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Salzmann Werner · Ständerat · 2022-06-08

Salzmann Werner · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-06-08

Wortprotokoll

Mit meiner Motion möchte ich, dass der Bundesrat beauftragt wird, die spezifischen Anforderungen in Anhang 6 Ziffer 2.1 der Direktzahlungsverordnung betreffend Weidezeitpunkt für das RAUS-Programm ab der Bergzone 1 so anzupassen, dass, wenn vegetationsbedingt im Mai und Oktober kein Weidegang möglich ist, die RAUS-Bestimmungen, also 13-mal Laufhof pro Monat, anteilsmässig erfüllt werden müssen.

Es geht hier darum, dass wir die Vorschriften für das Berggebiet ab Bergzone 1 praxistauglich machen. Es ist offensichtlich, dass der Frühling und damit die Möglichkeit, die Kühe auf die Weide zu treiben, nicht in der ganzen Schweiz und schon gar nicht in allen Höhenlagen am gleichen Tag im Jahr beginnt. Aber genau davon geht die heutige Regelung mit fixen Daten für die Weidezeit vom 1. Mai bis zum 31.[NB]Oktober für die ganze Schweiz eben aus. Für das Berggebiet brauchen wir jedoch eine Anpassung. Es ist notwendig, für die Landwirte im Berggebiet die Regelung für den Auslauf im Winter, im Frühling wie auch im Herbst an die witterungsbedingte Realität anzupassen. Die heute vorgesehene Flexibilisierung gemäss Anhang 6B Ziffer 2.5 Buchstabe b der Direktzahlungsverordnung ist unzureichend und führt aufgrund der einzelbetrieblich erforderlichen Ausnahmebewilligung[NB]zu[NB]einem[NB]unverhältnismässig hohen administrativen Aufwand.

Landwirtschaftlich sinnvoll und im Vollzug einfach umzusetzen ist es, wenn der Zeitpunkt durch die betriebliche Umstellung von Winterfütterung auf Weidegang und umgekehrt bestimmt wird. Konkret gilt ab Beginn Weidegang das entsprechende Regime für das RAUS-Programm. Mit meinem Antrag entstehen dadurch bei wechselnder Witterung und einer erneut kurzzeitigen Umstellung der Fütterung keine Unsicherheiten auf diesen Betrieben und im Vollzug. Die Einhaltung lässt sich im Falle einer Kontrolle einfach feststellen.

Da der Weidegang für den Betriebsleiter die wirtschaftlich günstigere Variante darstellt als die Fütterung im Stall, ist auch nicht zu befürchten, dass eine Verzögerung des Weidebetriebes eintrifft. Denn die Landwirte werden aus wirtschaftlichen Gründen bestrebt sein, die Umstellung auf den Weidegang zum frühestmöglichen Zeitpunkt vorzunehmen. Damit wird das RAUS-Programm an die natürlichen, witterungsbedingten Gegebenheiten angepasst.

Aus praktischen Gründen bitte ich Sie, diese Motion zu unterstützen.