Germann Hannes · Ständerat · 2022-06-08
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-06-08
Wortprotokoll
Was will die Motion Kiener Nellen 19.3373, "EO-Entschädigungen. Militärdienst und Mutterschaft gleich entschädigen"? Die Motion verlangt, dass die rechtliche und wirtschaftliche Schlechterstellung der Mütter gegenüber Militärdienstleistenden bei der Erwerbsersatzordnung aufgehoben wird. Insbesondere wird eine Schlechterstellung beim Höchstbetrag pro Tag moniert. Dieser Höchstbetrag belaufe sich für Dienstleistende auf 245 Franken pro Tag, während Mütter nur 196 Franken pro Tag erhielten.
Allerdings werden hier Äpfel mit Birnen verglichen. Für die Grundentschädigung gelten nämlich exakt die gleichen Regeln und Prinzipien. In beiden Fällen entspricht die Entschädigung 80 Prozent des erzielten Einkommens. Das ergibt die erwähnten maximal 196 Franken pro Tag. Militärdienstleistende erhalten unter Umständen zusätzliche Entschädigungen. Es werden drei Typen aufgezählt: erstens Kinderzulagen, zweitens Betreuungskostenzulagen oder drittens Betriebszulagen. Falls ein Anspruch auf solche Entschädigungen besteht, kann das Maximum bis zu 245 Franken pro Tag betragen.
Man kann die beiden Gruppen, die einander gegenübergestellt werden, nämlich Dienstleistende und Mütter, nun wirklich nicht so direkt vergleichen. Auch Mütter können Dienst leisten, aber das steht hier nicht zur Debatte, mindestens nicht vordergründig. Es steht aber fest, dass der Militärdienst nicht freiwillig erfolgt. Er ist eine Pflicht, die wir gegenüber dem Staat zu erbringen haben, in der Regel an einem Dienstort, der weit vom Wohnort entfernt ist. Dort kann auch entsprechend die Kinderbetreuung nicht erfolgen; das liegt auf der Hand und leuchtet uns eigentlich allen ein. Kinder zu kriegen ist hingegen ein freiwilliger Entscheid zweier Individuen. Beides ist aber wichtig, und beides ist auch staatstragend, ja staatserhaltend, würde ich sagen. Im Unterschied zum Dienst in der Armee ist die Kinderbetreuung im Mutterschutz zumindest teilweise möglich. Daher[NB]ist[NB]der[NB]Unterschied bei den Entschädigungen eben schon gerechtfertigt. Das ist doch keine Diskriminierung, denn eine Frau, die Dienst leistet, profitiert auch von höheren Tagessätzen.
Mit der Annahme der zweiten zur Debatte stehenden Motion (19.4110) wird der Anspruch auf Betriebszulagen für Selbstständigerwerbende im Falle der Mutterschaft ein weiteres Mal gefördert. Damit kann die Lücke in der Gleichstellung geschlossen werden. Wir empfehlen diese Motion aus dem Nationalrat mit dem Titel "Betriebszulage bei Mutterschaftsentschädigung von Selbstständigerwerbenden", wie die Kommissionssprecherin bereits erwähnt hat, ohne Gegenstimme zur Annahme.
Für all jene, deren Gedächtnis nicht mehr ganz so gut funktioniert, sei allerdings in Erinnerung gerufen: Wir haben in der Wintersession bereits eine Motion mit der Geschäftsnummer 19.4270 unserer ehemaligen Ständeratskollegin Maury Pasquier angenommen. Diese Motion ist im Jahr 2020 auch im Nationalrat angenommen worden und hat genau den gleichen Wortlaut. So gesehen könnte man die zweite Motion eigentlich ablehnen. Das wollten wir aber nicht, weil wir kein falsches Zeichen setzen wollten. Hingegen hat uns die Verwaltung versichert, dass man bezüglich dieser Motion bereits in der Phase der Umsetzung sei. Damit, mit diesem Element, ist es dann eben auch für die Frauen absolut möglich, dank der Betriebszulagen auf den Maximalbetrag von 245 Franken pro Tag zu kommen. [PAGE 437]
Jetzt noch ein anderer Aspekt dieses Vorstosses, der ein bisschen zu kurz gekommen ist: Die Erwerbsersatzordnung bzw. die EO-Kasse ist ja ein Hilfswerk respektive eine soziale Institution, die sehr entscheidend ist. Wir mussten uns natürlich auch über die Kosten unterhalten. Die zweite Motion, jene, die alle annehmen wollen, also die Motion 19.4110 - die Motion Maury Pasquier 19.4270 mit der gleichen Zielsetzung haben wir ja bereits früher angenommen -, führt zu Zusatzkosten von 12 bis 13 Millionen Franken pro Jahr. Diese Kosten sind gut abschätzbar. Sie liegen auch problemlos drin.
Bei der Motion 19.3373, welche die Minderheit zur Ablehnung empfiehlt, ist die Schätzung der Kosten allerdings etwas schwieriger. Weil die Motion nicht nur eine Betriebszulage für Selbstständigerwerbende, sondern zusätzliche Elemente vorsieht, geht die Verwaltung von Mehrkosten in der Grössenordnung von 260 Millionen Franken pro Jahr aus. Das wiegt doch schwer. Es müsste zu einer Erhöhung des Beitragssatzes um mindestens 0,06 Prozent kommen, um alleine diese Mehrkosten zu bewältigen. Dazu kommt, dass wir in der Zwischenzeit noch andere Leistungen ausgebaut haben. Es sei hier nur auf den Vaterschaftsurlaub, die Verlängerung des Mutterschaftsurlaubs bei längeren Spitalaufenthalten, die Verbesserung der Angehörigenbetreuung und die Adoptionsentschädigungen verwiesen. Das lässt uns erahnen, in welche Grössenordnungen wir kommen könnten. Gemäss Verwaltung liegt die EO-Rechnung 2021 noch nicht vor.
Aber es kommt noch ein weiteres Element hinzu: Am 23. Februar 2022 hat der Bundesrat den zweiten Teil des Berichtes zur personellen Alimentierung von Armee und Zivildienst verabschiedet. Dort geht es um die Weiterentwicklung des Dienstpflichtsystems. Es stehen zwei verschiedene Varianten zur Debatte: einerseits die Sicherheitspflicht, die in der EO zu Mehrkosten von 133 Millionen Franken pro Jahr führen würde, andererseits die bedarfsorientierte Dienstpflicht, die zu Mehrkosten von 89 Millionen Franken führen würde. Also auch das würde dann die EO-Rechnung in der Zukunft noch zusätzlich belasten.
Allein aufgrund dieser Kostenfolgen bitten wir Sie, die erste der beiden Motionen abzulehnen. Sie wäre ein Fass ohne Boden und würde die EO unnötig in Schräglage bringen.