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Schiesser Fritz · Ständerat · 2002-12-11

Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-12-11

Wortprotokoll

Es geht um die Kompetenz der Kantone, vorübergehend und regionenweise jegliches Anpflanzen von neuen Reben für die Weinerzeugung zu verbieten. Es drängt sich eine rasche Umstellung von bisher bestockten Flächen mit Trauben von weniger hoher Qualität zugunsten von weissen Spezialitäten und roten Trauben auf. Dazu ist staatliche Unterstützung notwendig, wie sie in Artikel 66 vorgesehen wird.

Gleichzeitig beantragt die WAK, dass es den Kantonen überlassen sein soll, beim Ausrichten solcher Beiträge, oder wenn es die Marktsituation erfordert, das Anpflanzen von neuen Reben zu verbieten. Es handelt sich also um eine neue Kompetenz der Kantone. Damit wird die Umstellung, unterstützt durch den Bund, weiterhin gefördert. Ausserdem wird die bereits geltende gesetzliche Praxis gestützt. Denn seit Juni 2002 gilt zwischen dem Bund und jenen Kantonen, welche Umstellungsunterstützungen des Bundes erhalten, ein Moratorium, das die Neupflanzung von Reben, d. h. die Ausdehnung der Pflanzungen für die Weinproduktion, beschränkt. Es ist Sache der Kantone, aufgrund dieser gesetzlichen Grundlage tätig zu werden.

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