitenden Luftpolizeidienst oder bei internationalen Übungen und Trainings. Die Technologie der Systeme, einschliesslich ihrer erforderlichen Interoperabilität, ermöglicht dies und ist US-amerikanisch. Diese Interoperabilität gilt auch für die anderen Modelle, die von europäischen Herstellern gebaut werden. Das bedeutet jedoch nicht, dass die USA auf einsatzrelevante Daten zugreifen können - der Nutzer entscheidet[NB]über die eigenen Daten. Die Sensoren und Waffen des F-35A könnten auch dann eingesetzt werden, wenn sich die Schweiz entscheiden würde, die Funktionen, wie z. B. den Datenlink oder die Satellitennavigation, nicht zu nutzen. Dass das Herstellerland über sie in die Flugzeugelektronik eingreift und damit beispielsweise das Flugzeug am Abheben oder im Einsatz von Waffen hindern könnte, ist technisch nicht möglich. Welche Daten mit dem Hersteller und der US-Regierung ausgetauscht werden, bestimmt einzig die Schweiz.

Die Minderheit Vara beantragt, auf den Bundesbeschluss 1 nicht einzutreten, da die Vorlage viele Fragen aufwerfe und dem Plenum im Ständerat die Gelegenheit gegeben werden müsse, sich bereits jetzt mit der Grundsatzfrage zu beschäftigen. Die Kommission entschied mit 11 zu 1 Stimmen bei 0 Enthaltungen. Die Mehrheit beantragt, auf den Bundesbeschluss 1 über die Beschaffung der Kampfflugzeuge F-35A einzutreten und damit die Beschaffung der 36 Flugzeuge sowie den Verpflichtungskredit von 6,155 Milliarden Franken zu genehmigen.

Zum Bundesbeschluss über die Ausserdienststellung der Kampfflugzeuge F-5 Tiger (Heiterkeit) - es war Ihr Wunsch, alles zu besprechen. Ich fahre deshalb so weiter: Der F-5 Tiger basiert auf einer Konstruktion aus den späten Fünfzigerjahren. Im Rahmen der Rüstungsprogramme 1975 und 1981 wurden für die Schweizer Luftwaffe 110 Flugzeuge beschafft. Sie wurden fortan als "Raumschutzjäger" eingesetzt. Ab 2002 wurde die Flotte schrittweise verkleinert und eine grössere Anzahl Flugzeuge an die US-Streitkräfte verkauft, die sie für Trainingszwecke einsetzt, nicht aber für Operationen.

Aktuell betreibt die Armee, wie gesagt, noch 25 F-5 Tiger. Diese dienen der Zieldarstellung, zu Schulungszwecken und Testflügen. Damit entlasten sie die F/A-18 Hornet von Nebenaufgaben. Dies verlängert deren Nutzungsdauer und senkt die Betriebskosten dieser Flotte. Ein Teil der F-5-Tiger-Flotte wird von der Kunstflugstaffel Patrouille Suisse für Flugvorführungen genutzt.

Der Bundesrat begründet seinen Antrag damit, dass mit[NB]der Neubeschaffung von 36 Flugzeugen des Typs F-35A der Bedarf für den Schutz des schweizerischen Luftraums in einer anhaltenden Situation erhöhter Spannung gedeckt werden kann. Der Bundesrat beantragt daher mit der vorliegenden[NB]Armeebotschaft die vollständige Ausserdienststellung der F-5-Tiger-Flotte. Diese Ausserdienststellung soll vor der Einführung der neuen Kampfflugzeuge erfolgen. Konkret soll der Flugbetrieb der gesamten F-5-Tiger-Flotte 2025[NB]eingestellt werden. Es wäre zu teuer, drei Flotten, also die F-5, die F/A-18 und die zu beschaffenden F-35A, parallel zu betreiben. Ein Weiterbetrieb der F-5 Tiger über 2025 hinaus würde Investitionen erfordern.

Mit der vollständigen Ausserdienststellung der F-5 Tiger verliert die Patrouille Suisse ihre heutigen Flugzeuge. Das VBS prüft, ob die Patrouille Suisse anschliessend aufgelöst oder mit anderen Flugzeugen weitergeführt werden soll. Mit dem Nutzungsende der F-5 Tiger entfallen die jährlichen Aufwände für den Betrieb; diese betragen aktuell rund 44 Millionen Franken. Davon entfallen auf den Personalaufwand 8 Millionen, die Instandhaltung 30 Millionen und den Treibstoff 6 Millionen Franken.

Die Kommission hat folgende drei Fragen vertiefter diskutiert: durch wen und wie die Aufgaben der heutigen F-5 Tiger, zum Beispiel eben Ausbildung und Zielobjekt, künftig wahrgenommen werden; wie es mit der Patrouille Suisse weitergeht und mit welchen Flugzeugen sie allenfalls weitergeführt werden könnte; welche Kosten die Patrouille Suisse pro Jahr verursacht.

Die Kommissionsmehrheit kommt zum Schluss, dass der Entscheid, die F-5-Tiger-Flotte rasch aus dem Verkehr zu ziehen, absolut nicht dringend ist; dass die F-5 Tiger weiterhin als Zielbild dienen können, solange die Piloten am F/A-18 ausgebildet werden; dass die Patrouille Suisse ein Aushängeschild der ganzen Armee ist. Rund ein Viertel der Gesamtkosten dieser 44 Millionen Franken, also rund 11 Millionen Franken, fallen auf den Betrieb der Patrouille Suisse. Der Betrag von 11 Millionen Franken ist im Verhältnis zu den angestrebten 7,4 Milliarden Franken vertretbar.

Mit der Ausmusterung des F-5 für den Luftpolizeidienst und als Zielflugzeug wäre die Kommission grundsätzlich einverstanden. Hingegen wäre die Option Patrouille Suisse mit F-5 vom Tisch, wenn die Kommission dem Bundesbeschluss zustimmen würde. Diese Option muss aber geprüft werden.

Eine Minderheit Zopfi beantragt, auf den Bundesbeschluss 2 einzutreten, da die finanziellen Mittel, die vorhanden sind, für die Sicherheit unseres Landes gebraucht werden sollen. Die Patrouille Suisse könne man durchaus auch mit vernünftigem Kostenaufwand betreiben.

Die Kommissionsmehrheit empfiehlt Ihnen - der Entscheid fiel mit 7 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung -, nicht auf den Bundesbeschluss 2 über die Ausserdienststellung der Kampfflugzeuge F-5 Tiger einzutreten.

Ich komme zum Bundesbeschluss 3 über die Beschaffung des bodengestützten Luftverteidigungssystems grösserer Reichweite Patriot. Der Bundesrat beantragt für die Beschaffung des bodengestützten Luftverteidigungssystems grösserer Reichweite Patriot einen Verpflichtungskredit von 1,987 Milliarden Franken und für die entsprechenden baulichen Massnahmen einen Verpflichtungskredit von 66 Millionen Franken. Die Armee muss neben Kampfflugzeugen und Drohnen auch Lenkwaffen abwehren können. Um den Luftraum gegen die vielfältigen Bedrohungen zu verteidigen, ist eine Kombination aus Kampfflugzeugen und bodengestützter Luftverteidigung grösserer, mittlerer und kurzer Reichweite notwendig.

Bodengestützte Luftverteidigungssysteme grösserer Reichweite wirken im oberen und mittleren Luftraum, Systeme mittlerer und kurzer Reichweite im mittleren und unteren Luftraum. Anfang der Sechzigerjahre beschaffte die Schweiz das Fliegerabwehr-Lenkwaffensystem BL-64 Bloodhound als Ergänzung zu den Abfangjägern Mirage III S. Das System umfasste sechs Stellungen und deckte den gesamten Schweizer Luftraum ab. Im Jahr 1999 wurde das Bloodhound-System ausser Dienst gestellt. Seither besteht bei der bodengestützten Luftverteidigung auf grössere Distanzen eine Lücke im Abwehrdispositiv. Aktuell verfügt die Armee lediglich über zwei Fliegerabwehrsysteme kurzer Reichweite: das 35-Millimeter-Fliegerabwehrsystem für den Objektschutz und die Anfang der Neunzigerjahre beschafften schultergestützten Fliegerabwehrlenkwaffen Stinger mit einer Reichweite von vier Kilometern für den Schutz im unteren Luftraum. Die mobilen Fliegerabwehrlenkwaffen Rapier wurden mit der Armeebotschaft 2020 ausser Dienst gestellt. Auch die beiden noch im Einsatz stehenden Systeme kurzer Reichweite werden ihr Nutzungsende zu Beginn der Dreissigerjahre erreichen und durch ein neues System ersetzt werden müssen, das besser auf zeitgemässe Bedrohungen ausgerichtet ist. Im Vordergrund wird dann vor allem die Fähigkeit stehen, neben tieffliegenden Kampfflugzeugen und Kampfhelikoptern auch anfliegende Marschflugkörper und Lenkwaffen im Endanflug zu bekämpfen. Die vorhandenen Systeme eignen sich dazu nur sehr beschränkt.

Aus Ressourcengründen will und kann der Bundesrat nur ein System auf einmal erneuern, entweder die bodengestützte Luftverteidigung kurzer Reichweite oder jene mit grösserer Reichweite. Priorität hat das System grösserer Reichweite, weil dessen Abwehrwirkung grösser ist. Zudem lässt sich damit in einem Konflikt die Kampfflugzeugflotte entlasten. Dadurch werden weniger Flugzeuge benötigt, um die [PAGE 364] Bevölkerung vor Bedrohungen aus der Luft zu schützen. Eine wirkungsvolle bodengestützte Luftverteidigung grösserer Reichweite ist überdies erforderlich, um die Militärflugplätze vor einem allfälligen Beschuss mit weitreichenden Waffen zu schützen und damit eben den Einsatz der Kampfflugzeuge überhaupt erst zu ermöglichen.

Die bodengestützte Luftverteidigung grösserer Reichweite soll fähig sein, selbstständig oder in Kombination mit den Kampfflugzeugen Räume zu schützen. Sie soll dabei in erster Linie im mittleren und oberen Luftraum kämpfen und den Grossteil der stark besiedelten Gebiete abdecken können. Dies entspricht einer Fläche von mindestens 15[NB]000 Quadratkilometern. Das System soll eine Einsatzhöhe von über 12 Kilometern und eine Einsatzdistanz von über 50 Kilometern erreichen. In diesem Raum muss es Kampfflugzeuge und Drohnen, in einem kleineren Raum zusätzlich auch Marschflugkörper bekämpfen können.

Der Bundesrat beantragt den eidgenössischen Räten, für die bodengestützte Luftverteidigung grösserer Reichweite fünf Feuereinheiten des US-amerikanischen Systems Patriot zu beschaffen. Das Patriot-System der Firma Raytheon erwies sich in der Evaluation als das System mit dem besten Kosten-Nutzen-Verhältnis. Zusammen mit den neuen Kampfflugzeugen wird es die Schweiz und ihre Bevölkerung in den kommenden Jahrzehnten wirksam vor einer Vielzahl von Bedrohungen aus der Luft schützen.

Weltweit stehen in 17 Ländern insgesamt über 240 Feuereinheiten des Patriot-Systems im Einsatz. In Europa gehören dazu die Bundesrepublik Deutschland, Griechenland, die Niederlande, Rumänien und Spanien. Zudem sind Polen und Schweden derzeit daran, das Patriot-System einzuführen. Um eine Fläche von mindestens 15[NB]000 Quadratkilometern abzudecken, werden vier Feuereinheiten benötigt. Jede Feuereinheit kann selbstständig den Feuerkampf führen. Sie besteht aus einer Einsatzleitstelle, einem Radar mit zugehöriger Stromversorgung, mindestens einer Abschussvorrichtung und den darauf gelagerten Lenkwaffen. Die Kommission ist überzeugt, dass die Schweizer Armee in der Lage sein muss, unsere Bevölkerung und unser Land vor Gefahren aus der Luft zu schützen. Konkret geht es um die Wahrung der Lufthoheit, die Luftverteidigung, den Schutz gegen Angriffe mit Lenkwaffen gewisser Kategorien und Marschflugkörpern. Dazu benötigt die Schweiz neben Kampfflugzeugen eben auch eine bodengestützte Luftverteidigung grösserer Reichweite.

Wir verfügen seit längerer Zeit nicht mehr über ein solches System; das haben wir heute gehört. Für die Kommission ist unbestritten, dass diese Lücke rasch mit der Beschaffung von Patriot-Feuereinheiten geschlossen werden muss. Die Kommission nahm zur Kenntnis, dass das Patriot-System im Vergleich zur Konkurrenz ein besseres Kosten-Nutzen-Verhältnis hat, also einen höheren Gesamtnutzen bei tieferen Kosten, und ein besseres Resultat beim Offset und beim Produktesupport aufweist.

Entsprechend ist die Kommission einstimmig auf den Bundesbeschluss eingetreten. Sie beantragt einstimmig, die Beschaffung des Typs Patriot, d. h. des bodengestützten Luftverteidigungssystems grösserer Reichweite, und den dafür nötigen Verpflichtungskredit von 2,053 Milliarden Franken zu genehmigen.

Nun kommen wir zu Entwurf 4, zum Bundesbeschluss über die Beschaffung von Armeematerial 2022 und über das Rüstungsprogramm 2022. Wie eingangs erwähnt, wurde der Titel des Beschlusses aufgrund einer Erweiterung der Beschaffung abgeändert.

Der Bundesrat beantragt in seiner Botschaft Verpflichtungskredite im Umfang von 695 Millionen Franken, die sich wie folgt zusammensetzen: Projektierung, Erprobung und Beschaffungsvorbereitung (PEB) im Umfang von 145 Millionen, Ausrüstungs- und Erneuerungsbedarf (AEB) im Umfang von 400 Millionen sowie Ausbildungsmunition und Munitionsbewirtschaftung (AMB) im Umfang von 150 Millionen.

Die Kommission hat diesen Verpflichtungskredit aufgrund eines Antrages um 300 Millionen Franken erweitert. Somit geht es neu um 995 Millionen Franken. Den Inhalt werde ich in der Detailberatung erläutern.

Mit dem Verpflichtungskredit PEB werden Beschaffungen vorbereitet. Er wird für den Bau von Prototypen, für Tests, für Entwicklungsaufträge und für den Bereich Wissenschaft und Technologie verwendet. Weiter werden Studien und Konzepte erarbeitet, technische Analysen erstellt, Software-Anwendungen entwickelt sowie Truppenversuche und Verifikationen durchgeführt. Dies alles reduziert die Risiken späterer Beschaffungen.

Neben den Rüstungsprogrammen macht der Verpflichtungskredit AEB einen wesentlichen Anteil des Rüstungsaufwands aus. Dazu gehören beispielsweise die persönliche Ausrüstung, die Bewaffnung der Armeeangehörigen sowie das Material für die Führungsunterstützung. Auch Ersatz- und Nachbeschaffungen für bereits eingeführtes Armeematerial sind im Kredit enthalten. Weiter werden Änderungen vorgenommen, um das Material einsatzbereit zu halten.

Der Verpflichtungskredit AMB wird für die Beschaffung, die Revision und die Entsorgung von Armeematerial und Munition verwendet. Die Armee verbraucht in der normalen Lage Munition für die Ausbildung der Truppe. Zur Ergänzung der Bestände wird laufend Munition nachbeschafft. Rund 40 Prozent der jährlich beantragten Munition sind für die Ausbildung an der persönlichen Waffe der Armeeangehörigen bestimmt. Davon geht rund ein Drittel an die Schiessvereine für Schiessübungen, die sie mit Ordonnanzwaffen durchführen. Zudem wird jährlich Munition für die Ausbildung an anderen Waffensystemen eingekauft. Weiter beschafft die Armee auch Munition für den Einsatz.

Mit dem diesjährigen Kredit will die Armee insbesondere Gewehr- und Pistolenpatronen für die persönliche Waffe beschaffen. Zudem werden 12,7-Millimeter-Sprengpatronen für das Maschinengewehr 64 benötigt, weil der Waffenbestand erhöht wurde und die bestehende Munition überaltert ist. Ebenfalls überaltert sind die 40-Millimeter-Gewehrsplitterpatronen 97. Sie sollen durch ein neues Modell ersetzt werden.

Die Kommission hat diesen Verpflichtungskredit aufgrund eines Antrages um 300 Millionen Franken erhöht. Konkret wird beantragt, den PEP-Kredit um 15 Millionen Franken und einen Verpflichtungskredit zum Rüstungsprogramm um 285 Millionen Franken zu erhöhen. Letzterer setzt sich zusammen aus einem Kredit von 110 Millionen Franken für die Erhöhung des Eigenschutzes der Armee im Cyber- und elektromagnetischen Raum sowie aus einem Kredit von 175 Millionen Franken für die Beschaffung einer zweiten Tranche 12-Zentimeter-Mörser. Somit geht es beim Bundesbeschluss 4 neu um einen Verpflichtungskredit von 995 Millionen Franken. Die Kommission ist einstimmig auf den Bundesbeschluss 4 eingetreten und beantragt Ihnen, die Beschaffung von Armeematerial im Umfang von 995 Millionen Franken zu genehmigen.

Schlussendlich komme ich zum Bundesbeschluss 5 über das Immobilienprogramm VBS 2022: Der Bundesrat beantragt mit dem Immobilienprogramm VBS 2022 Verpflichtungskredite von 349 Millionen Franken. Dieses Programm setzt sich wie folgt zusammen: 19 Millionen Franken für die Sanierung einer Führungsanlage; 18 Millionen Franken für den Ausbau und die Sanierung der Einsatzinfrastruktur auf dem Flugplatz in Alpnach; 62 Millionen Franken für Hochregallager für Textilien in Thun; 250 Millionen Franken für weitere Immobilienvorhaben 2022. Die beantragten Verpflichtungskredite enthalten die Mehrwertsteuer sowie jeweils eine Position "Kostenungenauigkeit". Diese umfasst die Teuerung und einen Risikozuschlag, der abhängig vom Projektstand berechnet wurde. Die Kommission ist einstimmig auf den Bundesbeschluss 5 eingetreten und beantragt einstimmig, das Immobilienprogramm VBS von 349 Millionen Franken zu genehmigen.