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Kutter Philipp · Nationalrat · 2022-06-02

Kutter Philipp · Nationalrat · Zürich · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-06-02

Wortprotokoll

Die Medien sind wichtig für das Funktionieren unserer Demokratie, und das Mediensystem ist unter Druck. Das Parlament hat das anerkannt und im letzten Jahr das Massnahmenpaket zugunsten der Medien, das sogenannte Medienpaket, auf den Weg gebracht. Das Paket war umstritten, und es wurde am [PAGE 912] 13. Februar 2022 von den Stimmberechtigten an der Urne abgelehnt. Die KVF-N blickte am 4. April 2022 auf den Abstimmungskampf zurück und tauschte sich darüber aus, wie es in dieser Frage weitergehen soll. Denn das Paket wurde abgelehnt, aber die Probleme bleiben.

Ein Teil der Kommission ortet aus grundsätzlichen Überlegungen weiterhin keinen Handlungsbedarf und sieht sich durch das Ergebnis des Urnengangs bestärkt. Ein anderer Teil der Kommission sieht weiterhin Handlungsbedarf, im Wissen darum, dass nur schon aus Respekt gegenüber dem Abstimmungsergebnis jeder Schritt sorgfältig abgewogen werden muss. Zu dieser Gruppe gehören sowohl Personen, die das Medienpaket unterstützt hatten, als auch solche, die es - wie ich selbst - als überladen abgelehnt hatten.

Nach geführter Debatte entschied sich die KVF-N, die vorliegende Kommissionsinitiative 22.425 einzureichen. Sie entspricht dem Teilpaket 2 des Medienpakets, beinhaltet also Änderungen im Radio- und Fernsehgesetz (RTVG), und umfasst ausschliesslich den Ausbau von bewährten Medienförderungsmassnahmen. Die KVF-N hat diese Bestimmungen ausgewählt, weil sie in der parlamentarischen Debatte und im Abstimmungskampf weitgehend unbestritten waren. Namentlich handelt es sich um die Unterstützung von Aus- und Weiterbildungsinstitutionen, Nachrichtenagenturen, des Presserates sowie um Beiträge an IT-Investitionen. Zudem soll der Abgabeanteil zugunsten der privaten Radio- und Fernsehstationen erhöht werden. Damit können die Spiesse der Privaten ein Stück weit verlängert werden, auch wenn die Spiesse der SRG weiterhin sehr viel länger sind.

Die Bestimmungen sollen nicht durch weitere Massnahmen angereichert werden: 1. aus Zeitgründen; 2. aus Respekt vor dem Abstimmungsergebnis; 3. einer breiteren Auslegeordnung, die zurzeit durch das Departement vorgenommen wird, soll vorgegriffen werden.

Abschliessend möchte ich gerne zu zwei verbreiteten Gegenargumenten Stellung nehmen:

Es wird erstens kritisiert, dass man so kurz nach dem Nein an der Urne das Thema nicht wieder aufgreifen dürfe. Das ist ein valabler Punkt, den die Kommission eingehend diskutiert hat. Die Kommission trägt diesem Umstand Rechnung, indem sie konsequent umstrittene Teile des Medienpakets weglässt, also sowohl auf einen Ausbau der indirekten Presseförderung als auch auf die Einführung einer Online-Medien-Förderung verzichtet.

Zweitens wird gesagt, unter anderem vom zuständigen Departement, dass man zuerst eine Auslegeordnung im Zusammenhang mit dem Postulat Christ 21.3781, "Strategie für eine zukunftsgerichtete Medienförderung jetzt aufgleisen", vornehmen wolle und diese abwarten solle. Das ist ein elegantes Argument, wenn man nichts tun will. Denn wir wissen, dass auch die geplante Auslegeordnung des Bundesrates nicht dazu führen wird, dass die politischen Differenzen in der Medienpolitik plötzlich verschwinden werden. Es ist absehbar, dass es Jahre dauern wird, bis ein neues Fördermodell auf dem Tisch liegt. Ob dieses dann mehrheitsfähig sein wird, ist auch noch zu beweisen.