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Michel Matthias · Ständerat · 2022-06-08

Michel Matthias · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2022-06-08

Wortprotokoll

Bitte erlauben Sie mir noch ein Wort. Vielleicht ist es auch gut, hier eine Differenz für den Zweitrat zu haben. Ich lese den Beginn von Artikel 11: "Die Jugendschutzregelung muss mindestens folgende Elemente umfassen [...]." Das heisst, wenn wir den Satz jetzt streichen, so heisst das nicht, dass die Branche das nicht darf. Es heisst nicht: "Ihr dürft nicht mehr regeln." Ich lese das so, dass der Mindestinhalt vorgegeben ist. [PAGE 428]

Ich habe es erklärt: Die Branche hat, wenn es jetzt weniger Aufwand gibt, ein Eigeninteresse, auch alte Filme zu klassifizieren. Dann wird sie das tun, auch wenn dieser Absatz nicht drinsteht. Ich lese das also so, dass die Branche legitimiert ist, über diesen Mindestinhalt hinauszugehen. Ich finde das noch wichtig für die Materialien. Wenn man anderer Ansicht wäre, dann müsste man schreiben, die Regelung dürfe mindestens und höchstens folgende Elemente enthalten. Ich denke, die Regelung darf so sein, wie der Bundesrat erwartet, muss es aber nicht.