Salzmann Werner · Ständerat · 2022-06-07
Salzmann Werner · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-06-07
Wortprotokoll
Ich hatte ein anderes Vorgehen vorgeschlagen, ich wurde so angewiesen.
Zu Artikel 189: Hier geht es um die sexuelle Nötigung. Ich beantrage die Streichung der Geldstrafe. Um nach Absatz 2 verurteilt zu werden, müssen auch die leichten Fälle folgende Faktoren erfüllen: Vorsatz und niedrige Beweggründe, nämlich Befriedigung, Lust und Erregung sexueller Lust. Bei Absatz 3 beantrage ich eine Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren. Das ist nötig, um die Bewährungsstrafen für Ersttäter auszuschliessen.
Bei Artikel 190 Absatz 1 beantrage ich eine Mindeststrafe von einem Jahr, bei Absatz 2 unterstütze ich die Minderheit Engler, und bei Absatz 3 möchte ich die Mindeststrafe von "nicht unter drei Jahren" auf "mehr als drei Jahre" erhöhen.
In Artikel 191 wird die Bestrafung für den sexuellen Missbrauch einer urteilsunfähigen oder zum Widerstand unfähigen Person festgelegt. Dort beantrage ich zwei Änderungen: erstens eine Mindeststrafe von einem Jahr, zweitens die Streichung der Geldstrafe bei sexuellen Handlungen, die nicht mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind.
Ich bitte Sie, meine Anträge zu unterstützen.