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Wyss Sarah · Nationalrat · 2022-06-08

Wyss Sarah · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-06-08

Wortprotokoll

Ich erlaube mir, wie gerade angekündigt, die Minderheit zu vertreten, und spreche auch für die SP-Fraktion.

Die Schuldenbremse wurde 2003 eingeführt. Die Bruttoschulden lagen damals bei 124 Milliarden Franken. 2019, also ganz kurz vor der Corona-Pandemie, lagen sie dann bei 97 Milliarden. Der Bund hatte also strukturelle Überschüsse gemacht und konnte Schulden abbauen. 2019 bzw. 2020 kam dann die Corona-Pandemie, Sie mögen sich sicher daran erinnern. Wir haben in Sachen Finanzhilfen rasch, unbürokratisch und doch ziemlich effektiv gehandelt, und wir tun das bis heute, wie dies die Debatte vorhin gezeigt hat. [PAGE 1031]

Es war und ist notwendig und richtig, finanzielle Hilfe zu sprechen, einerseits zur Unterstützung der Wirtschaft während dieser Pandemie und andererseits zum Schutze der Gesundheit. Das Geld ist und war mehrheitlich gut investiert. Gerade die Jahresrechnung von letzter Woche, die wir genehmigt haben, zeigt deutlich, dass die Steuererträge wieder gestiegen sind, auch bei den Bundessteuern; die Wirtschaft scheint sich ein bisschen erholt zu haben. Dazu trugen auch diese Beiträge bei. Natürlich kann sich die heutige Weltlage ändern, Lieferengpässe oder andere Probleme können auftauchen. Dennoch scheint die Situation momentan relativ stabil zu sein.

Wir haben also, um das zusammenzufassen, Corona-Ausgaben ausserordentlich abgebucht; 2020 waren es 15 Milliarden Franken, 2021 waren es 14 Milliarden Franken, und 2022 sind es 10 Milliarden Franken. Das führte dann zu diesem Corona-Schuldenberg, wenn wir es so nennen wollen. Wir müssen aber sehen, dass unsere Schuldenquote im internationalen Vergleich noch immer sehr tief ist. Wir haben auch - und das habe ich ganz am Anfang gesagt - unsere Schulden abgebaut. In den 1990er-Jahren stiegen sie stetig und wuchsen an auf 25,3 Prozent; 2019 bzw. 2020 betrugen sie schliesslich noch 14,7 Prozent.

Weshalb sage ich das alles? Es ist wichtig, zu sehen, dass wir im Grunde stabile Bundesfinanzen haben. Ihre Situation ist momentan nicht bzw. noch nicht besorgniserregend. Besorgniserregend hingegen sind die Rückstände: die Herausforderungen beim Klimawandel, bei der Digitalisierung, bei der Finanzierung der demografischen und medizinischen Entwicklungen. Das sind unsere gesellschaftlichen Herausforderungen, denen wir künftig auch finanziell begegnen müssen.

In diesem Zusammenhang sind auch ganz konkrete Forderungen hängig. Dies sind Forderungen etwa bezüglich Ernährungssouveränität, Prämienverbilligungen, Armeebudget, Benzinverbilligungen, Stromerzeugung, Weinförderung. Es liegen auch noch ganz viele andere Forderungen auf dem Tisch.

Das ist also der Handlungsspielraum, den wir haben. Mittelfristig sieht das Finanzhaushaltgesetz einen Ausgleich mit dem Amortisationskonto vor, auch deshalb ist diese Revision notwendig.

Jetzt komme ich zu meinem Minderheitsantrag: Die Minderheit I (Wyss) fordert nämlich, dass wir diese Revision ein bisschen anders machen. Das heisst, wir nutzen alle in den letzten Jahren abgebauten Schulden, um die Schulden in der Höhe von rund 30 Milliarden Franken zu tilgen, die wir jetzt angehäuft haben - dies ganz im Sinne von: "Spare in der Zeit, dann hast du in der Not." Wenn nicht jetzt, während der Corona-Krise, wann dann gab es eine Not? Was soll noch kommen, das wir wirklich als Not bezeichnen könnten? Mit dieser Variante verhindern wir, dass wir künftig trotz den Herausforderungen, die ich vorhin genannt habe, zusätzliche Sparprogramme auflegen und uns selbst einschränken müssen. Ich bitte Sie also, diesen Minderheitsantrag zu unterstützen.

Der Antrag der Kommissionsmehrheit - das ist die Variante 2 in der Vernehmlassungsphase - ist eigentlich ein bisschen ein Kompromiss. Barbara Gysi, meine Vorrednerin, hat erläutert, weshalb wir die Fristen verlängern möchten. Ich bitte Sie deshalb, die Minderheit zu unterstützen.

Der Antrag der Mehrheit der Kommission ist ein Kompromissvorschlag, aber er ist schon deutlich besser als der Entwurf des Bundesrates. Dieser würde die parlamentarische Hoheit oder den Handlungsspielraum, die Beinfreiheit des Parlamentes, massivst einschränken. Bereits vor einer Woche haben Sie Ihren eigenen Handlungsspielraum um 1,3 Milliarden Franken eingegrenzt. Sie haben den Antrag Andrey abgelehnt, d. h., Sie haben die Zusatzausschüttung der SNB ausserordentlich abgebucht. Damit haben Sie Ihre eigene Rolle schlussendlich selber schon eingeschränkt. Sie könnten wichtiger sein, Sie könnten im Bundesbudget mehr mitgestalten. Deshalb bitte ich Sie, unsere Minderheit zu unterstützen, damit wir die Gesellschaft gemeinsam auch auf finanzielle Art gestalten können.

In diesem Sinne bitte ich Sie, die zwei Minderheiten Gysi Barbara und I (Wyss) zu unterstützen.