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Burkart Thierry · Ständerat · 2022-06-02

Burkart Thierry · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2022-06-02

Wortprotokoll

Mit dieser Bestimmung, Artikel[NB]4a, behandeln wir natürlich eine sicherheitspolitische Frage, aber noch viel mehr eine staatspolitische. Wir müssen uns nämlich darüber unterhalten, was die Idee und die Wirkung einer Volksinitiative sind, die im Sammelstadium ist, die allenfalls eingereicht wird und über die dann voraussichtlich irgendeinmal abgestimmt wird. Der Sprecher der Minderheit hat zu Recht festgestellt, dass eine Initiative keine rechtliche Vorwirkung erzielen kann. Das heisst, eine Volksabstimmung muss zuerst stattfinden, bevor eine rechtliche und politische Wirkung entfaltet wird.

Aber eine Volksabstimmung, die bereits stattgefunden hat, hat eine sowohl rechtliche wie auch politische Wirkung. Wir haben über die Grundsatzfrage im Jahre 2020 entschieden. Die Schweizer Bevölkerung hat darüber entschieden. Sie hat entschieden, dass mit einem Rahmen von 6 Milliarden Schweizerfranken neue Kampfflugzeuge beschafft werden sollen. Die Schweizer Bevölkerung war in Kenntnis über die zur Auswahl stehenden Flugzeuge. Die Schweizer Bevölkerung hat darüber debattiert, schon damals, ob das Flugzeug, das jetzt ausgewählt wurde, nicht ein Luxusflieger sei, der unnötig sei. Man hat nämlich damals schon sehr stark über diesen Typ gesprochen. All diese Diskussionen wurden bereits damals geführt.

Selbstverständlich ist es das Recht aller Schweizerbürgerinnen und -bürger, eine Volksinitiative zu lancieren, Unterschriften zu sammeln und diese einzureichen. Der Zweck einer Volksinitiative ist namentlich, eine Verfassungsgrundlage zu schaffen, die dann rechtlich mit Gesetzen und Verordnungen umgesetzt wird. Der Zweck von Volksinitiativen ist aber nicht, dass sie den Charakter eines Rüstungs- oder Finanzreferendums haben. In diesem Sinne ist zu beachten, dass die Arbeit, die das Parlament gestützt auf eine erfolgte Volksabstimmung vornimmt, nicht durch Volksinitiativen unterbrochen werden kann, die angekündigt oder allenfalls dann auch eingereicht werden.

Denn so hätte die Volksinitiative nicht mehr den Zweck, der ihr durch unsere Verfassunggeber zugedacht wurde, sondern sie hätte dann eben den Zweck eines Finanz- und Rüstungsreferendums. Über die Frage, ob es ein Finanz- und Rüstungsreferendum geben soll, hat sich dieses Parlament in der Vergangenheit schon mehrmals unterhalten, und dieses Parlament hat diese Frage mehrmals klar mit einem Nein beantwortet.

Jetzt ist die Frage, die Herr Jositsch rhetorisch durchaus geschickt stellt: Wenn es ja so klar wäre, wie ich es jetzt eben ausgeführt habe, dann müsste der Bundesrat vom Parlament ja keinen Beschluss dafür verlangen, dass er bis zum Ablauf der Gültigkeit der Offerte die Beschaffungsverträge unterzeichnen soll. Das ist grundsätzlich keine völlig falsche Feststellung. Aber sie ist insofern auch nicht stichhaltig, als sich der Bundesrat ja anders geäussert hat, nämlich auf Seite 37 der vorliegenden Botschaft. Er hat damals gesagt - das wurde auch schon ausgeführt -, dass er die entsprechende Volksabstimmung abwarten möchte. Das hat er aber aufgrund der Tatsache gemacht, dass gesagt wurde, die Volksinitiative werde bis spätestens März, April 2022 eingereicht. Dann hätte es noch gereicht, dann hätte die Initiative zur Abstimmung gebracht werden können, bevor die Offerte abläuft.

Nun reicht es aber ganz bestimmt nicht mehr. Entsprechend müssen wir uns gewärtigen, was es denn heisst, wenn wir den Zeitplan nicht mehr einhalten können. Es wurde vom Mehrheitssprecher ausgeführt, ich verzichte daher auf die Details.

1.[NB]Wir hätten ein finanzpolitisches Problem. Selbstverständlich würden uns die USA – und die USA sind unser Vertragspartner, nicht irgendwelche Flugzeuganbieter – auch weiterhin 36 Flugzeuge verkaufen wollen. Daran zweifle ich nicht. Aber angesichts dessen, dass die Inflation in den USA massiv gestiegen ist, angesichts dessen, dass die Nachfrage gestiegen ist, müssen wir davon ausgehen, dass auch der Preis massiv ansteigen würde. Wir wären finanzpolitisch also für eine Belastung der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler verantwortlich.

2.[NB]Daraus entstünde, und das ist nicht zu vernachlässigen, ein demokratiepolitisches Problem. Die Volksabstimmung aus dem Jahr 2020, über die ich mich vorhin kurz ausgelassen habe, besagt, dass wir einen Finanzrahmen von 6 Milliarden Schweizerfranken haben. Wenn wir die Offerte nicht rechtzeitig unterschreiben können, dann ist es, wie ich gesagt habe, sicher, dass der Preis steigt und wir uns nicht mehr im Rahmen dieser 6 Milliarden Schweizerfranken bewegen. Damit wäre das, was wir jetzt tun wollen, nicht mehr durch den Entscheid des Schweizervolkes abgedeckt.

3.[NB]Wie bereits gesagt wurde, hätten wir dann eben ein sicherheitspolitisches Problem, weil wir die Produktionsslots, die uns vertraglich zugesichert wurden, nicht mehr hätten. Die würden selbstverständlich sehr gerne durch andere entsprechende Nachfragen gefüllt werden. Wir hätten eine Sicherheitslücke in der Luft per 2030.

Daher ist es entscheidend, dass wir diesen Artikel 4a annehmen, wie die Mehrheit der Kommission es beantragt. Wenn wir dies nicht tun würden, würden wir erstens ein staatspolitisches Präjudiz schaffen. Wir würden zweitens den Bundesrat in einer schwierigen Situation lassen - Botschaft versus veränderte Umstände. Wir hätten drittens, wie ich ausgeführt habe, auch sicherheitspolitisch eine Schwierigkeit, die man nicht einfach so lösen könnte.

In diesem Sinne bitte ich um Unterstützung der Mehrheit.