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Glarner Andreas · Nationalrat · 2022-06-07

Glarner Andreas · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-06-07

Wortprotokoll

Was will denn diese parlamentarische Initiative? Sie will das Bürgerrechtsgesetz und alle notwendigen Bestimmungen so ändern, dass Doppelbürgerinnen und Doppelbürgern, die schwere Verbrechen gegen Leib und Leben begehen, die Staatsbürgerschaft entzogen werden kann.

Bereits heute steht im Bürgerrechtsgesetz unter Artikel 42: "Das SEM kann mit Zustimmung der Behörde des Heimatkantons einer Doppelbürgerin oder einem Doppelbürger das Schweizer, Kantons- und Gemeindebürgerrecht entziehen, wenn ihr oder sein Verhalten den Interessen oder dem Ansehen der Schweiz erheblich nachteilig ist." Leider wurde dann die Absicht des Gesetzgebers, wie so oft, in der Verordnung abgeschwächt. Artikel 30 der Bürgerrechtsverordnung präzisiert, was unter der erheblichen Beeinträchtigung der Interessen oder des Ansehens der Schweiz im Sinne von Artikel 42 des Bürgerrechtsgesetzes zu verstehen ist. Da kommen dann nur noch Dinge wie terroristische Aktivitäten, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen vor. Sogar die Gefährdung der guten Beziehungen der Schweiz zu einem fremden Staat würde ausreichen.

Was möchte nun Herr Kollege Marchesi? Er möchte, dass das Begehen von schweren Verbrechen gegen Leib und Leben hinzugefügt wird. Der Bundesrat könnte dann in der Bürgerrechtsverordnung die Bedingungen festlegen, damit keine Unverhältnismässigkeit entstünde. Dabei könnten Kriterien wie Rückfälligkeit sowie Schwere und Art des Verbrechens berücksichtigt werden. Diese parlamentarische Initiative würde es ermöglichen, den Täterinnen oder Tätern solcher Verbrechen die Staatsangehörigkeit zu entziehen, sie auszuweisen und somit die Sicherheit der Schweiz zu erhöhen.

Diese parlamentarische Initiative zielt nicht auf einen Automatismus ab, sondern einfach auf eine Möglichkeit, die den Behörden eingeräumt würde. Alle vorgesehenen Gründe, um [PAGE 978] jemandem den Pass zu entziehen, sind Angriffe auf unser Land. Kollege Marchesi möchte die bereits aufgeführten Tatbestände ausweiten.

Welche Interessen haben Sie denn daran, Mörder, Totschläger, Vergewaltiger, Kinderschänder usw. hier im Land zu halten? Wenn es dann sogar noch besonders verwerfliche Verbrechen sind, wie Herr Marchesi es schreibt, also zum Beispiel gegen schutzbedürftige Personen, ist es doch umso weniger im Interesse unseres Landes, diese Leute nach Verbüssung der Strafe allenfalls im Land zu haben, insbesondere auch mit Blick auf die entsprechende Rückfallquote.

Unterstützen Sie deshalb bitte diese parlamentarische Initiative.