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Leuenberger Ernst · Ständerat · 2002-12-11

Leuenberger Ernst · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-12-11

Wortprotokoll

Eine Vorbemerkung: Mein vorheriger Antrag ist als "luftibusartig" bezeichnet worden, es war aber ein sehr bodenabhängiger Antrag. Ich bezeichne mich als bodenständig bis schienengebunden, (Heiterkeit) die Luftibusargumentationen überlasse ich anderen. Wir werden vielleicht morgen noch darauf zurückkommen.

Es geht hier um Direktzahlungen, und es geht tatsächlich um die Akzeptanz von Direktzahlungen. Sie wissen es ganz genau und haben es auch schon festgestellt: Es gibt in diesem Land Publikationsorgane, die gelegentlich einzelne Beispiele von Empfängern von Direktzahlungen in Grossbuchstaben zitieren und dann ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse offen legen. Sie diskreditieren damit die Direktzahlungen - zu denen ich voll und ganz stehe und die ich als wichtiges, nützliches und notwendiges Instrument bezeichne - in einer Art und Weise, die sehr schwierig werden kann.

Ich muss es Ihnen sagen: Mir ist bewusst und wohl bekannt, dass es sich hier um eine Abgeltung für erbrachte Leistungen handelt. Mir ist absolut klar, dass auf einer grundsätzlichen Ebene Abgeltungen geschuldet sind, an wen auch immer. Aber wir haben uns der pragmatischen Argumentation zu beugen, und diese besagt: In einem Zeitpunkt, da wir in diesem Bundeshaushalt in den nächsten Jahren eher noch mehr sparen müssen, als wir das in dieser Session schon zu tun im Begriffe sind, werden all jene, denen man irgendetwas nicht gegeben oder weggenommen hat, mit Fingern - und zwar mit den Fingern beider Hände - auf jene zeigen, die etwas erhalten haben und es wirklich nicht nötig hätten.

Ich bin sogar der Meinung: In einem allfälligen Referendumskampf wäre das plakative Argument - es würde nicht von mir kommen - "Direktzahlungen an Millionäre" ein Killerargument für jede Vorlage. Das hätte eigentlich auch der Schweizerische Bauernverband bedenken müssen, der uns in seinem fröhlichen "Hirtenbrief" mitgeteilt hat, man solle in diesem Fall meinen Minderheitsantrag ablehnen. [PAGE 1248]

Mir ist es wirklich Ernst mit den Direktzahlungen und damit, dass wir in dieser für die Landwirtschaft schwierigen Phase vor die Leute hintreten und ihnen sagen können: Was auch immer wir aus der Politik euch abverlangen, was der Markt euch abverlangt, wir versuchen, es nach den Grundsätzen der Redlichkeit abzufedern, zum Beispiel über Direktzahlungen. Darum haben wir zu den Direktzahlungen ausserordentlich Sorge zu tragen.

Mir ist wohl bekannt, dass geltend gemacht worden ist - Herr Schiesser ist in der besten Lage, dieses Argument vorzubringen, weil es uns noch nicht gelungen ist, eine Individualbesteuerung herbeizuführen -, dass es vorkommen kann, dass da Einkommen mitberücksichtigt werden, die mit diesem Bauernbetrieb nichts, aber auch gar nichts zu tun haben. Ich bin überzeugt: Selbst ein solches Problem liesse sich gesetzgeberisch lösen. Wir sind damit in einer Phase, in der wir vom Bundesrat und von der Verwaltung das Argument entgegennehmen müssen, das führe nur zu administrativen Umtrieben.

Erlauben Sie mir die folgende Bemerkung: Nachdem die Agrarbürokratie für das Ziegenbockzählen auch etwelche Energie verschwendet, kann sie durchaus - sie ist ja eingeübt, weil sie das seit Jahren macht - diese dann vom Bundesrat festzulegenden Einkommensgrenzen auch wirklich festhalten.

Ich bitte Sie also eindringlich, sich hier genau zu überlegen, was ein Entscheid in dieser relativ bescheidenen Sache bedeutet. Es ist ein Entscheid, der psychologische Auswirkungen hat, die weit, weit über diese fünf Zahlen hinausgehen, welche hier beschrieben sind.

Im Übrigen möchte ich Sie bitten, all jene Gründe, die damals zur Einführung dieses Grenzwertes geführt haben, hier als vorgetragen zu betrachten. Ich lese Ihnen die ganzen damaligen Protokolle nicht vor, das würde zu weit führen. Ich schliesse damit - nochmals mit Bezug zum abgehobenen Argument -: Konservativer plädieren als für die Beibehaltung des geltenden Rechtes kann auch ich nicht.