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Berset Alain · Bundesrat · 2022-06-07

Berset Alain · Bundesrat · Freiburg · 2022-06-07

Wortprotokoll

Die Gültigkeitsdauer eines Covid-Zertifikats wird durch die Regeln des jeweiligen Aufenthaltslandes bestimmt. Für Personen, die in die Schweiz einreisen, gelten generell keine an das Zertifikat geknüpften Einschränkungen mehr. Personen, die ins Ausland reisen, müssen sich über die dort geltenden Bestimmungen informieren. Es ist beispielsweise möglich, dass ein in der Schweiz abgelaufenes Zertifikat in einem anderen Land für die Einreise noch gültig ist, wenn dieses Land eine längere Gültigkeitsdauer vorsieht.

Personen, die für eine Auslandreise eine zweite Auffrischimpfung benötigen, sollen eine solche erhalten können. Der Bundesrat wird bald darüber entscheiden, wie reisewilligen Personen der Zugang zu diesen Impfungen ermöglicht werden kann.

Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass die rechtliche Grundlage für das Covid-Zertifikat bis Ende 2022 befristet ist. Damit das Zertifikat auch in Zukunft ausgestellt und für Auslandreisen benutzt werden kann, hat der Bundesrat am 3. Juni 2022 eine Botschaft zur Verlängerung einzelner Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes an das Parlament überwiesen.

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