preparatory:AB 301494
Berset Alain · Bundesrat · Freiburg · 2022-06-07
Wortprotokoll
Rinder sind sozial lebende Tiere, weshalb ihnen Kontakt zu Artgenossen möglich sein muss. Davon ausgenommen sind Kälber, die einzeln in Hütten mit dauerndem Zugang zu einem Gehege im Freien gehalten werden. Die Ursache für die Gesundheitsprobleme junger Kälber ist jedoch weniger die Gruppenhaltung als vielmehr die Tatsache, dass diese Tiere häufig aus verschiedenen Herkunftsbetrieben in einem Mastbetrieb zusammengeführt werden. Dabei treffen Kälber mit verschiedenen Krankheitserregern aufeinander. Durch ihr altersbedingt schwaches Immunsystem sind sie anfällig für Atemwegs- und Durchfallerkrankungen. In der Folge werden sie in der Regel mit Antibiotika behandelt.
Das Erkrankungsrisiko kann deutlich vermindert werden, wenn Kälber auf dem Geburtsbetrieb aufgezogen werden. Falls Kälber doch aus verschiedenen Betrieben zusammengeführt werden, sind Massnahmen wie eine genügende Versorgung mit Erstmilch der Muttertiere oder eine Muttertierimpfung zielführend. Kälber in Einzelhaltung zu halten, ist keine Alternative, zumal dies in der Praxis bei grossen Zukäufen kaum umsetzbar ist. Da der Kontakt zu Artgenossen zentral ist und Alternativen zur Einzelhaltung bestehen, besteht kein Anlass, die Ausnahme des Verbots der Einzelhaltung gemäss Tierschutzverordnung zu erweitern. [PAGE 931]