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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2022-06-08

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2022-06-08

Wortprotokoll

Wenn ein Asylgesuch abgelehnt wird, prüft das Staatssekretariat für Migration in jedem Einzelfall, ob die Rückkehr in den Heimat- und Herkunftsstaat für die betroffene Person möglich, zumutbar und auch zulässig ist. Ist dies der Fall, haben die betroffenen Personen die Schweiz innerhalb einer festgelegten Frist selbstständig zu verlassen. Sie dürfen nach Ablauf dieser Frist auch keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen.

Eine glaubwürdige und konsequente Asylpolitik setzt voraus, dass rechtskräftig abgewiesene Asylsuchende unser Land auch tatsächlich verlassen und dass ein rechtskräftig gefällter Asylentscheid auch tatsächlich vollzogen wird. Wissen Sie, in der grossen Mehrheit der Fälle können die Personen abreisen, sie können freiwillig abreisen. Wenn die vom Motionär geforderte Möglichkeit zur Weiterführung der Erwerbstätigkeit über die Ausreisefrist hinaus bis zur tatsächlichen Ausreise eingeführt würde, würde das auch dem Grundsatz widersprechen, dass Personen, die einen negativen Entscheid haben, ausreisen müssen.

Der Bundesrat befürchtet auch, dass die Bereitschaft zur selbstständigen Ausreise mit einer solchen Revision geschmälert werden könnte. Denn Sie wissen ja: Es gibt Staaten, die keine zwangsweisen Rückführungen akzeptieren. Wenn dann kein Anreiz zur selbstständigen Ausreise mehr besteht, bleiben die Personen in der Schweiz. Ich habe es indirekt im Prinzip schon gesagt: Wenn der Vollzug einer Ausweisung - und das wird in jedem Einzelfall geprüft - nicht möglich ist, wird eine vorläufige Aufnahme ausgesprochen.

Ich bitte Sie also, dieser Motion nicht zuzustimmen. Sie würde den Zielsetzungen der schweizerischen Asylpolitik zuwiderlaufen.

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