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Flach Beat · Nationalrat · 2022-06-08

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2022-06-08

Wortprotokoll

Die Kommission für Rechtsfragen Ihres Rates hat am 7. April dieses Jahres das heute vorliegende Postulat für die Prüfung der Schaffung eines Familiengerichtes beraten und es mit 16 zu 7 Stimmen angenommen. Aufgekommen ist dieses Thema im Rahmen der Beratungen zur Zivilprozessordnung. Die Mehrheit der Kommission ist letztlich zum Schluss gelangt, dass es für einen direkten Auftrag noch zu früh sei, dass es aber durchaus Sinn mache, die aufgelisteten Punkte auf dem Weg eines Postulates durch den Bundesrat klären zu lassen.

Erstens werden in der Schweiz auch heute noch etwa 45 Prozent der Ehen geschieden. Häufig sind davon nicht nur die Eheleute betroffen, sondern auch die Kinder; Streitigkeiten sind also vorprogrammiert. Die Problematik besteht mitunter darin, dass das Gericht, das über die Ehescheidung beschliesst, seine Entscheidung normalerweise in einem einzigen Verfahren trifft. Das lässt häufig und vor allem viele Scherben zurück.

Zweitens wollen wir mit dem Postulat Ihrer Kommission für Rechtsfragen prüfen lassen, ob es möglich sei, schweizweit, d. h. in jedem Ort, ein einziges Gericht für familiengerichtliche Streitigkeiten zu schaffen, das im weitesten Sinne alle im Zivilgesetzbuch geregelten Aufgaben übernehmen kann. Weiter soll geprüft werden, ob es möglich und sinnvoll sei, in familienrechtlichen Streitigkeiten jeweils einen Schlichtungsversuch obligatorisch zu machen, bevor die Sache zum Entscheid vor dem Richter oder der Richterin landet.

Drittens soll sich die Schlichtungsbehörde aus Spezialisten des Familienrechtes zusammensetzen. Diese kennen z. B. auch Familientherapien bzw. sind darin ausgebildet und wissen, wie man in diesem Bereich eine Mediation oder dergleichen durchführt.

Viertens soll die Schlichtungsbehörde, soweit das nötig ist, die Möglichkeit haben, Fachspezialistinnen und Fachspezialisten beizuziehen.

Fünftens soll die Schlichtungsbehörde, wenn es nötig ist, einen Fall mehr als einmal behandeln können. Damit wird den Parteien die Möglichkeit gegeben, eine einvernehmliche Lösung zu finden, bevor sie mit dem Urteil an die zuständige Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde gelangen.

Sechstens soll geprüft werden, ob das Schlichtungsverfahren nach Möglichkeit auch unentgeltlich sein kann.

Ihre Kommission hat diesem Postulat mit 16 zu 7 Stimmen zugestimmt. Eine Minderheit lehnt das Postulat ab, dies [PAGE 989] insbesondere mit der Begründung, dass es nicht notwendig sei, dieses Postulat einzureichen.[GZ]

Ich bitte Sie, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.